Möglichkeiten und Grenzen von UN-Sanktionen - Geschwister ...
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erkennen, in der ein Waffenembargo gegen Somalia verhängt wurde. 120 Das Waffenembargo<br />
war in diesem Fall auch durch die politische Zielsetzung motiviert, die Kriegsparteien an den<br />
Verhandlungstisch zu bringen <strong>und</strong> so einen Streitbeilegungsprozess einzuleiten. In der <strong>UN</strong>-<br />
Praxis wurde oft versucht, durch Waffenembargos relativ hoch gesteckte politische Ziele zu<br />
erreichen. 121<br />
3.2.2.3 Eliten <strong>und</strong> Einzelpersonen als Sanktionsziel: Finanz-, Reise- <strong>und</strong><br />
diplomatische <strong>Sanktionen</strong><br />
Finanzsanktionen<br />
Bei Finanzsanktionen variiert die „Gezieltheit“ sehr stark. Sie werden oft in der Annahme<br />
implementiert, dass Staatsführer unter Druck geraten, wenn der Kapitalfluss aus dem<br />
Ausland gestoppt wird <strong>und</strong> so wirtschaftliche Probleme <strong>und</strong> Budget-Defizite verursacht<br />
werden. Zu den möglichen Formen <strong>von</strong> Finanzsanktionen gehören die<br />
Zugangsverweigerung zu internationalen Finanzmärkten <strong>und</strong> das Einfrieren <strong>von</strong> Konten, die<br />
Unterbrechung <strong>von</strong> Finanzhilfen oder Darlehen durch Regierungen oder internationale<br />
Organisationen <strong>und</strong> Verbote <strong>von</strong> Kapitalanlagen im Zielstaat. 122 Aber relativ umfangreiche<br />
Finanzsanktionen wie Verbote <strong>von</strong> finanzieller Hilfe oder <strong>von</strong> Handelsfinanzierungen sind<br />
nicht notwendigerweise humaner als umfassende Handelssanktionen. Multilaterale Darlehen<br />
sind z.B. für Projekte zur Hilfe der ärmsten Mitglieder der Wirtschaft des Empfängers<br />
bestimmt. 123 Das Einbehalten solcher Kredite <strong>und</strong> Darlehen können genauso wie<br />
Begrenzungen bei der Handelsfinanzierung signifikante Auswirkungen auf den allgemeinen<br />
Handel haben <strong>und</strong> zu unbeabsichtigten humanitären Nöten führen. Deshalb können solche<br />
Maßnahmen nicht als gezielt betrachtet werden.<br />
Die am häufigsten diskutierte gezielte Finanzsanktion ist das Einfrieren <strong>von</strong> ausländischen<br />
Vermögen eines Regierungsregimes <strong>und</strong> der Auslandskonten <strong>von</strong> Schlüsselpersonen des<br />
Zielstaates der Sanktion. Hier gibt es mehrere Faktoren für den Erfolg; zum Beispiel müssen<br />
die Regimeführer über Konten im Ausland verfügen, deren Vermögen einen derart großen<br />
Anteil ihres Gesamtvermögens darstellen, dass sie die Kosten ihrer Weigerung, die<br />
Bedingungen der sanktionierenden Staaten zu erfüllen, in Bezug auf ihre Privatfinanzen als<br />
höher einstufen als die politischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> sonstigen Kosten, die bei<br />
fortgesetztem Widerstand gegen Forderungen entstehen. Je fortgeschrittener die<br />
ökonomische Entwicklung, desto ausgereifter werden die Binnenfinanzmärkte wahrscheinlich<br />
120 S/RES/733 vom 23.01.1992, Ziffer 3.<br />
121 Vgl. Knight, a.a.O., S. 37. Über eine den Zielen unangemessene Wahl der Sanktionsmittel siehe 4.1.1.<br />
122 Vgl. Tostensen, Arne/Bull, Beate: Are Smart Sanctions Feasible? In: World Politics, Heft 3/2002, S. 373-403,<br />
S. 385.<br />
123 Vgl. Elliott, Kimberly Ann: Analyzing the Effects of Targeted Sanctions, in: Cortright/Lopez, Smart Sanctions,<br />
a.a.O., S. 171-182, S. 177 f.