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Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...

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24<br />

kels wird festgelegt, dass IAEO-Safeguards „bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten, die<br />

im Hoheitsgebiet dieses Staates“ stattfinden, Anwendung finden. Vor diesem Hintergrund<br />

spricht man von „umfassenden Safeguards“, waren IAEO-Kontrollen nach INFCIRC/66 letztlich<br />

nur <strong>für</strong> importierte Nuklearanlagen und –material vorgesehen.<br />

Diese Prinzipien einer Anwendung von Kontrollmaßnahmen auf sämtliches Kernmaterial im<br />

Gebiet eines Staates wurden dann auch ausdrücklich im Safeguards-Modellabkommen<br />

INFCIRC/153 niedergelegt, das schließlich in der Folge als Blaupause <strong>für</strong> alle bilateralen<br />

Safeguardsabkommen zwischen den NVV-Mitgliedsstaaten und der IAEO diente. Des Weiteren<br />

verpflichtet INFCIRC/153 die Staaten ein nationales Erfassungs- und Kontrollsystem <strong>für</strong><br />

sein Nuklearmaterial einzurichten. Die Befunde dieses Systems sollen dann von der IAEO<br />

verifiziert werden. Das klassische Safeguardssystem unterscheidet zwischen Ad-hoc-<br />

Inspektionen, Routineinspektionen und Sonderinspektionen, wobei insbesondere die so genannten<br />

Sonderinspektionen auf dem Papier sehr weitreichende Rechte <strong>für</strong> die IAEO-<br />

Inspektoren vorsehen. Sie ermöglichen das Einfordern zusätzlicher Informationen jenseits<br />

der übermittelten Berichte und sehen auch Inspektionen an nicht offiziell deklarierten Orten<br />

vor. In der Praxis spielten sie gleichwohl kaum eine Rolle. Im Zusammenhang der klandestinen<br />

Nuklearaktivitäten des Irak und Nordkoreas Anfang der 1990er Jahre erlebte die Debatte<br />

um dieses Instrument gleichwohl eine Renaissance. Das Instrument der Sonderinspektionen<br />

war jedenfalls Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Reformdebatte und den Prozess zur Verbesserung der<br />

Safeguards im letzten Jahrzehnt.<br />

2.3.2 Kritik an den klassischen Safeguards und das IAEO-Zusatzprotokoll<br />

Vor allem die Aufdeckung des militärischen Parallelprogramms des Irak im Zuge der Waffeninspektionen<br />

nach dem 2. Golfkrieg warf ein Schlaglicht auf die Defizite des klassischen Safeguardsmodells<br />

und entfachte eine Debatte über die Wirksamkeit und notwendige Verschärfungen<br />

der Safeguards. Die Kritik an INFCIRC/153 zielte im Wesentlichen auf folgende Unzulänglichkeiten<br />

des klassischen Safeguardskonzepts ab 44 : Wesentlicher Gedanke dieses<br />

Verifikationsmodells war und ist es, einerseits ein hohes Maß an Effektivität zu gewährleisten,<br />

gleichzeitig aber die Kosten niedrig zu halten und nur wenige externe Eingriffe in den<br />

Betriebsablauf von nuklearen Anlagen zuzulassen. Darauf drängten bei der Etablierung des<br />

NVV nicht zuletzt Deutschland und Japan, die Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich etwa<br />

mit den USA be<strong>für</strong>chteten, das als offizieller Kernwaffenstaat nach dem NVV seine Nuklearanlagen<br />

keinen Safeguards zu unterwerfen hatte. Die Kontrolle des Spaltstoffflusses steht<br />

dabei im Mittelpunkt dieser Konzeption. „An bestimmten strategischen Punkten“ nuklearer<br />

Anlagen, wie es im NVV heißt, soll diese Kontrolle ausgeübt werden. Herausragendes In-<br />

44 Vgl. zu den allgemein konstatierten Defiziten des klassischen Safeguardsmodells Fischer/Stein, Stand und<br />

Perspektiven der Bemühungen um die Verschärfung der IAEA-Safeguards, 1994, S.287ff; Liebert/Kalinowski,<br />

Safeguards und Verifikation der Nichtverbreitung von Kernwaffen, 1994, S. 24ff; Fischer, Nuclear Non-<br />

Proliferation and Safeguards, 2000, S. 11ff; Schriefer, Die Eckpfeiler des Safeguardssystems, 2007, S. 78ff.

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