Geschäftsbericht 2012 - Basler Kantonalbank
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individuell festgelegt. Diese individuellen Ziele und deren<br />
Gewichtung können von Jahr zu Jahr variieren. Die Gewichtung<br />
des Bruttogewinns per 31.12.<strong>2012</strong> ist im Falle des<br />
Direktionspräsidenten höher (50– 60%), während bei den<br />
übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung die individuellen<br />
Leistungsziele im Vordergrund stehen (60– 70%). Die individuellen<br />
Ziele sind beim Direktionspräsidenten auf die Strategie<br />
der Bank abgestimmt (wie nachhaltiges Wachstum,<br />
Kos tendisziplin und Risikomanagement), während sich die<br />
individuellen Leistungsziele der anderen Mitglieder der<br />
Geschäftsleitung an spezifischen Kennzahlen im jeweiligen<br />
Bereich orientieren, welche das jeweilige Mitglied der<br />
Geschäftsleitung auch tatsächlich persönlich beeinflussen<br />
kann. Je nach Entwicklung des Bruttogewinns und Erreichen<br />
der festgelegten Ziele verändert sich die variable Entschädigung.<br />
Die variable Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
wird jeweils im Januar nach dem Abschluss eines<br />
Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr<br />
erzielten Unternehmensergebnisses vom NEA festgelegt<br />
und im März ausgerichtet. Sie soll abhängig sein<br />
vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong><br />
und soll die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
an der zukünftigen Entwicklung und den Risiken beteiligen.<br />
Zu diesem Zweck wird ein Teil der variablen Vergütung<br />
in Form von befristet gesperrten BKB-PS und zudem<br />
als aufgeschobene Vergütung ausgerichtet. Die Festlegung<br />
der Höhe der variablen Vergütung steht innerhalb des<br />
im Vergütungsreglement gesetzten Rahmens im Ermessen<br />
des NEA.<br />
Im Berichtsjahr betrug die variable Vergütung beim Direktionspräsidenten<br />
a.i. 32,7% der Totalentschädigung und<br />
bei den anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung im<br />
Durchschnitt 26,1% der Totalentschädigung.<br />
Ein Teil der variablen Vergütung wird in Form von BKB-<br />
Partizipationsscheinen mit einer Sperrfrist von fünf Jahren<br />
ausgerichtet. In Abhängigkeit der Funktionsstufe beträgt<br />
dieser Anteil für den Direktionspräsidenten 35% und für<br />
die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung 25%. Dieser<br />
Teil der variablen Vergütung ist zusätzlich bis zum 30. Juni<br />
des dritten Kalenderjahres nach demjenigen Geschäftsjahr,<br />
für welches die variable Vergütung ausgerichtet wird, aufgeschoben.<br />
Nach Ablauf des Aufschubs werden die betreffenden<br />
Partizipationsscheine überwiesen; dessen ungeachtet<br />
läuft die fünfjährige Verfügungssperre bis zu<br />
deren Ablauf weiter. Die Ausrichtung der aufgeschobenen<br />
Vergütung kann vom NEA ganz oder teilweise aufgehoben<br />
werden, wenn während der Periode des Aufschubs<br />
• in einem Verantwortungsbereich des betreffenden Mitglieds<br />
der Geschäftsleitung ein Verlust eintritt;<br />
• wesentliche Risiken ersichtlich werden, die bei der<br />
ursprünglichen Festsetzung der variablen Vergütung<br />
noch nicht erkennbar waren und die ursprüngliche<br />
Festsetzung der variablen Vergütung als unangemessen<br />
erscheinen lassen;<br />
• das betreffende Mitglied der Geschäftsleitung sich<br />
eine erhebliche Pflichtverletzung zuschulden kommen<br />
lässt;<br />
• das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wird<br />
oder dieser Anlass für eine Kündigung durch den<br />
Arbeitgeber gibt.<br />
Zusätzlich werden arbeitgeberseitige Beiträge in einen<br />
Sparplan der Pensionskasse ausgerichtet; diese Beiträge<br />
umfassen beim Direktionspräsidenten und den weiteren<br />
Mitgliedern der Geschäftsleitung 20% der variablen Entschädigung.<br />
Optionsprogramme bestehen keine. Abgangsentschädigungen<br />
wurden keine ausgerichtet und die Arbeitsverträge<br />
aller Geschäftsleitungsmitglieder sind grundsätzlich<br />
auf maximal sechs Monate kündbar.<br />
Das Vergütungsreglement enthält zudem absolute Höchstbeträge<br />
für die einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin<br />
pro Geschäftsjahr zustehende Gesamtvergütung (höchstens<br />
CHF 1500 000) oder variable Entschädigung (höchstens<br />
CHF 1000 000).<br />
Corporate Governance 85