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Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...

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16<br />

2.2.2 Innere Struktur und Funktionslogik der IAEO<br />

Die IAEO ist Teil der großen Organisationsfamilie der Vereinten Nationen. 16 Gleichwohl<br />

nimmt sie in diesem Gefüge eine gesonderte Rolle ein. Die IAEO ist eine unabhängige zwischenstaatliche<br />

Organisation, bei der es sich streng genommen nicht um eine Sonderorganisation<br />

der Vereinten Nationen nach Artikel 57 UN-Charta handelt. Vielmehr besteht zwischen<br />

den beiden ein besonderes Vertragsverhältnis („special agreement“) beziehungsweise Kooperationsabkommen.<br />

Dieses Abkommen wurde im Oktober 1957 erst von der Generalversammlung<br />

der IAEO und etwa einen Monat später schließlich dann auch von der Generalversammlung<br />

der UN angenommen. 17<br />

Die IAEO hat im Vergleich zu anderen Organisationen der UN-Familie eine privilegierte Stellung<br />

inne. Sie ist die einzige Organisation, deren Tätigkeit bei der jährlich stattfindenden<br />

Konferenz der UN-Generalversammlung ein eigener Tagesordnungspunkt eingeräumt wird.<br />

Des Weiteren kann sie den Vereinten Nationen direkt Bericht erstatten: an verschiedenen<br />

Stellen der IAEO-Satzung (Artikel III, XII und XVI) wird dieses Recht der Organisation hervorgehoben.<br />

So präsentiert der Generaldirektor der IAEO seinen Bericht vor der jährlichen<br />

Konferenz der UN-Generalversammlung. Der IAEO-Generaldirektor kann zudem direkt den<br />

Sicherheitsrat der UN anrufen, wenn er die Notwendigkeit hierzu zu erkennen glaubt. Die<br />

Möglichkeit der Berichterstattung erstreckt sich außerdem auf den Wirtschafts- und Sozialrat<br />

der UN, sowie auf „andere Organe der Vereinten Nationen“, insofern sie inhaltlich Zuständigkeit<br />

besitzen (Artikel III, Abs. B.4). Die Tatsache, dass die IAEO befugt ist, sowohl den UN-<br />

Sicherheitsrat als auch die UN-Generalversammlung direkt zu kontaktieren, macht ihre Einzigartigkeit<br />

im System der Vereinten Nationen aus. 18<br />

144 Staaten sind gegenwärtig (Stand: 2007) Mitglied in der IAEO. 19 Die Binnenstruktur der<br />

Organisation 20 ist gekennzeichnet durch eine institutionelle Ausdifferenzierung, wie sie <strong>für</strong><br />

internationale Organisationen üblich ist: die Generalkonferenz, die einmal im Jahr tagt und<br />

die gleichsam die Vollversammlung aller Mitglieder verkörpert, der übergeordnete Gouverneursrat,<br />

gewissermaßen als Exekutivgremium, mit seinen 35 Mitgliedern und schließlich<br />

das Sekretariat der IAEO mit dem Generaldirektor an der Spitze, das die alltägliche Aufgabenerfüllung<br />

der Organisation plant und durchführt und allgemein <strong>für</strong> Verwaltungsangelegenheiten<br />

zuständig ist.<br />

16 Vgl. zum Verhältnis IAEO-Vereinte Nationen beispielsweise Schriefer, Die IAEO im System der Vereinten Nationen,<br />

2007, S. 149ff; Bress, Vereinte Nationen und kooperative Nichtverbreitungspolitik, 2002, S. 298; Homepage<br />

der IAEO (www.iaea.org).<br />

17 Das Abkommen ist auf der Homepage der Organisation als IAEO-Dokument INFCIRC/11 aus dem Jahr 1959<br />

zugänglich, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Infcircs/Others/infcirc11.pdf (Zugriff am 18.09.2007).<br />

18 Vgl. Schriefer, Die IAEO im System der Vereinten Nationen, 2007, S. 151.<br />

19 Entwicklungen diesbezüglich nachzulesen auf der Homepage der Organisation.<br />

20 Vgl. zum organisatorischen Aufbau der IAEO und zu dessen Analyse beispielsweise Gröning/Rudischhauser,<br />

Die Organe der IAEO, 2007, S. 32ff; Bress, Vereinte Nationen und kooperative Nichtverbreitungspolitik, 2002, S.<br />

299f; Andersen/Woyke, Handwörterbuch Internationale Organisationen, 1995, S. 155ff; Homepage der IAEO.

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