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Möglichkeiten und Grenzen von UN-Sanktionen - Geschwister ...

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Gebiete in Kambodscha <strong>und</strong> 1993 gegen die Rebellenbewegung <strong>UN</strong>ITA 105 in Angola, mit<br />

Ausnahme der <strong>von</strong> der angolanischen Regierung kontrollierten Häfen. 106 Informationen über<br />

die humanitären Auswirkungen der Maßnahmen sind nicht bekannt. Im Falle Angola wurden<br />

sie auch <strong>von</strong> der schwerwiegenden humanitären Krise überdeckt, die auf den Bürgerkrieg<br />

zurückzuführen ist, der in Angola <strong>von</strong> 1993 bis 2000 dauerte. 107 Aber auch nach der<br />

Absichtserklärung durch den Sicherheitsrat <strong>von</strong> 1995, Sanktionsfolgen für die<br />

empfindlichsten Gruppen der Gesellschaft möglichst zu verringern, wurde ein Erdölembargo<br />

verhängt, das auch negative humanitären Konsequenzen mit sich brachte: Am 8. Oktober<br />

1997 wurde es gegen Sierra Leone verhängt, um die dortige Militärjunta zum Abtreten zu<br />

zwingen. 108 Die durch das Embargo herbeigeführte Benzinknappheit führte dazu, dass die<br />

Versorgung der Städte mit Lebensmitteln aus den ländlichen Gebieten erheblich<br />

eingeschränkt werden musste. In der Hauptstadt Freetown schrumpften die Bestände an<br />

verfügbaren Nahrungsmitteln, so dass die Preise weiter anstiegen. Von diesem Preisanstieg<br />

waren vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten betroffen. 109 Mit der Resolution 1156<br />

vom 16. März 1998, welche eine Reaktion auf die erfolgreiche Vertreibung der Militärjunta<br />

aus Freetown war, wurde das Erdölembargo wieder aufgehoben. Andere Maßnahmen, die<br />

zuvor zusammen mit dem Waffenembargo gegen die Junta verhängt worden waren, d.h. ein<br />

Waffenembargo <strong>und</strong> Reisesanktionen gegen Einzelpersonen, wurden im Juni 1998 beendet<br />

<strong>und</strong> zeitgleich erneut unter anderem gegen die Revolutionary United Front (RUF) erhoben 110 ,<br />

die sich der Ausweitung der Regierungskontrolle auf <strong>von</strong> ihnen besetzte Gebiete<br />

widersetzte. 111 Ein Erdölembargo wurde nicht erneut verhängt.<br />

Die Trennung zwischen partiellen <strong>und</strong> gezielten <strong>Sanktionen</strong> ist jedoch nur auf den ersten<br />

Blick scharf. Was eine gezielte Sanktion ist, lässt sich abstufen, denn bei manchen<br />

Maßnahmen, die als gezielt bewertet werden, wird die Zielgruppe nur mittelbar getroffen. So<br />

gelten Luftverkehrssanktionen als indirekt zielgruppenorientiert, wenn sie alle Passagierflüge<br />

in das <strong>und</strong> aus dem Regimeland verbieten. Dahinter steht die Annnahme, dass vor allem in<br />

Entwicklungsländern, wo die große Mehrheit der Bevölkerung wenig oder gar keine<br />

<strong>Möglichkeiten</strong> besitzt, Flugverkehr zu nutzen, die Eliten eines Landes ungleich stärker durch<br />

Flugverbote getroffen werden. 112 Allerdings kann es hier auch zu zivilen Verlusten kommen:<br />

Patienten, die nicht bzw. nicht rechtzeitig zu einer Behandlung ins Ausland ausgeflogen<br />

105 União Nacional para a Independência Total de Angola.<br />

106 Vgl. S/RES/792 vom 30.11.1992 (Kambodscha) <strong>und</strong> S/RES/864 vom 15.09.1993 (Angola).<br />

107 Vgl Oette, S. 170. Es ist jedoch aufgr<strong>und</strong> der anderen vorliegenden Fälle auch <strong>von</strong> einem durch das Embargo<br />

bedingten Preisanstieg für Nahrungsmittel <strong>und</strong> Transportschwierigkeiten auszugehen. Vgl. Cortright/Lopez:<br />

Decade, a.a.O., S. 158.<br />

108 Vgl. S/RES/1132 vom 08.10.1997.<br />

109 Vgl. Bericht des Generalsekretärs, S/1998/103 vom 05.02.1998, Ziffer 103.<br />

110 Vgl. S/RES/1171 vom 05.06.1998.<br />

111 Vgl. Cortright/Lopez, Decade, a.a.O., S. 167.<br />

112 Vgl. Cortright, David/Lopez, George A./Conroy, Richard W.: Travel Sanctions: A Review of Theory and<br />

Practice, in: Brzoska, Michael: Smart Sanctions: The Next Steps, Baden-Baden 2001, S.179-193, S. 181.

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