Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank
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Vergütung für GL-Mitglieder<br />
Entschädigungen werden grundsätzlich in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zugehören. Im Gesamtbetrag aller Entschädigungen sind<br />
die Barentschädigungen, die Sachleistungen sowie die Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen und an die AHV oder ähnliche<br />
staatliche Sozialversicherungen enthalten.<br />
Lohn fix 1)<br />
Lohn<br />
variabel<br />
PS BKB<br />
variabel 2)<br />
Total Entschädigung<br />
1)<br />
Sozial- und<br />
Vorsorgeleistungen<br />
Arbeitgeber<br />
Total<br />
Personalaufwand<br />
Sicherheiten/<br />
Darlehen/<br />
Kredite<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
in CHF<br />
Höchstverdienende Person (CEO a.i.) 360 217 122 470 52 530 535 217 221 850 757 067 655 502<br />
Total GL 31.12.<strong>2012</strong> (7 Personen) 2 098 798 553 882 236 720 2 889 399 936 360 3 825 759 9 815 441<br />
Total GL 31.12.2011 (6 Personen) 2 023 175 846 821 249 845 3 119 841 874 457 3 994 298 7 197 663<br />
GL höchster Kredit 2 928 689<br />
1)<br />
Inkl. Konzernleitungsfunktionen und Pauschalspesen<br />
2)<br />
Der Anteil der variablen Vergütung in Form von BKB-Partizipationsscheinen gilt als aufgeschobene Vergütung. Der Aufschub dauert bis zum 30. Juni 2015.<br />
Erst dann werden die BKB-Partizipationsscheine in das Depot des betroffenen Mitarbeitenden überwiesen, wo sie während weiteren zweieinhalb Jahren<br />
einer Verfügungssperre unterliegen.<br />
Bezogen auf die Organmitglieder wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. Es wurden keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet,<br />
die einem Organmitglied nahestehen.<br />
Als Folge des Rücktritts von H.R. Matter wurden die Details der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der vorzeitigen Pensionierung mit H.R. Matter im Rahmen<br />
einer einvernehmlichen Vereinbarung geregelt. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass H.R. Matter per 30.11.<strong>2012</strong> seine Funktion als Direktionspräsident<br />
abgibt, weiterhin aber für die Übergabe pendenter Geschäfte zur Verfügung steht. Im Übrigen ist H.R. Matter seit dem 01.12.<strong>2012</strong> frei von arbeitsvertraglichen<br />
Leistungspflichten. Das Arbeitsverhältnis und damit insbesondere die Lohnzahlung wurden per 31.12.<strong>2012</strong> auf 70% reduziert und enden auf den 31.12.2013<br />
vollständig; im Vergleich zur arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist dauert das Arbeitsverhältnis damit etwas länger. Zudem wurde eine gestaffelte Pensionierung<br />
vereinbart (30% ab 01.01.2013 und 100% ab 01.01.2014 ). Diese Regelung liegt im Rahmen des bestehenden Reglements des Vorsorgewerks und bedingt<br />
keine besonderen Einlagen der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong> in die Pensionskasse zu Gunsten von H.R. Matter. Für die Geschäftsjahre <strong>2012</strong> und 2013 wurde die<br />
variable Vergütung von H.R. Matter vollständig aufgehoben, d.h. es wird ihm für diese Geschäftsjahre keinerlei variabler Vergütungsanteil ausgerichtet.<br />
Es erfolgte vorläufig keine Aberkennung aufgeschobener Vergütungsansprüche aus früheren Jahren.<br />
5.2 Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen<br />
und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland<br />
Der Gesellschaftssitz der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong> liegt in der<br />
Schweiz (Basel).<br />
6. Rechte der Inhaber von Partizipationsscheinen<br />
6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung<br />
Der Besitz von BKB-Partizipationsscheinen repräsentiert ein<br />
Miteigentum an der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong>. Er ist verbunden<br />
mit einem entsprechenden Anteil am Eigenkapital der <strong>Basler</strong><br />
<strong>Kantonalbank</strong> und einem vom Geschäftsgang abhängenden<br />
Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn in<br />
Form einer Dividende. Die Inhaber von BKB-Partizipationsscheinen<br />
verfügen über keine Mitwirkungsrechte, insbesondere<br />
über keine Stimmrechte und keine damit zusammenhängenden<br />
Rechte. Demzufolge bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen<br />
und -vertretungen.<br />
6.2 Statutarische Quoren<br />
Der Versammlung der Partizipanten (PS-Versammlung) kommt<br />
keine Organfunktion zu.<br />
86 Corporate Governance