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Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank

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Geschäftsleitung<br />

Der Bankrat hat am 18.10.2011 das «Reglement über die<br />

an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichtenden<br />

Vergütungen (Vergütungsreglement)» erlassen. Dieses trat<br />

am 1.1.<strong>2012</strong> in Kraft. Der NEA legt die Saläre, Entschädigungen,<br />

Erfolgsbeteiligungen und Pensionskassenregelungen<br />

für die Mitglieder der Geschäftsleitung individuell<br />

fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen für diese<br />

Entscheidungskompetenz setzt. Die Personalfachstelle<br />

erstellt einen jährlichen Vergütungsbericht zur Umsetzung<br />

des Vergütungsreglements, welcher vom NEA kommentiert<br />

und dem Bankrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Die<br />

Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Sitzungen<br />

des NEA nicht teil; der Vorsitzende der Geschäftsleitung<br />

sowie der Leiter des Competence Center Personal werden<br />

bei Bedarf als Auskunftsperson an die Sitzungen des NEA<br />

eingeladen, sind aber in keinem Fall bei der Beratung und<br />

der Beschlussfassung anwesend.<br />

Für die Festsetzung der Vergütung sind insbesondere folgende<br />

Kriterien massgebend:<br />

• die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung,<br />

Erfahrung und Persönlichkeit;<br />

• die Verantwortung;<br />

• das Marktumfeld; d. h., die Vergütungen sind so<br />

anzusetzen, dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit<br />

erforderlichen und geeigneten Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen gewonnen und gehalten werden<br />

können und dass andererseits die Ausrichtung unnötig<br />

hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter Vergütungen<br />

vermieden wird;<br />

• die individuellen Fähigkeiten, die individuelle Leistungsbereitschaft<br />

und die individuelle Zielerreichung;<br />

• der Unternehmenserfolg.<br />

Elemente der Vergütungen sind:<br />

• das Basissalär und die Spesenpauschale;<br />

• die variable Vergütung;<br />

• die gesetzlich und reglementarisch vorgesehenen<br />

Sozialleistungen;<br />

• Lohnnebenleistungen wie Vergünstigungen auf BKB-<br />

Produkten, Weiterbildungsbeiträge, Sonderprämien und<br />

dergleichen.<br />

Die Festlegung der Höhe des Basissalärs sowie der Spesenpauschale<br />

steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />

gesetzten Rahmens im Ermessen des NEA. Er orientiert<br />

sich dabei an den vorgenannten und im Vergütungsreglement<br />

aufgeführten Kriterien. Die Höhe der Basissaläre wird<br />

jeweils im Januar vom NEA überprüft. Allfällige dabei<br />

resultierende Veränderungen waren analog der Basissalärrunde<br />

der übrigen Mitarbeitenden ab März <strong>2012</strong> wirksam.<br />

Die Mitglie der der Geschäftsleitung haben Anspruch auf<br />

eine Fahrzeugpauschale. Die von den Mitgliedern der<br />

Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung von Bankmandaten<br />

erhaltenen Entschädigungen in Form von VR-Honoraren<br />

gehen vollumfänglich zugunsten der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong><br />

und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen<br />

ordentlichen Ertrag verbucht.<br />

Die Höhe der variablen Vergütung orientiert sich an der<br />

Entwicklung des Bruttogewinns, wobei auch die Nachhaltigkeit<br />

des erzielten Erfolgs und die Entwicklung der eingegangenen<br />

Risiken berücksichtigt werden, so namentlich<br />

die Entwicklung der Kredit- und Marktrisiken, der Wertberichti<br />

gungen und Rückstellungen, der vorgenommenen<br />

und beabsichtigten Investitionen sowie weitere besondere<br />

Entwicklungen, die einen signifikanten Einfluss auf Prozessrisiken,<br />

Liquidationsrisiken, versicherungstechnische und<br />

operationelle Risiken, Rechts- und Compliancerisiken sowie<br />

Reputationsrisiken haben. Bei dieser Beurteilung stützt sich<br />

der NEA auf einen speziell zu diesem Zweck erstellten<br />

Bericht der Risikokontrolle und kann weitere Auskünfte und<br />

Berichte einholen. Im Übrigen hängt die Höhe der variablen<br />

Ver gütung auch von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung<br />

sowie von individuellen Leistungswerten ab.<br />

Die individuellen Leistungsziele und auch die Gewichtung<br />

der einzelnen Elemente werden für den Direktionspräsidenten<br />

vom Bankratspräsidenten und für die übrigen Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung vom Direktionspräsidenten<br />

84 Corporate Governance

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