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Möglichkeiten und Grenzen von UN-Sanktionen - Geschwister ...

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bleibt, Vorkehrungen zum Ausweichen treffen. Doch selbst dann sollte nicht auf ein Impact<br />

Assessment verzichtet werden. Eine Einschätzung der Wirkungen wäre gleichzeitig mit oder<br />

kurz nach In-Kraft-Treten <strong>von</strong> <strong>Sanktionen</strong> nicht zu spät, um Krisen zu verhindern. 261<br />

Weitere Fälle, in denen die <strong>UN</strong> ein Impact Assessment durchführten, bevor erste Anzeichen<br />

einer humanitären Krise vorlagen <strong>und</strong> nicht erst wie im Irak verspätet gehandelt wurde, lagen<br />

bis 1999 nicht vor. Erst mit den Zwangsmaßnahmen gegen das Taliban-Regime in<br />

Afghanistan schloss der Sicherheitsrat beim Sanktionsdesign in der Resolution Anweisungen<br />

an den zuständigen Sanktionsausschuss <strong>und</strong> den Generalsekretär ein, regelmäßige Berichte<br />

über die humanitären Auswirkungen der beschlossenen Flug- <strong>und</strong> Finanzsanktionen gegen<br />

die Taliban zu veranlassen. 262 Bei den <strong>Sanktionen</strong> gegen die liberianische Regierung vom<br />

März 2001 beinhaltete die Resolution 1343, mit der Waffen-, Diamanten- <strong>und</strong> gezielte<br />

Reisesanktionen verhängt wurden, den Auftrag an den Sanktionsausschuss, Empfehlungen<br />

zur Begrenzung unbeabsichtigter Nebeneffekte auf die Bevölkerung abzugeben. 263 2003<br />

wurden auch die humanitären <strong>und</strong> sozioökonomischen Auswirkungen eines Holzboykotts<br />

gegen Liberia erforscht. 264<br />

Besonders das Sanktionsregime zu Afghanistan zeigt auch, dass ein Impact Assessment<br />

nicht nur für mittelbar gezielte <strong>Sanktionen</strong> wie Flugverbote relevant ist, sondern auch für<br />

<strong>Sanktionen</strong>, die gezielt gegen Einzelpersonen verhängt werden, denn selbst diese können<br />

indirekte humanitäre Auswirkungen haben. Der Bericht des Generalsekretärs zu den<br />

humanitären Auswirkungen der <strong>Sanktionen</strong> aus den Resolutionen 1267 (1999) <strong>und</strong> 1333<br />

(2000) über afghanisches Territorium unter Talibankontrolle konstatiert trotz des Abzielens<br />

auf Individuen, bestimmte Einrichtungen <strong>und</strong> begrenzte Aktivitäten einen allgemeinen<br />

Einfluss auf Aspekte der Wirtschaft, die auch die humanitären Bedingungen beeinflussen.<br />

Als Beispiele nennt er negative Auswirkungen auf das regionale Investitionsklima <strong>und</strong><br />

Vertrauen in den lokalen Handel. Die Sanktionsmaßnahmen verschlechterten auch die<br />

Beziehungen zwischen der internationalen humanitären Gemeinschaft <strong>und</strong> den<br />

Talibanautoritäten <strong>und</strong> erschwerten das Handlungsumfeld für humanitäre Tätigkeiten. 265<br />

Selbst bei gezielten Zwangsmaßnahmen sind Auswirkungen auf die Bevölkerung nie ganz<br />

zu vermeiden.<br />

261 Vgl. Wallensteen, Peter/Staibano, Carina/Eriksson, Mikael (Hrsg.): Making Targeted Sanctions Effective.<br />

Guidelines for the Implementation of <strong>UN</strong> Policy Options, Uppsala 2003, S. 94.<br />

262 Vgl. S/RES/1267 vom 15.10.1999, Ziffern 6 (c) <strong>und</strong> 11; S/RES/1333 vom 19.12.2000, Ziffer 15 (d).<br />

263 Vgl. S/RES/1343 vom 07.03.2001, Ziffer 14 (g).<br />

264 Vgl. S/RES/1478 vom 06.05.2003, Ziffer 25. Der Bericht des Generalsekretärs S/2003/793 vom 05.08.2003<br />

sieht die Unterbrechung für die Holzwirtschaft als Chance zum Neuanfang <strong>und</strong> zur Beseitigung <strong>von</strong> negativen<br />

Aspekten in Verbindung mit der Holzindustrie (z.B. Instrumentalisierung durch Milizen, siehe Ziffer 48). Mit<br />

seinem Bericht S/2003/779 vom 07.08.2003 veröffentlichte das Experten-Panel seinen diesbezüglichen Bef<strong>und</strong>,<br />

der auf Probleme hinwies (z.B. Wegfall <strong>von</strong> Arbeitsplätzen), aber nicht zu einer Beendigung der Holz-<strong>Sanktionen</strong><br />

riet. Vgl. auch S/2003/937 vom 28.10.2003, Ziffern 167-173. Auch laut des letzten Berichts eines Panels wäre<br />

eine Aufhebung der Holzsanktionen mit negativeren Folgen für die Bevölkerung verb<strong>und</strong>en als die Beibehaltung.<br />

Vgl. S/2004/955 vom 6.12.2004, Ziffer 46.<br />

265 Vgl. Bericht des Generalsekretärs in S/2001/1215 vom 18.12.2001, Ziffern 5 <strong>und</strong> 6.

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