Qualitätsbericht 2010 - AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL
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Zeitgerechter Austausch aller entlassungsrelevanten Informationen zwischen den<br />
Berufsgruppen<br />
Stärken der Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters durch Verbesserung seiner beruflichen<br />
Planungs- und Handlungskompetenz in Bezug auf das Entlassungsmanagement.<br />
Gezielte Vorbereitung des Patienten auf seine Entlassung durch die Ermittlung und Förderung<br />
seines Selbsthilfepotentials unter Einbeziehung der Ressourcen seines sozialen Umfeldes.<br />
Ablauf der Überleitung:<br />
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Bei jeder Patientenaufnahme erstellt die zuständige Pflegekraft eine Pflegeanamnese zum<br />
frühzeitigen Erkennen von Problemen, Ressourcen und der sozialen Einbindung. Dieses<br />
Formular gehört zur Patientendokumentation.<br />
Pflegebedürftige Patienten werden vom Pflegepersonal bzw. dem Arzt an den Sozialdienst<br />
mittels Konsilanforderungsbogen weitergeleitet. Auf diesem wird, wenn bekannt, der<br />
voraussichtliche Entlassungstermin vermerkt. Im klinischen Zentrum für Geriatrie kann<br />
abweichend von dieser Regelung eine Meldung bei der Teambesprechung erfolgen.<br />
Bei kurzfristig festgesetzten Entlassungen innerhalb der nächsten 48 Stunden ist eine<br />
zusätzliche telefonische Information des Sozialdienstes unumgänglich.<br />
Die Entlassungsplanung in Abstimmung mit dem Patienten, seinen Angehörigen und dem von<br />
ihm gewünschten nachstationären Leistungserbringern (ambulanter Pflegedienst,<br />
Kurzzeitpflege, Altenpflegeeinrichtungen u. ä.) ist folgendermaßen geregelt:<br />
Der Sozialdienst führt nach Konsilanforderung durch den Arzt oder die Pflege ein Erstgespräch<br />
mit dem Patienten, gegebenenfalls den Angehörigen, erhebt eine Sozialanamnese und klärt<br />
ab, inwieweit nachstationär eine Versorgung erforderlich wird. Mit diesen Informationen über<br />
den abschätzbaren Pflege- und Behandlungsbedarf und der Sozialsituation legen der<br />
Sozialdienst, der Arzt und die Pflege gemeinsam fest, welche Maßnahmen erforderlich<br />
werden. Ein kurzer Inhalt über dieses Gespräch wird von dem Sozialdienst auf dem<br />
Konsilbogen dokumentiert und über die Fächer in der Telefon-zentrale an die Stationen<br />
weitergeleitet. Die Pflegekraft heftet diesen sichtbar in der Patientendokumentation ab. In<br />
Absprache mit dem behandelnden Arzt und den Therapeuten werden die aus pflegerischer<br />
Sicht notwendig gewordenen Hilfsmittel vorgeschlagen und durch den Sozialdienst oder<br />
Therapeuten beantragt.<br />
Zur Sicherung der Pflegekontinuität nimmt die Pflegekraft bei der Übernahme eines Patienten<br />
in den ambulanten Pflegedienst der Diakonie-Stationen oder eines anderen Anbieters<br />
rechtzeitig Kontakt mit den dort Pflegenden auf, um den notwendigen Pflegebedarf in den<br />
organisatorischen Ablauf des nachstationären Leistungserbringers einzuplanen. Eine<br />
Kontaktaufnahme bereits im Krankenhaus sichert die Kontinuität in der Weiterversorgung. Die<br />
Wünsche des Patienten und seiner Angehörigen sind so weit möglich mit einzubeziehen und<br />
zu berücksichtigen. Deshalb ist es erforderlich, den Entlassungstermin so früh wie möglich,<br />
mindestens aber 1 Werktag vorher mitzuteilen, um die notwendigen Maßnahmen veranlassen<br />
zu können. Steht eine Klärung der weiteren Versorgung, z. B. Notwendigkeit einer<br />
Heimunterbringung, die Einleitung einer Anschlussheilbehandlung oder einer Versorgung mit<br />
Hilfsmittel an, so ist zu berücksichtigen, dass der Sozialdienst eine entsprechend längere<br />
Vorlaufzeit benötigt, um erforderliche Schritte einzuleiten. Je frühzeitiger diesbezüglich<br />
Mitteilungen den Sozialdienst erreichen, um so zufrieden stellender gelingt die Klärung der<br />
Weiterversorgung für alle Beteiligten.<br />
QUALITÄTSBERICHT | BERICHTSJAHR 01.01. – 31.12.<strong>2010</strong> | Seite 15 von 172