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Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank

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die Dauer von vier Jahren bestellt. Der Bankpräsident der<br />

BKB gehört dem Audit Committee nicht an. Die Mitglieder<br />

des Audit Committee verfügen über angemessene Kenntnisse<br />

und Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen<br />

und sind mit der Tätigkeit der internen und externen Prüfer<br />

sowie den Grundprinzipien eines internen Kontrollsystems<br />

vertraut.<br />

• Überwachung und Beurteilung der Integrität der Finanzabschlüsse.<br />

Das Audit Committee hat keine direkten Weisungsbefugnisse<br />

gegenüber der Prüfgesellschaft und dem Konzerninspektorat.<br />

Das Audit Committee kann im Rahmen seiner<br />

Aufgaben und in Absprache mit dem Bankpräsidenten<br />

Aufträge erteilen.<br />

Das Audit Committee versammelt sich auf Einladung seines<br />

Präsidenten. An den Sitzungen nehmen in der Regel der<br />

lei tende Prüfer der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft<br />

so wie der Leiter des Konzerninspektorats oder deren<br />

Stellver treter teil. Je nach Bedarf können weitere Personen<br />

zugezogen werden. Die Prüfgesellschaft und das Konzerninspektorat<br />

sind dem Audit Committee gegenüber uneingeschränkt<br />

auskunftspflichtig. Die Mitglieder des Audit<br />

Committee erhalten alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

erforderlichen Informationen und Dokumente. Diese umfassen<br />

insbesondere auch sämtliche Prüfberichte der Prüfgesellschaft<br />

und des Konzerninspektorats. Die Prüfberichte<br />

werden zeitnah anlässlich der Sitzungen des Audit Committee<br />

behandelt. In der Regel hält es mindestens fünf Sitzungen<br />

pro Jahr ab. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf<br />

und Ermessen der Mitglieder einberufen. Im Berichtsjahr<br />

wurden zehn Sitzungen abgehalten. Die durchschnittliche<br />

Sitzungsdauer betrug zwei bis drei Stunden. Externe Berater<br />

wurden keine beigezogen. Über seine Sitzungen führt<br />

das Audit Committee ein Protokoll. Der Präsident des Audit<br />

Committee informiert den Bankrat regelmässig über die<br />

Sitzungen des Audit Committee und deren Erkenntnisse.<br />

Das Audit Committee unterstützt den Bankrat der <strong>Basler</strong><br />

<strong>Kantonalbank</strong> bei der Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten.<br />

Es unterstützt ferner auf Konzernebene den Konzernausschuss<br />

bei der Wahrnehmung seiner konzernbezogenen<br />

Überwachungspflichten. Es hat insbesondere<br />

folgende Aufgaben und Pflichten:<br />

• Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der<br />

Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie deren<br />

Zusammenwirken.<br />

• Überwachung und Beurteilung der internen Kontrolle.<br />

Der Nominations- und Entschädigungsausschuss (NEA)<br />

besteht aus dem Präsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern<br />

des Bankrates, die vom Bankrat für eine Amtsperiode<br />

von vier Jahren bestellt werden. Der Vorsitz obliegt dem<br />

Präsidenten des Bankrates. Der Präsident des Bankrates<br />

tritt bei der Beratung und der Beschlussfassung im NEA<br />

in den Ausstand, wenn seine persönliche Vergütung für<br />

die Bankratstätigkeit behandelt wird und entsprechende<br />

Anträge an den Bankrat vorbereitet oder beschlossen werden.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den<br />

Sitzungen des Nominations- und Entschädigungsausschusses<br />

grundsätzlich nicht teil; der Direktionspräsident sowie<br />

der Leiter des Competence Center Personal werden bei<br />

Bedarf als Auskunftsperson eingeladen. Im Berichtsjahr<br />

fanden neun Sitzungen (Januar [2], Februar, März, Mai,<br />

Oktober, November [2], Dezember) statt. Die Sitzungsdauer<br />

betrug im Durchschnitt zwei Stunden. Externe Berater<br />

wurden keine beigezogen. Der Nominations- und Entschädigungsausschuss<br />

hat die Aufgabe, bei Personal- und<br />

Entschädigungsfragen die entsprechenden Geschäfte<br />

vorzubereiten sowie an die zustän digen Instanzen zu berichten<br />

und Anträge zu stellen. Zu den zu behandelnden<br />

Geschäften gehören insbesondere:<br />

• Antragstellung an den Bankrat zur Wahl bzw. Entlassung<br />

des Direktionspräsidenten, der weiteren Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung sowie der jeweiligen Stellvertretungen.<br />

• Wahl des Leiters des Konzerninspektorats.<br />

• Beförderungspolitik und jährliche Beförderungsrunde.<br />

• Festlegung der individuellen Basissaläre, Spesenpauschalen<br />

und variablen Vergütungen für die Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung und der erweiterten<br />

Geschäftsleitung, den Leiter oder die Leiterin des<br />

Corporate Governance 77

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