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Algebraische Strukturen

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10. Teilbarkeit in Ringen 67<br />

Die gemeinsamen Teiler von 4 und 6 sind also offensichtlich −2, −1, 1 und 2. Von diesen sind −2<br />

und 2 nach Definition 10.14 (a) größte gemeinsame Teiler, denn alle diese vier Teiler von 4 und 6<br />

sind offensichtlich auch Teiler von −2 und 2. Also ist<br />

ggT(4,6) = {−2,2}.<br />

Insbesondere ist der größte gemeinsame Teiler also nicht eindeutig. Diese Nichteindeutigkeit besteht<br />

hier aber nur im Vorzeichen, also in der Möglichkeit, einen größten gemeinsamen Teiler noch mit der<br />

Einheit −1 von Z zu multiplizieren. Dies ist in der Tat ein allgemeines Phänomen, wie der folgende<br />

Satz zeigt.<br />

Satz 10.16 ((Nicht-)Eindeutigkeit des ggT). Es sei R ein Integritätsring und g ein größter gemeinsamer<br />

Teiler zweier Elemente a,b ∈ R. Dann ist ggT(a,b) = R ∗ g = {cg : c ∈ R ∗ }.<br />

Ein größter gemeinsamer Teiler zweier Elemente in einem Integritätsring ist also stets eindeutig bis<br />

auf Multiplikation mit Einheiten.<br />

Beweis.<br />

” ⊂“: Es sei g′ ∈ ggT(a,b). Damit sind g und g ′ größte gemeinsame Teiler von a und b. Wenden<br />

wir Teil (1) von Definition 10.14 (a) auf g ′ an, so sehen wir also, dass g ′ |a und g ′ |b. Damit<br />

können wir dann Teil (2) mit c = g ′ anwenden und erhalten g ′ |g. Durch Vertauschen der<br />

Rollen von g und g ′ ergibt sich genauso g|g ′ . Nach Lemma 10.11 (b) folgt damit g ′ = cg für<br />

ein c ∈ R ∗ .<br />

” ⊃“: Es sei g′ = cg für ein c ∈ R ∗ . Dann folgt g|g ′ und g ′ |g nach Lemma 10.11 (b). Unter Benutzung<br />

der Transitivität der Teilbarkeitsrelation aus Bemerkung 10.10 (a) erfüllt daher mit<br />

g auch g ′ die beiden Eigenschaften aus Definition 10.14 (a):<br />

(1) es gilt g ′ |g|a und g ′ |g|b;<br />

(2) ist d ∈ R mit d |a und d |b, so folgt d |g|g ′ .<br />

Also ist auch g ′ ein größter gemeinsamer Teiler von a und b.<br />

Bemerkung 10.17. Der Beweis von Satz 10.16 lässt sich durch ”<br />

Umkehren der Teilbarkeitsrelationen“<br />

ganz analog auch für den Fall des kleinsten gemeinsamen Vielfachen führen.<br />

Nach der Eindeutigkeit kommen wir nun zur Existenz eines größten gemeinsamen Teilers. Mit der<br />

Vorstellung des Ringes Z im Hintergrund würden wir wahrscheinlich erwarten, dass zwei Elemente<br />

stets einen größten gemeinsamen Teiler besitzen. Leider ist dies im Allgemeinen jedoch nicht der<br />

Fall, wie die folgende Aufgabe zeigt.<br />

Aufgabe 10.18 ((Nicht-)Existenz des ggT). Wir betrachten noch einmal den Ring R = Z[ √ 5i] =<br />

{a + b √ 5i : a,b ∈ Z} ≤ C wie in Aufgabe 7.21.<br />

(a) Bestimme alle Teiler von 2, 1 + √ 5i, 2(1 + √ 5i) und 6 in R.<br />

(b) Zeige, dass die Elemente 2(1+ √ 5i) und 6 in R keinen größten gemeinsamen Teiler besitzen.<br />

(Wie in Aufgabe 7.21 betrachte man zu einem Element z = a + b √ 5i ∈ R das Betragsquadrat |z| 2 =<br />

a 2 + 5b 2 ∈ N.)<br />

Die Frage nach der Existenz eines größten gemeinsamen Teilers gestaltet sich also etwas schwieriger<br />

als erwartet. Gleichzeitig wollen wir von einem größten gemeinsamen Teiler natürlich auch nicht<br />

nur sehen, ob er existiert, sondern ihn im Fall der Existenz auch konkret berechnen können. Die<br />

Hauptidee hierfür liegt im folgenden Lemma.<br />

Lemma 10.19. Es seien R ein Integritätsring und a,b,q ∈ R. Dann gilt:<br />

(a) a ∈ ggT(a,0);<br />

(b) ggT(a,b) = ggT(a,b + qa).<br />

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