Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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Rechtsbehelf<br />
Widerspruch<br />
<strong>und</strong> Klage<br />
Gegen Feststellungsbescheide kann der behinderte Mensch oder ein von ihm Bevollmächtigter<br />
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erheben.<br />
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen<br />
Stelle erhoben werden (siehe Muster). Erst nach Abschluss dieses Verfahrens<br />
durch einen Widerspruchsbescheid ist die Klage möglich (Muster siehe auf Seite<br />
68). Ausnahmsweise kann der behinderte Mensch auch schon vor Abschluss<br />
des Widerspruchsverfahrens klagen, wenn „ohne zureichenden Gr<strong>und</strong>“ nach drei<br />
Monaten noch nicht über den Widerspruch entschieden wurde (Untätigkeitsklage).<br />
Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht (siehe Seite 165) schriftlich oder<br />
zur Niederschrift des Urk<strong>und</strong>sbeamten einzulegen.<br />
Muster<br />
Ralf Meyer Warendorfer Straße 26<br />
12345 Musterstadt, den<br />
An den Kreis<br />
Gegen Ihren Bescheid vom......... Geschäftszeichen:.... erhebe ich hiermit<br />
Widerspruch.<br />
Schriftliche Begründung folgt.<br />
Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse <strong>und</strong> Gutachten, die<br />
Gr<strong>und</strong>lage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschließlich<br />
der abschließenden beraterähnlichen Stellungnahme).<br />
Ralf Meyer<br />
Monatsfrist<br />
Für die Fristwahrung kommt es darauf an, wann der Widerspruch bei der zuständigen<br />
Stelle beziehungsweise wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch<br />
<strong>und</strong> Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfrist<br />
bei einer anderen inländischen Behörde eingehen oder bei einem<br />
Versicherungsträger (zum Beispiel Betriebskrankenkasse, AOK).<br />
Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem behandelnden<br />
Arzt <strong>und</strong>/oder dem Bevollmächtigten (zum Beispiel einem Rechtsanwalt, der Gewerkschaft,<br />
einem Behindertenverband) zu besprechen, um festzustellen, ob ein<br />
Widerspruch mit Aussicht auf Erfolg eingelegt werden kann. Reicht die Zeit<br />
nicht mehr für eine ausführliche Begründung, so genügt zur Fristwahrung ein<br />
Schreiben nach dem Muster auf Seite 66. Die Begründung sollte dann der zuständigen<br />
Stelle innerhalb eines angemessenen Zeitraumes übersandt werden. Gleiches<br />
gilt für Klage <strong>und</strong> Berufung.<br />
Akteneinsicht<br />
Der behinderte Mensch hat auch die Möglichkeit, jederzeit Akteneinsicht (zum<br />
Beispiel zur Vorbereitung der Widerspruchsbegründung) zu verlangen. Sofern es<br />
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