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LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne

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GAP:<br />

ut Agenda 2000<br />

GAP<br />

wirtschaftlichen Nutzfläche <strong>de</strong>r Region,<br />

mit Ausnahme von Dauerkulturen. Der<br />

mittlere Betrag <strong>de</strong>r direkten Beihilfen<br />

(angepasst an die Normen von 2002),<br />

<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Bezugszeitraums in <strong>de</strong>r<br />

betreffen<strong>de</strong>n Region ausgezahlt wur<strong>de</strong>,<br />

bestimmt <strong>de</strong>n Wert dieses Anspruchs.<br />

Je<strong>de</strong>r bewirtschaftete Hektar gibt also<br />

Anrecht auf eine Zahlung, unabhängig<br />

davon, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber vorher<br />

eine direkte Beihilfe bezogen hat o<strong>de</strong>r<br />

nicht. So ist <strong>de</strong>r Einheitswert <strong>de</strong>r Zahlungsansprüche<br />

innerhalb einer Region<br />

für je<strong>de</strong>n Betrieb gleich. Deshalb hat auch<br />

ein „Markt“ <strong>de</strong>r Zahlungsansprüche hier<br />

keine Existenzberechtigung mehr und <strong>de</strong>r<br />

Anspruch ist eng an <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n gebun<strong>de</strong>n.<br />

Zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Extremfällen kann<br />

man sich Zwischenlösungen vorstellen,<br />

bei <strong>de</strong>nen ein Teil <strong>de</strong>s regionalen Höchstbetrags<br />

einheitlich auf die gesamte landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche und <strong>de</strong>r Restbetrag<br />

nach <strong>de</strong>n individuellen historischen<br />

Bezugsdaten verteilt wür<strong>de</strong>. Abschließend<br />

sei noch darauf hingewiesen, dass es bei<br />

einer regionalen Anwendung <strong>de</strong>s Beihilfesystems<br />

möglich ist, Ackerflächen und<br />

Wiesen unterschiedliche Einheitswerte für<br />

die Zahlungsansprüche zuzuweisen.<br />

Die Entkopplung<br />

Die globale Entkopplung <strong>de</strong>r direkten<br />

Beihilfen gilt zwar als allgemeingültig, die<br />

Mitgliedsstaaten können unter bestimmten<br />

Bedingungen und in gewissem Maße<br />

jedoch davon abweichen und weiterhin<br />

einen Anteil <strong>de</strong>r Direktzahlungen an<br />

gewisse Produktionsbereiche koppeln.<br />

siehe Zusammenfassung in Tabelle S. 4.<br />

Bei einer nur teilweisen Entkopplung ist<br />

<strong>de</strong>r Produzent sicher, die einmalige entkoppelte<br />

Zahlung restlos zu erhalten, falls er alle<br />

seine Ansprüche aktiviert. Im Gegenzug ist<br />

er jedoch auch zur Produktion verpflichtet,<br />

um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r direkten Beihilfe zu<br />

erhalten, die weiterhin daran gekoppelt ist.<br />

Es stellt sich heraus, dass sich in <strong>de</strong>r<br />

Rindfleischproduktion bestimmte Optionen<br />

gegenseitig ausschließen. So ist <strong>de</strong>r<br />

Betriebsinhaber, <strong>de</strong>r auch nur einen Teil<br />

<strong>de</strong>r Prämie für die Mutterkuh an die Produktion<br />

gekoppelt lässt, verpflichtet, die<br />

Prämie für die jungen männlichen Rin<strong>de</strong>r<br />

restlos von <strong>de</strong>r Produktion zu entkoppeln.<br />

Die Modulation<br />

Für je<strong>de</strong>n Betriebsinhaber, <strong>de</strong>r Direktzahlungen<br />

erhält, wird von <strong>de</strong>m ihm<br />

zustehen<strong>de</strong>n Betrag ein Anteil (von 3 %<br />

für 2005 bis 5 % ab 2007) auf die Portion<br />

einbehalten, die 5.000 € pro Betrieb überschreitet.<br />

Darüber hinaus bleiben 80 %<br />

<strong>de</strong>r Beträge, die aus dieser Modulation<br />

hervorgehen, im Mitgliedsstaat, wo sie<br />

erwirtschaftet wur<strong>de</strong>n, um in die Finanzierung<br />

von Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

ländlichen Entwicklung (zweiter Pfeiler<br />

<strong>de</strong>r GAP) investiert zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Cross-Compliance-Regelung<br />

