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1. Geschäftsbericht für das Jahr 2007

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5.2 Drogen und Substitution<br />

Im Drogenbereich gibt es leider nur kleine Fortschritte zu verkünden, in Nordrhein-<br />

Westfalen ist es auf diesem Feld sogar zu Rückschritten gekommen.<br />

Positiv zu vermerken ist, <strong>das</strong>s der Bundesrat einer gesetzlichen Novellierung des<br />

Betäubungsmittelgesetzes auf seiner Sitzung vom 2<strong>1.</strong>09.<strong>2007</strong> zugestimmt hat. Diese<br />

gesetzliche Regelung ist notwendig, um bei der Behandlung mit Diamorphin<br />

einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten und die Überleitung in die<br />

Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen. Derzeit beruht die<br />

Behandlung auf einer Verlängerung der Arzneimittelstudie. Die Fortführung auf der<br />

Grundlage einer Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen ist nur als Übergangslösung<br />

vertretbar. Der Bundesrat beschloss ebenfalls, den Gesetzentwurf beim Deutschen<br />

Bundestag einzubringen. Seit diesem Zeitpunkt ist leider nichts weiter geschehen, da<br />

sich die CDU/CSU Bundestagsfraktion gegen die Gesetzesänderung sträubt.<br />

Die eindeutig positiven Ergebnisse der Medikamentenprüfstudie, die zudem die<br />

Erkenntnisse aus anderen Ländern bestätigen, in denen ebenfalls Heroin<br />

verschrieben und erforscht wurde (z. Bsp. Schweiz, Niederlande) müssen genutzt<br />

werden zur Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten der Opiatabhängigkeit.<br />

Unerfreulich ist, <strong>das</strong>s Teile der Politik aus ideologischen Gründen die teuren<br />

Forschungsergebnisse ignorieren.<br />

Einen weiteren Rückschlag <strong>für</strong> die Originalstoffvergabe bedeutet die jetzt aktuell<br />

angekündigte Einstellung der Bundesförderung <strong>für</strong> jene Städte, die an der<br />

Modellstudie zur heroingestützten Behandlung teilnehmen. Ohne die Förderung des<br />

Bundes bzw. Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen werden<br />

die Städte mittelfristig die Kosten nicht alleine tragen können.<br />

Einen drogenpolitischen Rückschritt vollzog die nordrhein-westfälische<br />

Justizministerin Müller-Piepenkötter mit einem Runderlass vom 13.08.07. Dieser<br />

Erlass beinhaltet folgendes:<br />

• „Demnach wird, wenn die Tat sich auf eine geringe Menge zum<br />

Eigenverbrauch bezieht, die Obergrenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft<br />

von der Verfolgung absehen kann (Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz), <strong>für</strong><br />

Haschisch und Marihuana von 10 auf nur noch 6 Gramm abgesenkt.<br />

• Eine Eigenbedarfsgrenze <strong>für</strong> so genannte harte Drogen, also vor allem<br />

Heroin, Kokain und Amphetamin (bislang 0,5 Gramm), wird es nicht mehr<br />

geben. Ein Absehen von der Strafverfolgung nach Paragraf 31a<br />

Betäubungsmittelgesetz kommt hier künftig nur noch in Ausnahmefällen in<br />

Frage.<br />

• Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte<br />

Heranwachsende sollen demnächst nur noch unter Auflagen und nicht mehr -<br />

wie bislang - folgenlos eingestellt werden können. Denkbare Auflagen sind<br />

regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren,<br />

Therapien oder Sozialstunden.“<br />

aus Presseerklärung vom 30.07.07 des Justizministeriums NRW.<br />

Anstelle von Verboten sind Präventionsstrategien gefordert, um eine<br />

Risikokompetenz und Drogenmündigkeit zu erreichen. Durch die im 3. Absatz<br />

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