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Möglichkeiten und Grenzen von UN-Sanktionen - Geschwister ...

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erkennen, in der ein Waffenembargo gegen Somalia verhängt wurde. 120 Das Waffenembargo<br />

war in diesem Fall auch durch die politische Zielsetzung motiviert, die Kriegsparteien an den<br />

Verhandlungstisch zu bringen <strong>und</strong> so einen Streitbeilegungsprozess einzuleiten. In der <strong>UN</strong>-<br />

Praxis wurde oft versucht, durch Waffenembargos relativ hoch gesteckte politische Ziele zu<br />

erreichen. 121<br />

3.2.2.3 Eliten <strong>und</strong> Einzelpersonen als Sanktionsziel: Finanz-, Reise- <strong>und</strong><br />

diplomatische <strong>Sanktionen</strong><br />

Finanzsanktionen<br />

Bei Finanzsanktionen variiert die „Gezieltheit“ sehr stark. Sie werden oft in der Annahme<br />

implementiert, dass Staatsführer unter Druck geraten, wenn der Kapitalfluss aus dem<br />

Ausland gestoppt wird <strong>und</strong> so wirtschaftliche Probleme <strong>und</strong> Budget-Defizite verursacht<br />

werden. Zu den möglichen Formen <strong>von</strong> Finanzsanktionen gehören die<br />

Zugangsverweigerung zu internationalen Finanzmärkten <strong>und</strong> das Einfrieren <strong>von</strong> Konten, die<br />

Unterbrechung <strong>von</strong> Finanzhilfen oder Darlehen durch Regierungen oder internationale<br />

Organisationen <strong>und</strong> Verbote <strong>von</strong> Kapitalanlagen im Zielstaat. 122 Aber relativ umfangreiche<br />

Finanzsanktionen wie Verbote <strong>von</strong> finanzieller Hilfe oder <strong>von</strong> Handelsfinanzierungen sind<br />

nicht notwendigerweise humaner als umfassende Handelssanktionen. Multilaterale Darlehen<br />

sind z.B. für Projekte zur Hilfe der ärmsten Mitglieder der Wirtschaft des Empfängers<br />

bestimmt. 123 Das Einbehalten solcher Kredite <strong>und</strong> Darlehen können genauso wie<br />

Begrenzungen bei der Handelsfinanzierung signifikante Auswirkungen auf den allgemeinen<br />

Handel haben <strong>und</strong> zu unbeabsichtigten humanitären Nöten führen. Deshalb können solche<br />

Maßnahmen nicht als gezielt betrachtet werden.<br />

Die am häufigsten diskutierte gezielte Finanzsanktion ist das Einfrieren <strong>von</strong> ausländischen<br />

Vermögen eines Regierungsregimes <strong>und</strong> der Auslandskonten <strong>von</strong> Schlüsselpersonen des<br />

Zielstaates der Sanktion. Hier gibt es mehrere Faktoren für den Erfolg; zum Beispiel müssen<br />

die Regimeführer über Konten im Ausland verfügen, deren Vermögen einen derart großen<br />

Anteil ihres Gesamtvermögens darstellen, dass sie die Kosten ihrer Weigerung, die<br />

Bedingungen der sanktionierenden Staaten zu erfüllen, in Bezug auf ihre Privatfinanzen als<br />

höher einstufen als die politischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> sonstigen Kosten, die bei<br />

fortgesetztem Widerstand gegen Forderungen entstehen. Je fortgeschrittener die<br />

ökonomische Entwicklung, desto ausgereifter werden die Binnenfinanzmärkte wahrscheinlich<br />

120 S/RES/733 vom 23.01.1992, Ziffer 3.<br />

121 Vgl. Knight, a.a.O., S. 37. Über eine den Zielen unangemessene Wahl der Sanktionsmittel siehe 4.1.1.<br />

122 Vgl. Tostensen, Arne/Bull, Beate: Are Smart Sanctions Feasible? In: World Politics, Heft 3/2002, S. 373-403,<br />

S. 385.<br />

123 Vgl. Elliott, Kimberly Ann: Analyzing the Effects of Targeted Sanctions, in: Cortright/Lopez, Smart Sanctions,<br />

a.a.O., S. 171-182, S. 177 f.

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