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Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...

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Wichtige Einsatzspezifische Tätigkeiten<br />

TEIL III<br />

1.5.5 Bericht der „Drei Weisen“<br />

Als im Februar 2000 die neue österreichische Regierung gebildet wurde,<br />

beschlossen 14 EU-Länder die Einleitung besonderer bilateraler Maßnahmen<br />

gegenüber Österreich. Im Juni wandten sich die 14 Länder über den<br />

portugiesischen Vorsitz an den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs <strong>für</strong><br />

Menschenrechte <strong>und</strong> ersuchten ihn um die Einsetzung einer Kommission der<br />

„Weisen“, die einen Bericht über „das Eintreten der österreichischen<br />

Regierung <strong>für</strong> die gemeinsamen europäischen Werte“ vorlegen sollte.<br />

Das Mandat wurde am 12. Juli veröffentlicht, <strong>und</strong> folgende Mitglieder wurden<br />

ernannt: Martti Ahtisaari, ehemaliger Staatspräsident Finnlands, Jochen<br />

Frowein, Direktor am Max-Planck-Institut <strong>für</strong> ausländisches öffentliches Recht<br />

<strong>und</strong> Völkerrecht an der Universität Heidelberg <strong>und</strong> ehemaliger Vizepräsident<br />

der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Menschenrechte, sowie Marcellino Oreja,<br />

Präsident des Instituts <strong>für</strong> <strong>Europa</strong>studien der Universität San Pablo CEU <strong>und</strong><br />

ehemaliger spanischer Außenminister.<br />

Am 25. Juli ging bei der Direktorin des EUMC ein Ersuchen der Kommission<br />

ein, eine umfassende In<strong>for</strong>mationssammlung mit Bezug auf das Mandat<br />

zusammenzustellen. Das Material wurde der Kommission am 2. August 2000<br />

übermittelt.<br />

Der Abschlussbericht wurde dem französischen Vorsitz auf einer Zusammenkunft<br />

am 8. September in Paris überreicht, <strong>und</strong> im letzten Absatz empfahl<br />

die Kommission eine Stärkung der Tätigkeit des EUMC: „Es ist wichtig, dass<br />

innerhalb der Gemeinschaftsorgane institutionelle Vorkehrungen zur<br />

Förderung dieser Ziele getroffen werden. Diese könnten vorsehen: die<br />

Schaffung eines Menschenrechtsbüros innerhalb des Rats, das dem<br />

Europäischen Rat berichtet; die Ernennung eines Kommissionsmitglieds, das<br />

<strong>für</strong> Menschenrechtsfragen zuständig ist; <strong>und</strong>, vor allem, die Ausweitung der<br />

Aktivitäten, des Haushalts <strong>und</strong> der Stellung der bestehenden EU-<br />

Beobachtungsstelle gegen Rassismus <strong>und</strong> Fremdenfeindlichkeit, die ihren Sitz<br />

in Wien hat, um die Errichtung einer vollständigen EU-Menschenrechtsbehörde<br />

zu ermöglichen.“<br />

Im Bericht wurde die Rücknahme der von den 14 EU-Ländern getroffenen<br />

bilateralen Maßnahmen empfohlen, was nach Konsultationen der<br />

Regierungschefs am 12. September 2000 geschah.<br />

132 EUMC Jahresbericht 2000

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