Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...
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TEIL II<br />
Entwicklung der Politik der EU zur Bekämpfung des Rassismus<br />
Kriterien die Länder erfüllen müssen, die der Europäischen <strong>Union</strong> beitreten<br />
wollen: „institutionelle Stabilität als Garantie <strong>für</strong> demokratische <strong>und</strong><br />
rechtsstaatliche Ordnung, Achtung der Menschenrechte sowie Achtung <strong>und</strong><br />
Schutz von Minderheiten“. Jedes Jahr überprüft die Kommission unter<br />
Zugr<strong>und</strong>elegung der Kopenhagener Kriterien die Fortschritte der einzelnen<br />
Bewerberländer, unter anderem auch unter dem Gesichtspunkt, wie schnell<br />
sie bei der Übernahme des Gemeinschaftsrechts vorankommen. Bis zum<br />
Zeitpunkt ihres EU-Beitritts müssen die Kandidatenländer die einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften, einschließlich der Richtlinie zur Anwendung des<br />
Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes ohne Unterschied der Rasse oder der<br />
ethnischen Herkunft, umgesetzt haben.<br />
In diesem Rahmen gewährt das Programm Phare Finanzhilfen, um die<br />
Bewerberländer - entsprechend den sich aus den regelmäßigen Fortschrittsberichten<br />
ergebenden Prioritäten - bei der Vorbereitung auf den EU-<br />
Beitritt zu unterstützen. Um die Erfüllung der politischen Kriterien von<br />
Kopenhagen sicherzustellen, wurden beträchtliche Mittel <strong>für</strong> mehrere Projekte<br />
zur Verfügung gestellt, die auf die Verbesserung der Situation der Roma-<br />
Bevölkerung in den Bewerberländern Mitteleuropas abzielen <strong>und</strong> bei denen es<br />
um die Bekämpfung von Diskriminierungen, um Sensibilisierung, um<br />
allgemeine <strong>und</strong> berufliche Bildung sowie um Einkommen schaffende Maßnahmen<br />
geht. In den baltischen Staaten werden im Rahmen von Phare<br />
Aktionen zur Integration ausländischer Staatsbürger gefördert.<br />
Die Entwicklungspolitik der EU unterstützt die Förderung <strong>und</strong> den Schutz der<br />
Menschenrechte. In der 1998 veröffentlichten Mitteilung „Demokratisierung,<br />
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte <strong>und</strong> verantwortungsvolle Staatsführung“<br />
230 wird betont, dass die Mechanismen, die einzurichten sind, um einen<br />
zur Demokratie führenden dynamischen Prozess einzuleiten, dem Kriterium<br />
der Nichtdiskriminierung entsprechen <strong>und</strong> Partizipation <strong>und</strong> Gleichberechtigung<br />
aller gesellschaftlichen Gruppen gewährleisten müssen. Die<br />
Europäische <strong>Union</strong> hat ferner Maßnahmen zum Schutz besonders bedrohter<br />
Völker getroffen. Diese Maßnahmen werden aufgegriffen in der Entschließung<br />
des Rates von 1998 231 zu den indigenen Völkern im Rahmen der<br />
Entwicklungszusammenarbeit, die zeigt, dass der politische Handlungswille<br />
vorhanden ist. Ein Fortschrittsbericht über die Durchführung der<br />
Ratsentschließung ist derzeit in Vorbreitung <strong>und</strong> soll Ende 2001 angenommen<br />
werden.<br />
1.5.4 Programme im Bereich Bildung <strong>und</strong> Jugend<br />
In den Bereichen allgemeine <strong>und</strong> berufliche Bildung <strong>und</strong> Jugend verfügt die<br />
Gemeinschaft mit ihren Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci <strong>und</strong> Jugend<br />
über äußerst wichtige Instrumente, die Möglichkeiten bieten, so gr<strong>und</strong>legende<br />
europäische Werte wie die Gr<strong>und</strong>sätze der Demokratie <strong>und</strong> gegenseitigen<br />
Achtung zu vermitteln. Durch die Finanzierung von Projekten, die von den<br />
Akteuren selbst vorgeschlagen wurden, ermöglichen es diese Programme<br />
Hochschulen, Lehrkräften, Erziehern <strong>und</strong> einschlägigen Verbänden, europaweite<br />
Aktionen gegen Rassismus <strong>und</strong> Fremdenfeindlichkeit zu organisieren.<br />
230 KOM(1998) 146 endg. März 1998.<br />
231 Beschluss des Rates vom 30. November 1998.<br />
EUMC Jahresbericht 2000 113