Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank
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Geschäftsleitung<br />
Der Bankrat hat am 18.10.2011 das «Reglement über die<br />
an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichtenden<br />
Vergütungen (Vergütungsreglement)» erlassen. Dieses trat<br />
am 1.1.<strong>2012</strong> in Kraft. Der NEA legt die Saläre, Entschädigungen,<br />
Erfolgsbeteiligungen und Pensionskassenregelungen<br />
für die Mitglieder der Geschäftsleitung individuell<br />
fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen für diese<br />
Entscheidungskompetenz setzt. Die Personalfachstelle<br />
erstellt einen jährlichen Vergütungsbericht zur Umsetzung<br />
des Vergütungsreglements, welcher vom NEA kommentiert<br />
und dem Bankrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Die<br />
Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Sitzungen<br />
des NEA nicht teil; der Vorsitzende der Geschäftsleitung<br />
sowie der Leiter des Competence Center Personal werden<br />
bei Bedarf als Auskunftsperson an die Sitzungen des NEA<br />
eingeladen, sind aber in keinem Fall bei der Beratung und<br />
der Beschlussfassung anwesend.<br />
Für die Festsetzung der Vergütung sind insbesondere folgende<br />
Kriterien massgebend:<br />
• die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung,<br />
Erfahrung und Persönlichkeit;<br />
• die Verantwortung;<br />
• das Marktumfeld; d. h., die Vergütungen sind so<br />
anzusetzen, dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit<br />
erforderlichen und geeigneten Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen gewonnen und gehalten werden<br />
können und dass andererseits die Ausrichtung unnötig<br />
hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter Vergütungen<br />
vermieden wird;<br />
• die individuellen Fähigkeiten, die individuelle Leistungsbereitschaft<br />
und die individuelle Zielerreichung;<br />
• der Unternehmenserfolg.<br />
Elemente der Vergütungen sind:<br />
• das Basissalär und die Spesenpauschale;<br />
• die variable Vergütung;<br />
• die gesetzlich und reglementarisch vorgesehenen<br />
Sozialleistungen;<br />
• Lohnnebenleistungen wie Vergünstigungen auf BKB-<br />
Produkten, Weiterbildungsbeiträge, Sonderprämien und<br />
dergleichen.<br />
Die Festlegung der Höhe des Basissalärs sowie der Spesenpauschale<br />
steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />
gesetzten Rahmens im Ermessen des NEA. Er orientiert<br />
sich dabei an den vorgenannten und im Vergütungsreglement<br />
aufgeführten Kriterien. Die Höhe der Basissaläre wird<br />
jeweils im Januar vom NEA überprüft. Allfällige dabei<br />
resultierende Veränderungen waren analog der Basissalärrunde<br />
der übrigen Mitarbeitenden ab März <strong>2012</strong> wirksam.<br />
Die Mitglie der der Geschäftsleitung haben Anspruch auf<br />
eine Fahrzeugpauschale. Die von den Mitgliedern der<br />
Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung von Bankmandaten<br />
erhaltenen Entschädigungen in Form von VR-Honoraren<br />
gehen vollumfänglich zugunsten der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong><br />
und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen<br />
ordentlichen Ertrag verbucht.<br />
Die Höhe der variablen Vergütung orientiert sich an der<br />
Entwicklung des Bruttogewinns, wobei auch die Nachhaltigkeit<br />
des erzielten Erfolgs und die Entwicklung der eingegangenen<br />
Risiken berücksichtigt werden, so namentlich<br />
die Entwicklung der Kredit- und Marktrisiken, der Wertberichti<br />
gungen und Rückstellungen, der vorgenommenen<br />
und beabsichtigten Investitionen sowie weitere besondere<br />
Entwicklungen, die einen signifikanten Einfluss auf Prozessrisiken,<br />
Liquidationsrisiken, versicherungstechnische und<br />
operationelle Risiken, Rechts- und Compliancerisiken sowie<br />
Reputationsrisiken haben. Bei dieser Beurteilung stützt sich<br />
der NEA auf einen speziell zu diesem Zweck erstellten<br />
Bericht der Risikokontrolle und kann weitere Auskünfte und<br />
Berichte einholen. Im Übrigen hängt die Höhe der variablen<br />
Ver gütung auch von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung<br />
sowie von individuellen Leistungswerten ab.<br />
Die individuellen Leistungsziele und auch die Gewichtung<br />
der einzelnen Elemente werden für den Direktionspräsidenten<br />
vom Bankratspräsidenten und für die übrigen Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung vom Direktionspräsidenten<br />
84 Corporate Governance