LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne
LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne
LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Regionale Beihilfen<br />
für Obst- und<br />
Dossier<br />
Gartenbauern<br />
Die Generaldirektion Landwirtschaft <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r<br />
Wallonischen Region kann <strong>de</strong>n Betreibern von Garten- und<br />
Obstbaubetrieben ebenso wie <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />
Betreibern Beihilfen in Form von Kapitalprämien bzw. Zinssubventionen<br />
und Kreditsicherheiten insbeson<strong>de</strong>re für die<br />
Durchführung von Investitionen zur Verbesserung von Gartenbaubetrieben<br />
und für die Nie<strong>de</strong>rlassung junger Gartenund<br />
Obstbauern gewähren.<br />
Bei diesen Beihilfen geht es sowohl um<br />
die Gemüseproduktion, die Produktion<br />
von Gemüse, das ausgepflanzt wer<strong>de</strong>n<br />
muss, um Industriegemüse o<strong>de</strong>r Küchenkräuter,<br />
Obstbau, einschließlich <strong>de</strong>r Produktion<br />
von Kleinobst, Blumen, Pflanzen,<br />
die pikiert wer<strong>de</strong>n müssen, blühen<strong>de</strong><br />
Pflanzen in Gefäßen, Grünpflanzen,<br />
jährliche Pflanzen, mehrjährige Pflanzen,<br />
Zierbäume und -sträucher, Waldsetzlinge<br />
und Weihnachtsbäume.<br />
Diese Beihilfen können <strong>de</strong>n Betreibern<br />
bzw. Erzeugern von Garten- und Obstbaubetrieben<br />
als hauptberuflich o<strong>de</strong>r<br />
nebenberuflich Tätige, als natürliche<br />
o<strong>de</strong>r juristische Person gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Betreiber müssen ihren Betriebssitz<br />
in <strong>de</strong>r Wallonischen Region haben.<br />
Wenn es sich jedoch um Beihilfen für<br />
Immobilien han<strong>de</strong>lt, genügt es, dass<br />
diese Immobilie in <strong>de</strong>r WR liegt, um ein<br />
Anrecht auf Prämie zu erhalten. Die<br />
Regelung geht mit mehreren zusätzlichen<br />
Bedingungen einher. Nachstehend<br />
eine Kurzfassung <strong>de</strong>r Beihilfen, die die<br />
Regelung vorsieht.<br />
Beihilfen bei Erstnie<strong>de</strong>rlassung<br />
Bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Beihilfen han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um:<br />
eine Kapitalprämie, <strong>de</strong>ren Höchstwert<br />
sich auf 22.310 € (24.790 € in benachteiligtem<br />
Gebiet) beläuft, wenn die<br />
bezuschussbare Nie<strong>de</strong>rlassungsinvestition<br />
min<strong>de</strong>stens 49.580 € beträgt,<br />
eine Zinssubvention auf die bezuschussbaren<br />
Investitionen, die zwischen<br />
49.580 € und 123.950 € liegen.<br />
Sie beträgt höchstens 5 %, wobei <strong>de</strong>r<br />
Satz zu Lasten <strong>de</strong>s Begünstigten 1 %<br />
auf keinen Fall unterschreiten darf.<br />
Ihre Dauer beträgt höchstens 15 Jahre,<br />
eine Zinssubvention auf <strong>de</strong>n bezuschussbaren<br />
Bruchteil <strong>de</strong>s Kredits, <strong>de</strong>r<br />
zwischen 123.950 € und 309.867 € liegt.<br />
Sie beträgt höchstens 5 %, wobei <strong>de</strong>r<br />
Satz zu Lasten <strong>de</strong>s Begünstigten 1 %<br />
auf keinen Fall unterschreiten darf.<br />
Ihre Dauer beträgt höchstens 10 Jahre,<br />
die öffentliche Bürgschaft beträgt<br />
höchstens 75 %.<br />
