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Vielfalt und Gleichheit für Europa - European Union Agency for ...

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Entwicklung der Politik der EU zur Bekämpfung des Rassismus<br />

TEIL II<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Erfahrungen wurde der Kampf gegen Rassismus <strong>und</strong><br />

Fremdenfeindlichkeit auch als eine der Prioritäten <strong>für</strong> die neue Programmgeneration<br />

im Zeitraum 2000-2006 gewählt. An diesen Gemeinschaftsprogrammen<br />

können auch die Beitrittskandidaten teilnehmen.<br />

1.5.5 Forschung<br />

Das Fünfte Rahmenprogramm <strong>für</strong> Forschung <strong>und</strong> technologische Entwicklung<br />

(1998-2001) beinhaltet - insbesondere im Rahmen der Leitaktion „Verbesserung<br />

der sozioökonomischen Wissensbasis“ - die Untersuchung der<br />

Phänomene Fremdenfeindlichkeit, Rassismus <strong>und</strong> Migration in <strong>Europa</strong> <strong>und</strong><br />

deren Auswirkungen auf wirtschaftliche Entwicklung, soziale Integration <strong>und</strong><br />

sozialen Schutz.<br />

1.6 Unterstützung von Antirassismus-Projekten<br />

Die Europäische <strong>Union</strong> führt eine breite Palette von Programmen durch, in<br />

deren Rahmen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen finanziell unterstützt<br />

werden. Die Antirassismuskomponente wurde in viele dieser Programme<br />

integriert, angefangen bei denen, die speziell auf die Bekämpfung von<br />

Diskriminierungen gerichtet sind, bis hin zu denen, die allgemeinere Ziele in<br />

den Bereichen Bildung <strong>und</strong> Forschung verfolgen.<br />

1.6.1 Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung<br />

von Diskriminierungen<br />

Im Rahmen des <strong>für</strong> den Zeitraum 2001-2006 aufgelegten Aktionsprogramms<br />

zur Bekämpfung von Diskriminierungen werden Projekte unterstützt, die auf<br />

die Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von unterschiedlich motivierten Diskriminierungen,<br />

unter anderem von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder<br />

der ethnischen Herkunft <strong>und</strong> aus Gründen der Religion oder der<br />

Weltanschauung, abzielen. Für das Programm, das über ein Budget von etwa<br />

100 Mio. Euro verfügt, wurden drei Aktionsbereiche definiert: Zunächst einmal<br />

geht es um die Analyse <strong>und</strong> Bewertung von Diskriminierungen mit dem Ziel,<br />

sich ein genaues Bild von den Ursachen von Diskriminierungen <strong>und</strong> den am<br />

besten geeigneten Methoden zu ihrer Bekämpfung zu machen. Im zweiten<br />

Aktionsbereich geht es darum, die Handlungskompetenzen zur Bekämpfung<br />

von Diskriminierungen zu entwickeln: Organisationen in verschiedenen<br />

Ländern sollen zum Austausch von In<strong>for</strong>mationen <strong>und</strong> bewährten Lösungen<br />

ermutigt werden, <strong>und</strong> es sollen europäische Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen<br />

unterstützt werden, die sich im Kampf gegen Diskriminierungen<br />

engagieren. Dritter Aktionsbereich ist die Sensibilisierung <strong>für</strong> den<br />

Kampf gegen Diskriminierungen.<br />

Das Programm muss jedoch nicht bei Null ansetzen. In den Jahren 1999 <strong>und</strong><br />

2000 unterstützte die Kommission eine Reihe von vorbereitenden Aktionen<br />

auf der Basis des Kommentars zu den von der Haushaltbehörde festgelegten<br />

Haushaltslinien B3-2006 (1999) <strong>und</strong> B5-803 (2000). Diese Aktionen richteten<br />

sich auf die Förderung des Austauschs von In<strong>for</strong>mationen <strong>und</strong> bewährten<br />

114 EUMC Jahresbericht 2000

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