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Arbeitspapiere - Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft ...

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regime zu unterwerfen. Gleichzeitig lösten die ersten Inspektionsergebnisse über nichtdeklarierte<br />

Nuklearaktivitäten, die gleichsam über Jahre und Jahrzehnte im Irak hinter dem<br />

Rücken der IAEO statt finden konnten und gemeinhin als Elemente eines klandestinen<br />

Kernwaffenprogramms identifiziert wurden, in der wissenschaftlichen Gemeinde der Rüstungskontrolle<br />

eine nachhaltige Debatte aus über die Wirksamkeit bestehender Verifikationsregime<br />

und über „Macht und Ohnmacht der Internationalen Atomenergieorganisation“. 83 Der<br />

Irak konnte offensichtlich trotz seiner frühen Mitgliedschaft im Atomwaffensperrvertrag und<br />

einem zeitnah nach Inkrafttreten des NVV abgeschlossenen Safeguardsabkommen mit der<br />

IAEO, mehr oder weniger ungestört Aktivitäten im nuklearen Bereich nachgehen, die Züge<br />

eines Parallelprogramms in sich trugen. An diesem Punkt wurde die Unwirksamkeit und<br />

Schwäche des bestehenden Safeguardssystem nach INFCIRC/153 festgemacht und das<br />

Versagen der IAEO insgesamt. Die durchaus überraschenden und zum Teil vielleicht auch<br />

<strong>für</strong> manche schockierenden Ergebnisse, zumindest was den Umfang der geheim gehaltenen<br />

Aktivitäten angeht, der Anfangsinspektionen im Irak lieferten l den perfekten Legitimationsrahmen<br />

<strong>für</strong> Anstrengungen in Richtung einer Revision der IAEO-Safeguardsbestimmungen.<br />

Das Beispiel Irak stellte die allgemeinen Lehren bereit, dass Verifikationsmaßnahmen des<br />

NVV in Zukunft intrusiver zu sein haben, das bedeutete in erster Linie eine erhebliche Erweiterung<br />

der Zugangsrechte und Informationsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Inspektoren, um potenzielle<br />

nicht-deklarierte und möglicherweise verbotene Aktivitäten aufdecken zu können.<br />

Dieser Debatte um eine notwendige Verbesserung der Safeguards ging die Etablierung eines<br />

umfassenden und innovativen Inspektionsregimes im Irak voraus, das unmittelbar nach<br />

Ende des Krieges, gleichsam als Teil der Strafmaßnahmen gegen das Land, vom UN-<br />

Sicherheitsrat aus der Taufe gehoben wurde, um schließlich die viel diskutierten Ergebnisse<br />

über den wahren Umfang und Intention des irakischen Atomprogramms ans Tageslicht zu<br />

fördern. Die Basis <strong>für</strong> das weitreichende Inspektionsregime 84 bildete die Sicherheitsratsresolution<br />

687 85 vom 3. April 1991, die auch als „Waffenstillstandsresolution“ bekannt ist. Konkretisierungen<br />

des Kontrollregimes <strong>für</strong> den Irak erfolgten in Form weiterer Entschließungen des<br />

Sicherheitsrates, insbesondere die Resolutionen 707 und 715 86 vom 15. August 1991 beziehungsweise<br />

11. Oktober 1991. In den beiden zuletzt genannten, konkretisierenden Resolutionen<br />

wurde schließlich das Konzept einer unbefristeten „Langzeitüberwachung“ entworfen.<br />

In der Basis-Resolution 687 ist die Gründung einer UN-Sonderkommission vorgesehen, die<br />

83 Vgl. hierzu Müller, Die Wächter von Wien, 1993; Scheinman, Lessons From Post-War Iraq for the International<br />

Full-Scope Safeguards Regime, 1993; Albright/Hibbs, Iraq’s Quest for the Nuclear Grail: What Can We Learn?,<br />

1992; Fischer, Consequences of the Iraq Case for Non-Proliferation Policy, 1991.<br />

84 Vgl. zur Darstellung und Analyse des umfangreichen Kontrollregimes der Vereinten Nationen und IAEO im Irak<br />

Krause, Neuartiges internationales Regime mit Präzedenzwirkung?, 1992; Ders., Strukturwandel der Nichtverbreitungspolitik,<br />

1998, S. 184ff; Butler/Frick, Langzeitverifikation im Irak, 1994; Fischer, History of the International<br />

Atomic Energy Agency, 1997, S. 275ff.<br />

85 Folgende Zitate aus der Resolution beziehen sich auf eine deutsche Übersetzung, abgedruckt in: Vereinte<br />

Nationen, 2/1991.<br />

86 Ebenfalls in: Vereinte Nationen, 6/1991.

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