Möglichkeiten und Grenzen von UN-Sanktionen - Geschwister ...
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Gebiete in Kambodscha <strong>und</strong> 1993 gegen die Rebellenbewegung <strong>UN</strong>ITA 105 in Angola, mit<br />
Ausnahme der <strong>von</strong> der angolanischen Regierung kontrollierten Häfen. 106 Informationen über<br />
die humanitären Auswirkungen der Maßnahmen sind nicht bekannt. Im Falle Angola wurden<br />
sie auch <strong>von</strong> der schwerwiegenden humanitären Krise überdeckt, die auf den Bürgerkrieg<br />
zurückzuführen ist, der in Angola <strong>von</strong> 1993 bis 2000 dauerte. 107 Aber auch nach der<br />
Absichtserklärung durch den Sicherheitsrat <strong>von</strong> 1995, Sanktionsfolgen für die<br />
empfindlichsten Gruppen der Gesellschaft möglichst zu verringern, wurde ein Erdölembargo<br />
verhängt, das auch negative humanitären Konsequenzen mit sich brachte: Am 8. Oktober<br />
1997 wurde es gegen Sierra Leone verhängt, um die dortige Militärjunta zum Abtreten zu<br />
zwingen. 108 Die durch das Embargo herbeigeführte Benzinknappheit führte dazu, dass die<br />
Versorgung der Städte mit Lebensmitteln aus den ländlichen Gebieten erheblich<br />
eingeschränkt werden musste. In der Hauptstadt Freetown schrumpften die Bestände an<br />
verfügbaren Nahrungsmitteln, so dass die Preise weiter anstiegen. Von diesem Preisanstieg<br />
waren vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten betroffen. 109 Mit der Resolution 1156<br />
vom 16. März 1998, welche eine Reaktion auf die erfolgreiche Vertreibung der Militärjunta<br />
aus Freetown war, wurde das Erdölembargo wieder aufgehoben. Andere Maßnahmen, die<br />
zuvor zusammen mit dem Waffenembargo gegen die Junta verhängt worden waren, d.h. ein<br />
Waffenembargo <strong>und</strong> Reisesanktionen gegen Einzelpersonen, wurden im Juni 1998 beendet<br />
<strong>und</strong> zeitgleich erneut unter anderem gegen die Revolutionary United Front (RUF) erhoben 110 ,<br />
die sich der Ausweitung der Regierungskontrolle auf <strong>von</strong> ihnen besetzte Gebiete<br />
widersetzte. 111 Ein Erdölembargo wurde nicht erneut verhängt.<br />
Die Trennung zwischen partiellen <strong>und</strong> gezielten <strong>Sanktionen</strong> ist jedoch nur auf den ersten<br />
Blick scharf. Was eine gezielte Sanktion ist, lässt sich abstufen, denn bei manchen<br />
Maßnahmen, die als gezielt bewertet werden, wird die Zielgruppe nur mittelbar getroffen. So<br />
gelten Luftverkehrssanktionen als indirekt zielgruppenorientiert, wenn sie alle Passagierflüge<br />
in das <strong>und</strong> aus dem Regimeland verbieten. Dahinter steht die Annnahme, dass vor allem in<br />
Entwicklungsländern, wo die große Mehrheit der Bevölkerung wenig oder gar keine<br />
<strong>Möglichkeiten</strong> besitzt, Flugverkehr zu nutzen, die Eliten eines Landes ungleich stärker durch<br />
Flugverbote getroffen werden. 112 Allerdings kann es hier auch zu zivilen Verlusten kommen:<br />
Patienten, die nicht bzw. nicht rechtzeitig zu einer Behandlung ins Ausland ausgeflogen<br />
105 União Nacional para a Independência Total de Angola.<br />
106 Vgl. S/RES/792 vom 30.11.1992 (Kambodscha) <strong>und</strong> S/RES/864 vom 15.09.1993 (Angola).<br />
107 Vgl Oette, S. 170. Es ist jedoch aufgr<strong>und</strong> der anderen vorliegenden Fälle auch <strong>von</strong> einem durch das Embargo<br />
bedingten Preisanstieg für Nahrungsmittel <strong>und</strong> Transportschwierigkeiten auszugehen. Vgl. Cortright/Lopez:<br />
Decade, a.a.O., S. 158.<br />
108 Vgl. S/RES/1132 vom 08.10.1997.<br />
109 Vgl. Bericht des Generalsekretärs, S/1998/103 vom 05.02.1998, Ziffer 103.<br />
110 Vgl. S/RES/1171 vom 05.06.1998.<br />
111 Vgl. Cortright/Lopez, Decade, a.a.O., S. 167.<br />
112 Vgl. Cortright, David/Lopez, George A./Conroy, Richard W.: Travel Sanctions: A Review of Theory and<br />
Practice, in: Brzoska, Michael: Smart Sanctions: The Next Steps, Baden-Baden 2001, S.179-193, S. 181.