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Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank

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individuell festgelegt. Diese individuellen Ziele und deren<br />

Gewichtung können von Jahr zu Jahr variieren. Die Gewichtung<br />

des Bruttogewinns per 31.12.<strong>2012</strong> ist im Falle des<br />

Direktionspräsidenten höher (50– 60%), während bei den<br />

übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung die individuellen<br />

Leistungsziele im Vordergrund stehen (60– 70%). Die individuellen<br />

Ziele sind beim Direktionspräsidenten auf die Strategie<br />

der Bank abgestimmt (wie nachhaltiges Wachstum,<br />

Kos tendisziplin und Risikomanagement), während sich die<br />

individuellen Leistungsziele der anderen Mitglieder der<br />

Geschäftsleitung an spezifischen Kennzahlen im jeweiligen<br />

Bereich orientieren, welche das jeweilige Mitglied der<br />

Geschäftsleitung auch tatsächlich persönlich beeinflussen<br />

kann. Je nach Entwicklung des Bruttogewinns und Erreichen<br />

der festgelegten Ziele verändert sich die variable Entschädigung.<br />

Die variable Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

wird jeweils im Januar nach dem Abschluss eines<br />

Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr<br />

erzielten Unternehmensergebnisses vom NEA festgelegt<br />

und im März ausgerichtet. Sie soll abhängig sein<br />

vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong><br />

und soll die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

an der zukünftigen Entwicklung und den Risiken beteiligen.<br />

Zu diesem Zweck wird ein Teil der variablen Vergütung<br />

in Form von befristet gesperrten BKB-PS und zudem<br />

als aufgeschobene Vergütung ausgerichtet. Die Festlegung<br />

der Höhe der variablen Vergütung steht innerhalb des<br />

im Vergütungsreglement gesetzten Rahmens im Ermessen<br />

des NEA.<br />

Im Berichtsjahr betrug die variable Vergütung beim Direktionspräsidenten<br />

a.i. 32,7% der Totalentschädigung und<br />

bei den anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung im<br />

Durchschnitt 26,1% der Totalentschädigung.<br />

Ein Teil der variablen Vergütung wird in Form von BKB-<br />

Partizipationsscheinen mit einer Sperrfrist von fünf Jahren<br />

ausgerichtet. In Abhängigkeit der Funktionsstufe beträgt<br />

dieser Anteil für den Direktionspräsidenten 35% und für<br />

die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung 25%. Dieser<br />

Teil der variablen Vergütung ist zusätzlich bis zum 30. Juni<br />

des dritten Kalenderjahres nach demjenigen Geschäftsjahr,<br />

für welches die variable Vergütung ausgerichtet wird, aufgeschoben.<br />

Nach Ablauf des Aufschubs werden die betreffenden<br />

Partizipationsscheine überwiesen; dessen ungeachtet<br />

läuft die fünfjährige Verfügungssperre bis zu<br />

deren Ablauf weiter. Die Ausrichtung der aufgeschobenen<br />

Vergütung kann vom NEA ganz oder teilweise aufgehoben<br />

werden, wenn während der Periode des Aufschubs<br />

• in einem Verantwortungsbereich des betreffenden Mitglieds<br />

der Geschäftsleitung ein Verlust eintritt;<br />

• wesentliche Risiken ersichtlich werden, die bei der<br />

ursprünglichen Festsetzung der variablen Vergütung<br />

noch nicht erkennbar waren und die ursprüngliche<br />

Festsetzung der variablen Vergütung als unangemessen<br />

erscheinen lassen;<br />

• das betreffende Mitglied der Geschäftsleitung sich<br />

eine erhebliche Pflichtverletzung zuschulden kommen<br />

lässt;<br />

• das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wird<br />

oder dieser Anlass für eine Kündigung durch den<br />

Arbeitgeber gibt.<br />

Zusätzlich werden arbeitgeberseitige Beiträge in einen<br />

Sparplan der Pensionskasse ausgerichtet; diese Beiträge<br />

umfassen beim Direktionspräsidenten und den weiteren<br />

Mitgliedern der Geschäftsleitung 20% der variablen Entschädigung.<br />

Optionsprogramme bestehen keine. Abgangsentschädigungen<br />

wurden keine ausgerichtet und die Arbeitsverträge<br />

aller Geschäftsleitungsmitglieder sind grundsätzlich<br />

auf maximal sechs Monate kündbar.<br />

Das Vergütungsreglement enthält zudem absolute Höchstbeträge<br />

für die einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin<br />

pro Geschäftsjahr zustehende Gesamtvergütung (höchstens<br />

CHF 1500 000) oder variable Entschädigung (höchstens<br />

CHF 1000 000).<br />

Corporate Governance 85

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