Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...
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TEIL I<br />
Kampf gegen Rassismus <strong>und</strong> Diskriminierung<br />
Diskriminierung <strong>und</strong> zur Verbesserung der Qualifikation von Zuwanderern <strong>und</strong><br />
Angehörigen ethnischer Minderheiten. Generelles Ziel dabei war die stärkere<br />
Einbeziehung der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt (sowohl im privaten wie<br />
auch im staatlichen Sektor). Zu diesem Zwecke wurden integrationsfördernde<br />
Pläne erarbeitet. In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Teammitgliedern,<br />
den so genannten Managern <strong>für</strong> Integrationsförderung, tritt man an<br />
Unternehmen heran mit der Frage, ob sie an der Förderung der kulturellen<br />
<strong>Vielfalt</strong> interessiert seien <strong>und</strong> integrationsfördernde Pläne unterzeichnen<br />
würden. Bei Interesse kann ein Arbeitgeber <strong>für</strong> die Realisierung des Plans<br />
einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 000 BEF (12 750 €) erhalten kann.<br />
Die Umsetzung dieser Pläne erfolgt normalerweise in vier Etappen:<br />
• Problemanalyse: Welche Probleme habe ich im Hinblick auf die<br />
Förderung der kulturellen <strong>Vielfalt</strong> (z. B. keine Migranten unter den<br />
Arbeitnehmern, Rassismus am Arbeitsplatz)?<br />
• Ursachenanalyse: Worin liegen die Ursachen <strong>für</strong> diese Probleme?<br />
• Abhilfemaßnahmen <strong>und</strong> Erarbeitung eines integrationsfördernden<br />
Plans: Was kann getan werden?<br />
• Durchführung<br />
Zu den Abhilfemaßnahmen gehören beispielsweise neue Einstellungsstrategien,<br />
wie etwa eine engere Zusammenarbeit mit Organisationen von<br />
Zuwanderern <strong>und</strong> in diesem Bereich tätigen NRO, die Aufstellung spezieller<br />
Integrationsprogramme während der ersten Wochen der Beschäftigung neuer<br />
Arbeitnehmer sowie unternehmensinterne Schulungsmaßnahmen <strong>für</strong> alle<br />
Mitarbeiterkategorien. In einigen größeren Unternehmen wurden spezielle<br />
Programme zur „Ausbildung von Ausbildern“ eingeführt, um einen Top-down-<br />
Ansatz zu gewährleisten. 1999 erarbeiteten 43 Firmen einen integrationsfördernden<br />
Plan.<br />
Im Jahr 2000 verzeichneten die sieben Staatsanwaltschaften ca. 130 neue<br />
Fälle, bei denen das Gesetz 152 vom 30. Juli 1981 zur Verhinderung von<br />
bestimmten rassistisch <strong>und</strong> fremdenfeindlich motivierten Übergriffen<br />
Anwendung findet.<br />
In Dänemark hat der Gewerkschaftsverband (LO) ein Pilotprojekt entwickelt,<br />
das auf dem Patenschaftsprinzip beruht <strong>und</strong> Arbeitgeber auf freiwilliger Basis<br />
einbezieht. Beteiligt sind 600 junge Zuwanderer mit schlechten Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> eine Beschäftigung. Der Gewerkschaftsvertreter ist mit der<br />
Betreuung der Jugendlichen beauftragt <strong>und</strong> fungiert als Mittler sowohl im<br />
Bereich der Beschäftigung als auch in der dänischen Gesellschaft insgesamt.<br />
Zudem sollte er sehr enge Kontakte zur Familie seines Schützlings<br />
unterhalten. Der Hauptgedanke ist, dass dieser „Patenonkel“ ein gutes<br />
Verhältnis zu dem Jugendlichen hat <strong>und</strong> ihm oder ihr die Teilnahme am<br />
politischen, gesellschaftlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leben <strong>und</strong> in erster Linie<br />
die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Die da<strong>für</strong> zur Verfügung<br />
stehenden Kanäle sind die Gewerkschaften, die Einrichtungen des<br />
Flüchtlingsrates <strong>und</strong> das Schulsystem.<br />
152 In<strong>for</strong>mation aus dem Ministère de la Justice, Direction Générale de la Législation Pénale et des<br />
Droits de L’homme, September 2001.<br />
EUMC Jahresbericht 2000 79