Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...
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derinspektionen zu aktivieren und zu einem scharfen und praktikablen Instrument im Kampf<br />
gegen die Nuklearproliferation zu machen. Des Weiteren und logisch mit dem ersten Punkt<br />
korrelierend setze Blix die Frage nach einer verbesserten Informationszufuhr auf die Agenda.<br />
Nur so könnten die Sonderinspektionen auch ihre ganze Wirksamkeit und potenzielle Stärke<br />
entfalten. Dabei spielte nicht zuletzt der äußerst heikle Punkt eine Rolle, inwiefern die IAEO<br />
im Kontext ihrer Verifikationsarbeit auch auf Informationen von nationalen Geheimdiensten<br />
zurückgreifen sollte. Und schließlich ging es um die Kooperation von IAEO und UN-<br />
Sicherheitsrat im Sinne einer Rückenstärkung <strong>für</strong> die Atombehörde. Gleichsam Kristallisationspunkt<br />
dieser Debatte war eine so genannte Präsidentenerklärung 46 im UN-Sicherheitsrat<br />
vom 31. Januar 1992, in der die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen zu einer Gefahr<br />
<strong>für</strong> den internationalen Frieden und Sicherheit erklärt wurde und die internationale Staatengemeinschaft<br />
zum Handeln aufgefordert wurde <strong>für</strong> den Fall, dass die IAEO entsprechende<br />
Verstöße melden sollte.<br />
Als erstes greifbares Ergebnis dieser von Blix forcierten Debatte stand das so genannte<br />
„Programme to Strengthen the Effectivness and Improve the Efficiency of Safeguards“ oder<br />
kurz „Programm 93+2“. 47 Diese Bezeichnung rührte daher, dass das Programm 1993 vorgelegt<br />
wurde 48 und innerhalb zweier Jahre verabschiedet werden sollte. Das Programm zielte<br />
nicht zuletzt auf das so genannte „Deklarationsproblem“ der Safeguards. Der ehrgeizige Ansatz<br />
lautete nun sicherzustellen, dass es keine nicht-deklarierten Nuklearaktivitäten in einem<br />
Staat gibt, nicht nur die von einem Staat offiziell gemachten Angaben zu verifizieren. Das<br />
„Programm 93+2“ bestand letztendlich aus zwei Teilen: der erste Teil wurde auch noch (im<br />
zeitlich vorgesehenen Rahmen) 1995 vom Gouverneursrat verabschiedet. Dieses Paket beinhaltete<br />
insbesondere Safeguardsmaßnahmen im Bereich der deklarierten Anlagen, allen<br />
voran Umweltproben. Der zweite Teil stellte verstärkt auf Verifikationsmaßnahmen ab, die<br />
einer neuen rechtlichen Basis bedurften, da INFCIRC/153 hier<strong>für</strong> nicht mehr ausreichte. Der<br />
Gouverneursrat setzte zu diesem Zweck 1996 ein Expertengremium (Committee 24) ein, das<br />
schließlich das so genannte IAEO-Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag erarbeitete,<br />
welches auch die Bezeichnung INFCIRC/540 trägt und im Juni 1997 vom Gouverneursrat<br />
angenommen wurde. Dieses Abkommen stellt nominell eine bemerkenswerte Stärkung der<br />
IAEO-Safeguards dar. 49 INFCIRC/540 hebt insbesondere auf die Möglichkeit der Aufdeckung<br />
geheimer Nuklearaktivitäten ab, also letztlich auf das Szenario eines nicht-deklarierten militärisch<br />
motivierten Parallelprogramms. Vor diesem Hintergrund soll den IAEO-Inspekteuren<br />
„zusätzlicher Zugang“ garantiert werden, eben auch zu nicht-deklarierten Anlagen und Orten.<br />
46 Hat nicht die Bedeutung einer völkerrechtlich bindenden Resolution.<br />
47 Vgl. zu „Programm 93+2“ etwa Fischer, Nuclear Non-Proliferation and Safeguards, 2000, S. 16f.<br />
48 Das Programm basiert auf Empfehlungen des <strong>für</strong> Safeguardsfragen zuständigen Beratungsgremiums der IAEO<br />
(Standing Advisory Group on Safeguards Implementation, SAGSI).<br />
49 Vgl. zu Struktur und Inhalt des Abkommens Loosch, From „Programme 93+2“ to Model Protocol INFCIRC/540,<br />
2000, S. 44ff; Sandtner, The Structure and Content of Model Protocol INFCIRC/540, 2000, S. 69ff.