Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...
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TEIL I<br />
Kampf gegen Rassismus <strong>und</strong> Diskriminierung<br />
Die wichtigste Gesetzesinitiative war die neue Verfassung, die im März 2000<br />
in Kraft trat. Die wesentlichen Artikel zu den Gr<strong>und</strong>rechten einschließlich dem<br />
Verbot aller Arten der Diskriminierung blieben jedoch unverändert <strong>und</strong><br />
entsprechen den Gr<strong>und</strong>zügen der 1995 vorgenommenen Re<strong>for</strong>m der<br />
Bestimmungen zu den Gr<strong>und</strong>rechten. Artikel 6 der neuen Verfassung schreibt<br />
somit die <strong>Gleichheit</strong> vor dem Gesetz fest <strong>und</strong> verbietet eine unterschiedliche<br />
Behandlung aufgr<strong>und</strong> der Herkunft <strong>und</strong> der Religion.<br />
Das Gesetz über die Integration von Zuwanderern <strong>und</strong> die Aufnahme von<br />
Asylbewerbern ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz sind die<br />
örtlichen Behörden auf Gemeindeebene <strong>für</strong> die Erstellung genau<br />
zugeschnittener Pläne <strong>und</strong> die Bereitstellung von Dienstleistungen <strong>für</strong> einzelne<br />
Zuwanderer <strong>und</strong> ihre Familien zur Erleichterung ihrer Integration zuständig.<br />
Die Änderung des Gesetzes zum Ausländerbeauftragten stand im<br />
Arbeitsministerium auf der Tagesordnung. Entsprechend dem Vorschlag<br />
würde dieses Amt umgestaltet <strong>und</strong> der Tätigkeitsbereich des Beauftragten<br />
erweitert, indem beispielsweise zusätzlich zu den Ausländern auch die<br />
traditionellen Minderheiten einbezogen werden. Der Charakter der Tätigkeit<br />
im Sinne einer Beaufsichtigung <strong>und</strong> Vermittlung bliebe dabei erhalten, d. h.<br />
der Beauftragte hätte die Aufgabe, Maßnahmen gegen rassistische <strong>und</strong><br />
ethnische Diskriminierung zu beaufsichtigen. Es wird vorgeschlagen, den<br />
Beauftragten künftig „Antidiskriminierungsbeauftragten“ 143 zu nennen. Das<br />
Gesetz wurde im April 2000 im Parlament eingebracht, <strong>und</strong> das neue Büro soll<br />
2001 seine Arbeit aufnehmen.<br />
Städtische Beamte haben verschiedene Projekte ins Leben gerufen, um die<br />
Beschäftigung von Zuwanderern, die Integration im Allgemeinen <strong>und</strong> die<br />
Toleranz im Großraum Helsinki, insbesondere in den östlichen Stadtteilen, zu<br />
fördern. 2000 gab es in Helsinki zwei größere Projekte, <strong>und</strong> zwar „Sisu-<br />
Integra (Strategische Initiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit)“ <strong>und</strong><br />
„Avain (Schlüssel)“. Das erste begann 1998 <strong>und</strong> endete 2000, das zweite läuft<br />
seit 2000.<br />
Im Jahr 2000 organisierten regionale „Zentren <strong>für</strong> Beschäftigung <strong>und</strong><br />
Wirtschaft“ (T & E -keskukset) verschiedene Kurse zur Förderung der<br />
Beschäftigung von Zuwanderern <strong>und</strong> finanzierten zudem einige andere<br />
Organisationen. Die Aktivitäten konzentrierten sich vornehmlich auf Helsinki,<br />
die Region Turku <strong>und</strong> Tampere, also die Städte mit den meisten Zuwanderern.<br />
In Oulu wurde 2000 das von der Stadt Oulu finanzierte internationale<br />
Aktivitätszentrum Toppelius eröffnet.<br />
In Frankreich werden gegenwärtig Schritte unternommen, um Artikel 13 in<br />
französisches Recht umzusetzen. Der im Parlament eingebrachte Gesetzesentwurf<br />
„Gesellschaftliche Modernisierung“ wird gegenwärtig erörtert. Im<br />
Oktober 2000 erfolgte die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung der<br />
betreffenden Artikel des Gesetzes. Unter Federführung von NRO wie MRAP<br />
143 Vor kurzem wurde im Parlament ein Gesetz über einen Minderheitenbeauftragten<br />
verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. September 2001 in Kraft. Im Laufe der Parlamentsdebatten<br />
wurde die Bezeichnung von „Diskriminierungsbeauftragter“ in „Minderheitenbeauftragter“<br />
geändert.<br />
EUMC Jahresbericht 2000 69