Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank
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die Dauer von vier Jahren bestellt. Der Bankpräsident der<br />
BKB gehört dem Audit Committee nicht an. Die Mitglieder<br />
des Audit Committee verfügen über angemessene Kenntnisse<br />
und Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen<br />
und sind mit der Tätigkeit der internen und externen Prüfer<br />
sowie den Grundprinzipien eines internen Kontrollsystems<br />
vertraut.<br />
• Überwachung und Beurteilung der Integrität der Finanzabschlüsse.<br />
Das Audit Committee hat keine direkten Weisungsbefugnisse<br />
gegenüber der Prüfgesellschaft und dem Konzerninspektorat.<br />
Das Audit Committee kann im Rahmen seiner<br />
Aufgaben und in Absprache mit dem Bankpräsidenten<br />
Aufträge erteilen.<br />
Das Audit Committee versammelt sich auf Einladung seines<br />
Präsidenten. An den Sitzungen nehmen in der Regel der<br />
lei tende Prüfer der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft<br />
so wie der Leiter des Konzerninspektorats oder deren<br />
Stellver treter teil. Je nach Bedarf können weitere Personen<br />
zugezogen werden. Die Prüfgesellschaft und das Konzerninspektorat<br />
sind dem Audit Committee gegenüber uneingeschränkt<br />
auskunftspflichtig. Die Mitglieder des Audit<br />
Committee erhalten alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
erforderlichen Informationen und Dokumente. Diese umfassen<br />
insbesondere auch sämtliche Prüfberichte der Prüfgesellschaft<br />
und des Konzerninspektorats. Die Prüfberichte<br />
werden zeitnah anlässlich der Sitzungen des Audit Committee<br />
behandelt. In der Regel hält es mindestens fünf Sitzungen<br />
pro Jahr ab. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf<br />
und Ermessen der Mitglieder einberufen. Im Berichtsjahr<br />
wurden zehn Sitzungen abgehalten. Die durchschnittliche<br />
Sitzungsdauer betrug zwei bis drei Stunden. Externe Berater<br />
wurden keine beigezogen. Über seine Sitzungen führt<br />
das Audit Committee ein Protokoll. Der Präsident des Audit<br />
Committee informiert den Bankrat regelmässig über die<br />
Sitzungen des Audit Committee und deren Erkenntnisse.<br />
Das Audit Committee unterstützt den Bankrat der <strong>Basler</strong><br />
<strong>Kantonalbank</strong> bei der Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten.<br />
Es unterstützt ferner auf Konzernebene den Konzernausschuss<br />
bei der Wahrnehmung seiner konzernbezogenen<br />
Überwachungspflichten. Es hat insbesondere<br />
folgende Aufgaben und Pflichten:<br />
• Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der<br />
Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie deren<br />
Zusammenwirken.<br />
• Überwachung und Beurteilung der internen Kontrolle.<br />
Der Nominations- und Entschädigungsausschuss (NEA)<br />
besteht aus dem Präsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern<br />
des Bankrates, die vom Bankrat für eine Amtsperiode<br />
von vier Jahren bestellt werden. Der Vorsitz obliegt dem<br />
Präsidenten des Bankrates. Der Präsident des Bankrates<br />
tritt bei der Beratung und der Beschlussfassung im NEA<br />
in den Ausstand, wenn seine persönliche Vergütung für<br />
die Bankratstätigkeit behandelt wird und entsprechende<br />
Anträge an den Bankrat vorbereitet oder beschlossen werden.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den<br />
Sitzungen des Nominations- und Entschädigungsausschusses<br />
grundsätzlich nicht teil; der Direktionspräsident sowie<br />
der Leiter des Competence Center Personal werden bei<br />
Bedarf als Auskunftsperson eingeladen. Im Berichtsjahr<br />
fanden neun Sitzungen (Januar [2], Februar, März, Mai,<br />
Oktober, November [2], Dezember) statt. Die Sitzungsdauer<br />
betrug im Durchschnitt zwei Stunden. Externe Berater<br />
wurden keine beigezogen. Der Nominations- und Entschädigungsausschuss<br />
hat die Aufgabe, bei Personal- und<br />
Entschädigungsfragen die entsprechenden Geschäfte<br />
vorzubereiten sowie an die zustän digen Instanzen zu berichten<br />
und Anträge zu stellen. Zu den zu behandelnden<br />
Geschäften gehören insbesondere:<br />
• Antragstellung an den Bankrat zur Wahl bzw. Entlassung<br />
des Direktionspräsidenten, der weiteren Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung sowie der jeweiligen Stellvertretungen.<br />
• Wahl des Leiters des Konzerninspektorats.<br />
• Beförderungspolitik und jährliche Beförderungsrunde.<br />
• Festlegung der individuellen Basissaläre, Spesenpauschalen<br />
und variablen Vergütungen für die Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung und der erweiterten<br />
Geschäftsleitung, den Leiter oder die Leiterin des<br />
Corporate Governance 77