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Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...

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derinspektionen zu aktivieren und zu einem scharfen und praktikablen Instrument im Kampf<br />

gegen die Nuklearproliferation zu machen. Des Weiteren und logisch mit dem ersten Punkt<br />

korrelierend setze Blix die Frage nach einer verbesserten Informationszufuhr auf die Agenda.<br />

Nur so könnten die Sonderinspektionen auch ihre ganze Wirksamkeit und potenzielle Stärke<br />

entfalten. Dabei spielte nicht zuletzt der äußerst heikle Punkt eine Rolle, inwiefern die IAEO<br />

im Kontext ihrer Verifikationsarbeit auch auf Informationen von nationalen Geheimdiensten<br />

zurückgreifen sollte. Und schließlich ging es um die Kooperation von IAEO und UN-<br />

Sicherheitsrat im Sinne einer Rückenstärkung <strong>für</strong> die Atombehörde. Gleichsam Kristallisationspunkt<br />

dieser Debatte war eine so genannte Präsidentenerklärung 46 im UN-Sicherheitsrat<br />

vom 31. Januar 1992, in der die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen zu einer Gefahr<br />

<strong>für</strong> den internationalen Frieden und Sicherheit erklärt wurde und die internationale Staatengemeinschaft<br />

zum Handeln aufgefordert wurde <strong>für</strong> den Fall, dass die IAEO entsprechende<br />

Verstöße melden sollte.<br />

Als erstes greifbares Ergebnis dieser von Blix forcierten Debatte stand das so genannte<br />

„Programme to Strengthen the Effectivness and Improve the Efficiency of Safeguards“ oder<br />

kurz „Programm 93+2“. 47 Diese Bezeichnung rührte daher, dass das Programm 1993 vorgelegt<br />

wurde 48 und innerhalb zweier Jahre verabschiedet werden sollte. Das Programm zielte<br />

nicht zuletzt auf das so genannte „Deklarationsproblem“ der Safeguards. Der ehrgeizige Ansatz<br />

lautete nun sicherzustellen, dass es keine nicht-deklarierten Nuklearaktivitäten in einem<br />

Staat gibt, nicht nur die von einem Staat offiziell gemachten Angaben zu verifizieren. Das<br />

„Programm 93+2“ bestand letztendlich aus zwei Teilen: der erste Teil wurde auch noch (im<br />

zeitlich vorgesehenen Rahmen) 1995 vom Gouverneursrat verabschiedet. Dieses Paket beinhaltete<br />

insbesondere Safeguardsmaßnahmen im Bereich der deklarierten Anlagen, allen<br />

voran Umweltproben. Der zweite Teil stellte verstärkt auf Verifikationsmaßnahmen ab, die<br />

einer neuen rechtlichen Basis bedurften, da INFCIRC/153 hier<strong>für</strong> nicht mehr ausreichte. Der<br />

Gouverneursrat setzte zu diesem Zweck 1996 ein Expertengremium (Committee 24) ein, das<br />

schließlich das so genannte IAEO-Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag erarbeitete,<br />

welches auch die Bezeichnung INFCIRC/540 trägt und im Juni 1997 vom Gouverneursrat<br />

angenommen wurde. Dieses Abkommen stellt nominell eine bemerkenswerte Stärkung der<br />

IAEO-Safeguards dar. 49 INFCIRC/540 hebt insbesondere auf die Möglichkeit der Aufdeckung<br />

geheimer Nuklearaktivitäten ab, also letztlich auf das Szenario eines nicht-deklarierten militärisch<br />

motivierten Parallelprogramms. Vor diesem Hintergrund soll den IAEO-Inspekteuren<br />

„zusätzlicher Zugang“ garantiert werden, eben auch zu nicht-deklarierten Anlagen und Orten.<br />

46 Hat nicht die Bedeutung einer völkerrechtlich bindenden Resolution.<br />

47 Vgl. zu „Programm 93+2“ etwa Fischer, Nuclear Non-Proliferation and Safeguards, 2000, S. 16f.<br />

48 Das Programm basiert auf Empfehlungen des <strong>für</strong> Safeguardsfragen zuständigen Beratungsgremiums der IAEO<br />

(Standing Advisory Group on Safeguards Implementation, SAGSI).<br />

49 Vgl. zu Struktur und Inhalt des Abkommens Loosch, From „Programme 93+2“ to Model Protocol INFCIRC/540,<br />

2000, S. 44ff; Sandtner, The Structure and Content of Model Protocol INFCIRC/540, 2000, S. 69ff.

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