Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom<br />
Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere<br />
abhängig vom Ausmaß der Organomegalie,<br />
Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen<br />
<strong>und</strong> Nebenwirkungen<br />
der Therapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .mindestens 50<br />
16.5.5 Polycythaemia vera<br />
Bei Behandlungsbedürftigkeit<br />
mit regelmäßigen Aderlässen . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung<br />
insbesondere<br />
abhängig vom Ausmaß der Nebenwirkungen<br />
der Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen<br />
sind analog zu diesen zu bewerten.<br />
16.5.6 Essentielle Thrombozythämie<br />
Bei Behandlungsbedürftigkeit<br />
mit Thrombozytenaggregationshemmern<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung<br />
insbesondere<br />
abhängig vom Ausmaß der Nebenwirkungen<br />
der Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen<br />
sind analog zu diesen zu bewerten.<br />
16.5.7 Die juvenile myelomonozytäre Leukämie ist analog<br />
zur akuten myeloischen Leukämie zu bewerten.<br />
16.6 Akute Leukämien<br />
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />
danach für die Dauer von drei Jahren<br />
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
16.7 Myelodysplastische Syndrome<br />
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />
<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
mit mäßigen Auswirkungen (zum Beispiel<br />
gelegentliche Transfusionen) . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit stärkeren Auswirkungen (zum<br />
Beispiel andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />
rezidivierende Infektionen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />
andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />
häufi ge Infektionen, Blutungsneigung,<br />
leukämische Transformation)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose<br />
Der GdS bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose<br />
ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen<br />
Syndromen zu bewerten.<br />
16.8 Knochenmark- <strong>und</strong> Stammzelltransplantation<br />
Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation<br />
ist der GdS entsprechend der Gr<strong>und</strong>krankheit<br />
zu beurteilen.<br />
Nach allogener Knochenmarktransplantation<br />
für die Dauer von drei Jahren<br />
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Danach ist der GdS nach den verbliebenen Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> dem eventuellen Organschaden, jedoch<br />
nicht niedriger als 30, zu bewerten.<br />
16.9 Anämien<br />
Symptomatische Anämien (zum Beispiel Eisenmangelanämie,<br />
vitaminabhängige Anämien) sind in der Regel<br />
gut behandelbar <strong>und</strong> nur vorübergehender Natur.<br />
Therapierefraktäre Anämien (zum Beispiel bestimmte hämolytische<br />
Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)<br />
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />
<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit mäßigen Auswirkungen (zum<br />
Beispiel gelegentliche Transfusionen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />
andauernde Transfusionsbedürftigkeit)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
16.10 Hämophilie <strong>und</strong> entsprechende plasmatische<br />
Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung)<br />
leichte Form – mit Restaktivität von<br />
antihämophilem Globulin (AHG) über<br />
fünf Prozent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
mittelschwere Form – mit ein bis<br />
fünf Pro zent AHG mit seltenen Blutungen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit häufi gen (mehrfach jährlich) ausgeprägten<br />
Blutungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
schwere Form – mit weniger als ein<br />
Prozent AHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
Sonstige Blutungsleiden<br />
ohne wesentliche Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit mäßigen Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit starken Auswirkungen (starke<br />
Blutungen bereits bei leichten Traumen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit ständiger klinisch manifester<br />
Blutungsneigung (Spontanblutungen,<br />
Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
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