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LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne

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Regionale Beihilfen<br />

für Obst- und<br />

Dossier<br />

Gartenbauern<br />

Die Generaldirektion Landwirtschaft <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r<br />

Wallonischen Region kann <strong>de</strong>n Betreibern von Garten- und<br />

Obstbaubetrieben ebenso wie <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />

Betreibern Beihilfen in Form von Kapitalprämien bzw. Zinssubventionen<br />

und Kreditsicherheiten insbeson<strong>de</strong>re für die<br />

Durchführung von Investitionen zur Verbesserung von Gartenbaubetrieben<br />

und für die Nie<strong>de</strong>rlassung junger Gartenund<br />

Obstbauern gewähren.<br />

Bei diesen Beihilfen geht es sowohl um<br />

die Gemüseproduktion, die Produktion<br />

von Gemüse, das ausgepflanzt wer<strong>de</strong>n<br />

muss, um Industriegemüse o<strong>de</strong>r Küchenkräuter,<br />

Obstbau, einschließlich <strong>de</strong>r Produktion<br />

von Kleinobst, Blumen, Pflanzen,<br />

die pikiert wer<strong>de</strong>n müssen, blühen<strong>de</strong><br />

Pflanzen in Gefäßen, Grünpflanzen,<br />

jährliche Pflanzen, mehrjährige Pflanzen,<br />

Zierbäume und -sträucher, Waldsetzlinge<br />

und Weihnachtsbäume.<br />

Diese Beihilfen können <strong>de</strong>n Betreibern<br />

bzw. Erzeugern von Garten- und Obstbaubetrieben<br />

als hauptberuflich o<strong>de</strong>r<br />

nebenberuflich Tätige, als natürliche<br />

o<strong>de</strong>r juristische Person gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Betreiber müssen ihren Betriebssitz<br />

in <strong>de</strong>r Wallonischen Region haben.<br />

Wenn es sich jedoch um Beihilfen für<br />

Immobilien han<strong>de</strong>lt, genügt es, dass<br />

diese Immobilie in <strong>de</strong>r WR liegt, um ein<br />

Anrecht auf Prämie zu erhalten. Die<br />

Regelung geht mit mehreren zusätzlichen<br />

Bedingungen einher. Nachstehend<br />

eine Kurzfassung <strong>de</strong>r Beihilfen, die die<br />

Regelung vorsieht.<br />

Beihilfen bei Erstnie<strong>de</strong>rlassung<br />

Bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Beihilfen han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um:<br />

eine Kapitalprämie, <strong>de</strong>ren Höchstwert<br />

sich auf 22.310 € (24.790 € in benachteiligtem<br />

Gebiet) beläuft, wenn die<br />

bezuschussbare Nie<strong>de</strong>rlassungsinvestition<br />

min<strong>de</strong>stens 49.580 € beträgt,<br />

eine Zinssubvention auf die bezuschussbaren<br />

Investitionen, die zwischen<br />

49.580 € und 123.950 € liegen.<br />

Sie beträgt höchstens 5 %, wobei <strong>de</strong>r<br />

Satz zu Lasten <strong>de</strong>s Begünstigten 1 %<br />

auf keinen Fall unterschreiten darf.<br />

Ihre Dauer beträgt höchstens 15 Jahre,<br />

eine Zinssubvention auf <strong>de</strong>n bezuschussbaren<br />

Bruchteil <strong>de</strong>s Kredits, <strong>de</strong>r<br />

zwischen 123.950 € und 309.867 € liegt.<br />

Sie beträgt höchstens 5 %, wobei <strong>de</strong>r<br />

Satz zu Lasten <strong>de</strong>s Begünstigten 1 %<br />

auf keinen Fall unterschreiten darf.<br />

Ihre Dauer beträgt höchstens 10 Jahre,<br />

die öffentliche Bürgschaft beträgt<br />

höchstens 75 %.<br />

Beihilfen für Investitionen zur<br />

Verbesserung von Obst- und<br />

Gartenbaubetrieben<br />

Bei <strong>de</strong>n Beihilfen an die Betreiber, <strong>de</strong>ren<br />

Anträge und Verbesserungspläne angenommen<br />

wor<strong>de</strong>n sind, han<strong>de</strong>lt es sich um:<br />

eine Zinssubvention von höchstens<br />

5 % mit einem Min<strong>de</strong>stbetrag zu Lasten<br />

von 3 % für bezuschussbare Investitionen<br />

auf einen geliehenen Betrag,<br />

<strong>de</strong>r im Obst- und Gartenbausektor<br />

1.080.000,00 € nicht überschreiten darf.<br />

Bei <strong>de</strong>n Investitionen zum Schutz und<br />

zur Verbesserung <strong>de</strong>r Umwelt ist <strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>stsatz zu Lasten auf 1 % gesunken,<br />

wobei die Zinssubvention bei<br />

L e s n o u v e l l e s W I N T E R – 1 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 4<br />

höchstens 5 % bleibt. Die Dauer <strong>de</strong>r<br />

Intervention schwankt je nach Investitionsart,<br />

die öffentliche Bürgschaft beträgt<br />

höchstens 75 %.<br />

Eine erhöhte Beihilfe wird für die Investitionen<br />

gewährt, die 180.000,00 € nicht<br />

überschreiten und innerhalb von 5 Jahren<br />

nach <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlassung getätigt wur<strong>de</strong>n.<br />

Die erhöhte Prämie besteht aus einer Prämie,<br />

die 25 % <strong>de</strong>s Betrages <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Beihilfen entspricht, <strong>de</strong>r Gesamtwert<br />

<strong>de</strong>r somit gewährten Beihilfen darf 45 %<br />

<strong>de</strong>s Betrages <strong>de</strong>r bezuschussbaren Investition<br />

nicht überschreiten.<br />

Für die in benachteiligten Gebieten gelegenen<br />

Betriebe kann eine Zusatzprämie<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Beihilfe kann ebenfalls in Form<br />

einer Kapitalprämie und unter gewissen<br />

Bedingungen gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />

Betreiber sich nicht an Kreditanstalten<br />

wen<strong>de</strong>t und bezuschussbare Investitionen<br />

mit Eigenmitteln finanziert.<br />

Weitere Arten von Beihilfen<br />

Auch können für Investitionen, die <strong>de</strong>n<br />

Schutz und die Verbesserung <strong>de</strong>r Umwelt<br />

o<strong>de</strong>r die Hygiene von Lebensmitteln im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r HACCP-Normung zum<br />

Ziel haben, Beihilfen gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Von <strong>de</strong>r DGA wer<strong>de</strong>n ebenfalls für<br />

Investitionen zur Umsetzung ihres<br />

Gesellschaftszwecks Beihilfen in Form<br />

von Zinssubventionen und Sicherheitsleistungen<br />

für Kredite gewährt, die von<br />

Kreditanstalten vergeben wor<strong>de</strong>n sind,<br />

die bei <strong>de</strong>n Verarbeitungs- und Vermarktungsgenossenschaften<br />

<strong>de</strong>r Gartenund<br />

Obstbaubetriebe zugelassen sind.<br />

JEAN-POL CLÉRIN,<br />

DIREKTOR LANDWIRTSCHAFTLICHE<br />

STRUKTUREN<br />

Zusatzinformationen<br />

Division Beihilfen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft<br />

Direktion Landwirtschaftliche Strukturen<br />

Alain Mariage<br />

T. : 065 / 40.00.73<br />

@ : a.mariage@mrw.wallonie.be<br />

Pierre-L Laurent<br />

T. : 085 / 27.34.90<br />

@ : p.laurent@mrw.wallonie.be<br />

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