Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...
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als ungerecht und unmenschlich zurück. So kam es zwischen 1991 und 1993 permanent zu<br />
Konfrontationen und Drohungen im Konflikt zwischen dem Regime in Bagdad und dem UN-<br />
Sicherheitsrat. 103 Der Sicherheitsrat seinerseits verwies auf den unbedingt bindenden Charakter<br />
seiner Irak-Resolutionen und machte deutlich, dass er zu entschiedenem Handeln in<br />
Reaktion auf die irakische Verweigerungshaltung bereit ist. Ihm standen dabei zwei wesentliche<br />
Druckmittel zur Verfügung: zum einen der umfassende wirtschaftliche Boykott gegen<br />
den Irak, der dem Land erheblichen Schaden zufügte, in diesem Kontext sind insbesondere<br />
die Einnahmeausfälle in der Ölindustrie zu nennen und als zweites großes Sanktionsinstrument<br />
die Möglichkeit des erneuten Einsatzes militärischer Mittel. Die fortgesetzte Obstruktion<br />
der irakischen Behörden gegenüber IAEO und UNSCOM mündete letztlich in zwei Militärschlägen<br />
der USA im Januar und Juni 1993. Der Versuch Bagdads, durch eine „Hinhaltetaktik“<br />
auf wachsende Meinungs- und Interessensdivergenzen im Sicherheitsrat zu spekulieren,<br />
erwies sich als wenig zielführend. Zu groß war der gemeinsame politische Wille zur Abrüstung<br />
des Irak. 104 Gleichwohl deuteten sich spätestens ab dem Jahr 1994 erste größere Differenzen<br />
innerhalb des Sicherheitsrates an. Dies betraf insbesondere die Frage des strikten<br />
wirtschaftlichen Embargos gegen den Irak. In diesem Zusammenhang drängten vor allem<br />
Frankreich und Russland auf Lockerungen, wohingegen die Vereinigten Staaten davon<br />
nichts wissen wollten. 105<br />
Auf Grund der Tatsache, dass die beschriebene „Hinhaltetaktik“ nicht den erhofften Erfolg<br />
zeitigte, veränderte das irakische Regime seine Politik in Richtung einer kooperativeren Vorgehensweise.<br />
106 Im Sommer 1993 signalisiert die Führung in Bagdad erstmals die Bereitschaft,<br />
seine Verpflichtungen gemäß Resolution 715 zu erfüllen und das Konzept der Langzeitverifikation<br />
zu implementieren, auch wenn noch eine Reihe von Bedingungen formuliert<br />
wurden. Gleichsam als erste Geste des guten Willens, wurden UNSCOM und IAEO weitere<br />
Informationen im Hinblick auf die eigenen Waffenprogramme zugänglich gemacht. Im Herbst<br />
1993 erging schließlich ein Brief des irakischen Außenministers an den Präsidenten des UN-<br />
Sicherheitsrats, in dem die irakische Akzeptanz von Resolution 715 und der Langzeitverifikation<br />
zum Ausdruck gebracht wurde. In einem „Gemeinsamen Bericht“ von UNSCOM, IAEO<br />
und dem irakischen Regime wird außerdem betont, die Langzeitüberwachung gemeinsam<br />
umsetzen zu wollen. Der Irak versuchte nun, mittels Kooperation die Modalitäten des Regimes<br />
zu beeinflussen und es auf diese Weise <strong>für</strong> sich abzumildern. Nach den Phasen „Bestandserfassung“<br />
und „Zerstörung“ der irakischen Potenziale im Bereich der Massenvernichtungswaffen<br />
und Trägerraketen, konnte nun endlich die Phase der langfristigen Kontrolle der<br />
irakischen Aktivitäten in diesem Bereich einsetzen. In den ersten beiden Phasen gelang es<br />
dem internationalen Inspektionsregime und seinen operativen Hauptakteuren durchaus sich<br />
103 Vgl. Butler/Frick, Langzeitverifikation im Irak, 1994, S. 89ff.<br />
104 Vgl. ebd., S. 92.<br />
105 Vgl. Krause, Strukturwandel der Nichtverbreitungspolitik, 1998, S. 189.<br />
106 Vgl. hierzu Butler/Frick, Langzeitverifikation im Irak, 1994, S. 92ff.