LN29 D - Portail de l'Agriculture wallonne
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GAP:<br />
ut Agenda 2000<br />
GAP<br />
wirtschaftlichen Nutzfläche <strong>de</strong>r Region,<br />
mit Ausnahme von Dauerkulturen. Der<br />
mittlere Betrag <strong>de</strong>r direkten Beihilfen<br />
(angepasst an die Normen von 2002),<br />
<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Bezugszeitraums in <strong>de</strong>r<br />
betreffen<strong>de</strong>n Region ausgezahlt wur<strong>de</strong>,<br />
bestimmt <strong>de</strong>n Wert dieses Anspruchs.<br />
Je<strong>de</strong>r bewirtschaftete Hektar gibt also<br />
Anrecht auf eine Zahlung, unabhängig<br />
davon, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber vorher<br />
eine direkte Beihilfe bezogen hat o<strong>de</strong>r<br />
nicht. So ist <strong>de</strong>r Einheitswert <strong>de</strong>r Zahlungsansprüche<br />
innerhalb einer Region<br />
für je<strong>de</strong>n Betrieb gleich. Deshalb hat auch<br />
ein „Markt“ <strong>de</strong>r Zahlungsansprüche hier<br />
keine Existenzberechtigung mehr und <strong>de</strong>r<br />
Anspruch ist eng an <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n gebun<strong>de</strong>n.<br />
Zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Extremfällen kann<br />
man sich Zwischenlösungen vorstellen,<br />
bei <strong>de</strong>nen ein Teil <strong>de</strong>s regionalen Höchstbetrags<br />
einheitlich auf die gesamte landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche und <strong>de</strong>r Restbetrag<br />
nach <strong>de</strong>n individuellen historischen<br />
Bezugsdaten verteilt wür<strong>de</strong>. Abschließend<br />
sei noch darauf hingewiesen, dass es bei<br />
einer regionalen Anwendung <strong>de</strong>s Beihilfesystems<br />
möglich ist, Ackerflächen und<br />
Wiesen unterschiedliche Einheitswerte für<br />
die Zahlungsansprüche zuzuweisen.<br />
Die Entkopplung<br />
Die globale Entkopplung <strong>de</strong>r direkten<br />
Beihilfen gilt zwar als allgemeingültig, die<br />
Mitgliedsstaaten können unter bestimmten<br />
Bedingungen und in gewissem Maße<br />
jedoch davon abweichen und weiterhin<br />
einen Anteil <strong>de</strong>r Direktzahlungen an<br />
gewisse Produktionsbereiche koppeln.<br />
siehe Zusammenfassung in Tabelle S. 4.<br />
Bei einer nur teilweisen Entkopplung ist<br />
<strong>de</strong>r Produzent sicher, die einmalige entkoppelte<br />
Zahlung restlos zu erhalten, falls er alle<br />
seine Ansprüche aktiviert. Im Gegenzug ist<br />
er jedoch auch zur Produktion verpflichtet,<br />
um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r direkten Beihilfe zu<br />
erhalten, die weiterhin daran gekoppelt ist.<br />
Es stellt sich heraus, dass sich in <strong>de</strong>r<br />
Rindfleischproduktion bestimmte Optionen<br />
gegenseitig ausschließen. So ist <strong>de</strong>r<br />
Betriebsinhaber, <strong>de</strong>r auch nur einen Teil<br />
<strong>de</strong>r Prämie für die Mutterkuh an die Produktion<br />
gekoppelt lässt, verpflichtet, die<br />
Prämie für die jungen männlichen Rin<strong>de</strong>r<br />
restlos von <strong>de</strong>r Produktion zu entkoppeln.<br />
Die Modulation<br />
Für je<strong>de</strong>n Betriebsinhaber, <strong>de</strong>r Direktzahlungen<br />
erhält, wird von <strong>de</strong>m ihm<br />
zustehen<strong>de</strong>n Betrag ein Anteil (von 3 %<br />
für 2005 bis 5 % ab 2007) auf die Portion<br />
einbehalten, die 5.000 € pro Betrieb überschreitet.<br />
Darüber hinaus bleiben 80 %<br />
<strong>de</strong>r Beträge, die aus dieser Modulation<br />
hervorgehen, im Mitgliedsstaat, wo sie<br />
erwirtschaftet wur<strong>de</strong>n, um in die Finanzierung<br />
von Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r<br />