Beihilfen für Investitionen zur<br />
Verbesserung von Obst- und<br />
Gartenbaubetrieben<br />
Bei <strong>de</strong>n Beihilfen an die Betreiber, <strong>de</strong>ren<br />
Anträge und Verbesserungspläne angenommen<br />
wor<strong>de</strong>n sind, han<strong>de</strong>lt es sich um:<br />
eine Zinssubvention von höchstens<br />
5 % mit einem Min<strong>de</strong>stbetrag zu Lasten<br />
von 3 % für bezuschussbare Investitionen<br />
auf einen geliehenen Betrag,<br />
<strong>de</strong>r im Obst- und Gartenbausektor<br />
1.080.000,00 € nicht überschreiten darf.<br />
Bei <strong>de</strong>n Investitionen zum Schutz und<br />
zur Verbesserung <strong>de</strong>r Umwelt ist <strong>de</strong>r<br />
Min<strong>de</strong>stsatz zu Lasten auf 1 % gesunken,<br />
wobei die Zinssubvention bei<br />
L e s n o u v e l l e s W I N T E R – 1 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 4<br />
höchstens 5 % bleibt. Die Dauer <strong>de</strong>r<br />
Intervention schwankt je nach Investitionsart,<br />
die öffentliche Bürgschaft beträgt<br />
höchstens 75 %.<br />
Eine erhöhte Beihilfe wird für die Investitionen<br />
gewährt, die 180.000,00 € nicht<br />
überschreiten und innerhalb von 5 Jahren<br />
nach <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlassung getätigt wur<strong>de</strong>n.<br />
Die erhöhte Prämie besteht aus einer Prämie,<br />
die 25 % <strong>de</strong>s Betrages <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Beihilfen entspricht, <strong>de</strong>r Gesamtwert<br />
<strong>de</strong>r somit gewährten Beihilfen darf 45 %<br />
<strong>de</strong>s Betrages <strong>de</strong>r bezuschussbaren Investition<br />
nicht überschreiten.<br />
Für die in benachteiligten Gebieten gelegenen<br />
Betriebe kann eine Zusatzprämie<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Beihilfe kann ebenfalls in Form<br />
einer Kapitalprämie und unter gewissen<br />
Bedingungen gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />
Betreiber sich nicht an Kreditanstalten<br />
wen<strong>de</strong>t und bezuschussbare Investitionen<br />
mit Eigenmitteln finanziert.<br />
Weitere Arten von Beihilfen<br />
Auch können für Investitionen, die <strong>de</strong>n<br />
Schutz und die Verbesserung <strong>de</strong>r Umwelt<br />
o<strong>de</strong>r die Hygiene von Lebensmitteln im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r HACCP-Normung zum<br />
Ziel haben, Beihilfen gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Von <strong>de</strong>r DGA wer<strong>de</strong>n ebenfalls für<br />
Investitionen zur Umsetzung ihres<br />
Gesellschaftszwecks Beihilfen in Form<br />
von Zinssubventionen und Sicherheitsleistungen<br />
für Kredite gewährt, die von<br />
Kreditanstalten vergeben wor<strong>de</strong>n sind,<br />
die bei <strong>de</strong>n Verarbeitungs- und Vermarktungsgenossenschaften<br />
<strong>de</strong>r Gartenund<br />
Obstbaubetriebe zugelassen sind.<br />
JEAN-POL CLÉRIN,<br />
DIREKTOR LANDWIRTSCHAFTLICHE<br />
STRUKTUREN<br />
Zusatzinformationen<br />
Division Beihilfen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft<br />
Direktion Landwirtschaftliche Strukturen<br />
Alain Mariage<br />
T. : 065 / 40.00.73<br />
@ : a.mariage@mrw.wallonie.be<br />
Pierre-L Laurent<br />
T. : 085 / 27.34.90<br />
@ : p.laurent@mrw.wallonie.be<br />
15