Die Cross-Compliance-Regelung besagt,<br />

dass <strong>de</strong>r Erhalt von Direktzahlungen an die<br />

Einhaltung bestimmter Vorschriften in <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Volksgesundheit, Pflanzen-, Tierund<br />

Umweltschutz und an das Wohlbefin<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Tiere gebun<strong>de</strong>n ist. Die Landwirte<br />

sind außer<strong>de</strong>m verpflichtet, all ihre Anbauflächen,<br />

in einem guten landwirtschaftlichen<br />

und ökologischen Zustand zu erhalten,<br />

unabhängig davon, ob sie für die Produktion<br />

bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht.<br />

L e s n o u v e l l e s W I N T E R – 1 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 4<br />

Einige Denkanstöße<br />

Bei <strong>de</strong>r Wahl zwischen individueller und<br />

regionaler Anwendung <strong>de</strong>s Beihilfesystems<br />

sind zwei Hauptaspekte zu berücksichtigen.<br />

Einerseits zieht die regionale Anwendung<br />

zweifelsohne eine verwaltungsmäßige<br />

Vereinfachung <strong>de</strong>s Systems nach sich.<br />

An<strong>de</strong>rerseits fällt die Anzahl <strong>de</strong>r Begünstigten<br />

bei <strong>de</strong>r individuellen Anwendung<br />

geringer aus als bei <strong>de</strong>r regionalen Anwendung,<br />

da die verfügbaren Haushaltsmittel<br />

von <strong>de</strong>r Regelung bestimmt wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />

hinaus sollte nicht übersehen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass die direkten Beihilfen dazu dienen<br />

sollen, <strong>de</strong>n Preisrückgang in bestimmten<br />

gemeinsamen Marktordnungen auszugleichen,<br />

durch welche die Landwirte unterschiedlich<br />

beeinflusst wer<strong>de</strong>n, da sie nicht<br />

alle <strong>de</strong>nselben Produktionsplan vorsehen.<br />

Die globale Entkopplung <strong>de</strong>r Beihilfezahlungen<br />

(restlose einmalige Zahlung) bietet<br />

zwar allgemein bekannte Vorteile, birgt<br />

jedoch im Vergleich zur teilweisen Entkopplung<br />

auch Nachteile. An<strong>de</strong>rs als letztere<br />

erfor<strong>de</strong>rt die globale Entkopplung nur<br />

ein einziges Kontroll- und Managementsystem,<br />

was die Verwaltungsarbeit erleichtert.<br />

Es wird geprüft, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber<br />

seine Zahlungsansprüche aktiviert und<br />

die Cross-Compliance-Regelung einhält.<br />

Bei <strong>de</strong>r teilweisen Entkopplung wird das<br />

<strong>de</strong>rzeitige Kontrollsystem für <strong>de</strong>n weiterhin<br />

gekoppelten Teil beibehalten, gleichzeitig<br />

muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber<br />

seine Zahlungsansprüche aktiviert hat.<br />

Mit <strong>de</strong>r globalen Entkopplung wird <strong>de</strong>m<br />

Produzenten eine Beihilfe garantiert, bei<br />

<strong>de</strong>r er seinen Produktionsplan völlig frei<br />

gestalten und daher schneller als bisher<br />

auf die Marktsignale reagieren kann. Bei<br />

diesem Beihilfesystem stehen jedoch keine<br />

Mittel mehr zum Marktmanagement sowie<br />

zur Verteilung <strong>de</strong>r Produktionen über das<br />

gesamte Gebiet zur Verfügung.<br />

JEAN-MARIE BOUQUIAUX<br />

JEAN-MARIE MARSIN<br />

Weitere Infos:<br />

Division Agrarpolitik<br />

Direktion Agrarwirtschaftliche Analyse<br />

1, square Arthur Masson – 5000 Namur<br />

T. : 081 / 23.58.11 – F. : 081 / 23.58.99<br />

@ : jm.bouquiaux@mrw.wallonie.be<br />

@ : jm.marsin@mrw.wallonie.be<br />

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