ländlichen Entwicklung (zweiter Pfeiler<br />
<strong>de</strong>r GAP) investiert zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Cross-Compliance-Regelung<br />
Die Cross-Compliance-Regelung besagt,<br />
dass <strong>de</strong>r Erhalt von Direktzahlungen an die<br />
Einhaltung bestimmter Vorschriften in <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Volksgesundheit, Pflanzen-, Tierund<br />
Umweltschutz und an das Wohlbefin<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Tiere gebun<strong>de</strong>n ist. Die Landwirte<br />
sind außer<strong>de</strong>m verpflichtet, all ihre Anbauflächen,<br />
in einem guten landwirtschaftlichen<br />
und ökologischen Zustand zu erhalten,<br />
unabhängig davon, ob sie für die Produktion<br />
bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht.<br />
L e s n o u v e l l e s W I N T E R – 1 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 4<br />
Einige Denkanstöße<br />
Bei <strong>de</strong>r Wahl zwischen individueller und<br />
regionaler Anwendung <strong>de</strong>s Beihilfesystems<br />
sind zwei Hauptaspekte zu berücksichtigen.<br />
Einerseits zieht die regionale Anwendung<br />
zweifelsohne eine verwaltungsmäßige<br />
Vereinfachung <strong>de</strong>s Systems nach sich.<br />
An<strong>de</strong>rerseits fällt die Anzahl <strong>de</strong>r Begünstigten<br />
bei <strong>de</strong>r individuellen Anwendung<br />
geringer aus als bei <strong>de</strong>r regionalen Anwendung,<br />
da die verfügbaren Haushaltsmittel<br />
von <strong>de</strong>r Regelung bestimmt wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />
hinaus sollte nicht übersehen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass die direkten Beihilfen dazu dienen<br />
sollen, <strong>de</strong>n Preisrückgang in bestimmten<br />
gemeinsamen Marktordnungen auszugleichen,<br />
durch welche die Landwirte unterschiedlich<br />
beeinflusst wer<strong>de</strong>n, da sie nicht<br />
alle <strong>de</strong>nselben Produktionsplan vorsehen.<br />
Die globale Entkopplung <strong>de</strong>r Beihilfezahlungen<br />
(restlose einmalige Zahlung) bietet<br />
zwar allgemein bekannte Vorteile, birgt<br />
jedoch im Vergleich zur teilweisen Entkopplung<br />
auch Nachteile. An<strong>de</strong>rs als letztere<br />
erfor<strong>de</strong>rt die globale Entkopplung nur<br />
ein einziges Kontroll- und Managementsystem,<br />
was die Verwaltungsarbeit erleichtert.<br />
Es wird geprüft, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber<br />
seine Zahlungsansprüche aktiviert und<br />
die Cross-Compliance-Regelung einhält.<br />
Bei <strong>de</strong>r teilweisen Entkopplung wird das<br />
<strong>de</strong>rzeitige Kontrollsystem für <strong>de</strong>n weiterhin<br />
gekoppelten Teil beibehalten, gleichzeitig<br />
muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Betriebsinhaber<br />
seine Zahlungsansprüche aktiviert hat.<br />
Mit <strong>de</strong>r globalen Entkopplung wird <strong>de</strong>m<br />
Produzenten eine Beihilfe garantiert, bei<br />
<strong>de</strong>r er seinen Produktionsplan völlig frei<br />
gestalten und daher schneller als bisher<br />
auf die Marktsignale reagieren kann. Bei<br />
diesem Beihilfesystem stehen jedoch keine<br />
Mittel mehr zum Marktmanagement sowie<br />
zur Verteilung <strong>de</strong>r Produktionen über das<br />
gesamte Gebiet zur Verfügung.<br />
JEAN-MARIE BOUQUIAUX<br />
JEAN-MARIE MARSIN<br />
Weitere Infos:<br />
Division Agrarpolitik<br />
Direktion Agrarwirtschaftliche Analyse<br />
1, square Arthur Masson – 5000 Namur<br />
T. : 081 / 23.58.11 – F. : 081 / 23.58.99<br />
@ : jm.bouquiaux@mrw.wallonie.be<br />
@ : jm.marsin@mrw.wallonie.be<br />
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