Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...
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Wichtige Einsatzspezifische Tätigkeiten<br />
TEIL III<br />
1.5.5 Bericht der „Drei Weisen“<br />
Als im Februar 2000 die neue österreichische Regierung gebildet wurde,<br />
beschlossen 14 EU-Länder die Einleitung besonderer bilateraler Maßnahmen<br />
gegenüber Österreich. Im Juni wandten sich die 14 Länder über den<br />
portugiesischen Vorsitz an den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs <strong>für</strong><br />
Menschenrechte <strong>und</strong> ersuchten ihn um die Einsetzung einer Kommission der<br />
„Weisen“, die einen Bericht über „das Eintreten der österreichischen<br />
Regierung <strong>für</strong> die gemeinsamen europäischen Werte“ vorlegen sollte.<br />
Das Mandat wurde am 12. Juli veröffentlicht, <strong>und</strong> folgende Mitglieder wurden<br />
ernannt: Martti Ahtisaari, ehemaliger Staatspräsident Finnlands, Jochen<br />
Frowein, Direktor am Max-Planck-Institut <strong>für</strong> ausländisches öffentliches Recht<br />
<strong>und</strong> Völkerrecht an der Universität Heidelberg <strong>und</strong> ehemaliger Vizepräsident<br />
der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Menschenrechte, sowie Marcellino Oreja,<br />
Präsident des Instituts <strong>für</strong> <strong>Europa</strong>studien der Universität San Pablo CEU <strong>und</strong><br />
ehemaliger spanischer Außenminister.<br />
Am 25. Juli ging bei der Direktorin des EUMC ein Ersuchen der Kommission<br />
ein, eine umfassende In<strong>for</strong>mationssammlung mit Bezug auf das Mandat<br />
zusammenzustellen. Das Material wurde der Kommission am 2. August 2000<br />
übermittelt.<br />
Der Abschlussbericht wurde dem französischen Vorsitz auf einer Zusammenkunft<br />
am 8. September in Paris überreicht, <strong>und</strong> im letzten Absatz empfahl<br />
die Kommission eine Stärkung der Tätigkeit des EUMC: „Es ist wichtig, dass<br />
innerhalb der Gemeinschaftsorgane institutionelle Vorkehrungen zur<br />
Förderung dieser Ziele getroffen werden. Diese könnten vorsehen: die<br />
Schaffung eines Menschenrechtsbüros innerhalb des Rats, das dem<br />
Europäischen Rat berichtet; die Ernennung eines Kommissionsmitglieds, das<br />
<strong>für</strong> Menschenrechtsfragen zuständig ist; <strong>und</strong>, vor allem, die Ausweitung der<br />
Aktivitäten, des Haushalts <strong>und</strong> der Stellung der bestehenden EU-<br />
Beobachtungsstelle gegen Rassismus <strong>und</strong> Fremdenfeindlichkeit, die ihren Sitz<br />
in Wien hat, um die Errichtung einer vollständigen EU-Menschenrechtsbehörde<br />
zu ermöglichen.“<br />
Im Bericht wurde die Rücknahme der von den 14 EU-Ländern getroffenen<br />
bilateralen Maßnahmen empfohlen, was nach Konsultationen der<br />
Regierungschefs am 12. September 2000 geschah.<br />
132 EUMC Jahresbericht 2000