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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom<br />

Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere<br />

abhängig vom Ausmaß der Organomegalie,<br />

Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen<br />

<strong>und</strong> Nebenwirkungen<br />

der Therapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .mindestens 50<br />

16.5.5 Polycythaemia vera<br />

Bei Behandlungsbedürftigkeit<br />

mit regelmäßigen Aderlässen . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung<br />

insbesondere<br />

abhängig vom Ausmaß der Nebenwirkungen<br />

der Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen<br />

sind analog zu diesen zu bewerten.<br />

16.5.6 Essentielle Thrombozythämie<br />

Bei Behandlungsbedürftigkeit<br />

mit Thrombozytenaggregationshemmern<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung<br />

insbesondere<br />

abhängig vom Ausmaß der Nebenwirkungen<br />

der Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen<br />

sind analog zu diesen zu bewerten.<br />

16.5.7 Die juvenile myelomonozytäre Leukämie ist analog<br />

zur akuten myeloischen Leukämie zu bewerten.<br />

16.6 Akute Leukämien<br />

bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />

danach für die Dauer von drei Jahren<br />

(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

16.7 Myelodysplastische Syndrome<br />

mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />

<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

mit mäßigen Auswirkungen (zum Beispiel<br />

gelegentliche Transfusionen) . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit stärkeren Auswirkungen (zum<br />

Beispiel andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />

rezidivierende Infektionen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />

mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />

andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />

häufi ge Infektionen, Blutungsneigung,<br />

leukämische Transformation)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose<br />

Der GdS bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose<br />

ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen<br />

Syndromen zu bewerten.<br />

16.8 Knochenmark- <strong>und</strong> Stammzelltransplantation<br />

Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation<br />

ist der GdS entsprechend der Gr<strong>und</strong>krankheit<br />

zu beurteilen.<br />

Nach allogener Knochenmarktransplantation<br />

für die Dauer von drei Jahren<br />

(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Danach ist der GdS nach den verbliebenen Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> dem eventuellen Organschaden, jedoch<br />

nicht niedriger als 30, zu bewerten.<br />

16.9 Anämien<br />

Symptomatische Anämien (zum Beispiel Eisenmangelanämie,<br />

vitaminabhängige Anämien) sind in der Regel<br />

gut behandelbar <strong>und</strong> nur vorübergehender Natur.<br />

Therapierefraktäre Anämien (zum Beispiel bestimmte hämolytische<br />

Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)<br />

mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />

<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit mäßigen Auswirkungen (zum<br />

Beispiel gelegentliche Transfusionen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />

andauernde Transfusionsbedürftigkeit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

16.10 Hämophilie <strong>und</strong> entsprechende plasmatische<br />

Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung)<br />

leichte Form – mit Restaktivität von<br />

antihämophilem Globulin (AHG) über<br />

fünf Prozent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

mittelschwere Form – mit ein bis<br />

fünf Pro zent AHG mit seltenen Blutungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit häufi gen (mehrfach jährlich) ausgeprägten<br />

Blutungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />

schwere Form – mit weniger als ein<br />

Prozent AHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />

Sonstige Blutungsleiden<br />

ohne wesentliche Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

mit mäßigen Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit starken Auswirkungen (starke<br />

Blutungen bereits bei leichten Traumen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

mit ständiger klinisch manifester<br />

Blutungsneigung (Spontanblutungen,<br />

Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />

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