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sich, signifikant bei 5 Arten, auf bis zu 9 Tage. Bei 6 Arten tritt ein nicht signifikanter<br />

Trend zur Verfrühung auf. Allerdings können Zusammenhänge zwischen Brutund<br />

Wegzugzeit mit Klimaelementen nur schwer in Verbindung gebracht werden.<br />

Begründet ist dies damit, dass sich klimarelevante Änderungen im Winter und<br />

Frühjahr deutlicher nachweisen lassen, als im Sommer und Herbst. Bei 20 Arten<br />

war die Datengrundlage so vollständig, dass Heimzug- und Wegzugmittelwerte<br />

errechnet werden konnten. Bei 16 Arten war ein Trend zur Zunahme der Zeitspanne<br />

zwischen Heimzugmittelwert und Wegzugmittelwert zu verzeichnen. Wiederum<br />

bei 13 Arten konnte ein signifikanter Trend festgestellt werden. Hier beliefen<br />

sich die Zunahmen auf bis zu 16 Tage. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich<br />

auf die Verfrühung der Heimzugmittelwerte. Hüppop & Hüppop interpretieren diese<br />

Verlängerung des Aufenthalts im Brutgebiet mit der Möglichkeit eines höheren<br />

Bruterfolges (HÜPPOP & HÜPPOP, 2005, S. 245).<br />

Insgesamt betrachtet sind die zum Teil drastischen zeitlichen Verfrühungen der<br />

Ankunftszeiten vor allem im Frühjahr nachweisbar. Festgestellt wurden ebenfalls<br />

Verfrühungen der Durchzugszeiten und ein zeitigeres Eintreffen im Brutgebiet,<br />

verbunden mit einer früher einsetzenden Brutperiode. Auch Veränderungen anderer<br />

Brutparameter und des Brutareals wurden festgestellt. Diese Veränderungen<br />

sind weltweit zu beobachten und betreffen KMZ wie LZ gleichermaßen.<br />

Für Grauschnäpper und Amsel konnten beispielsweise innerhalb der Jahre 1961<br />

bis 2007 Verfrühungen von 11 Tagen und bei Klappergrasmücke und Zilpzalp Verfrühungen<br />

von knapp 14 Tagen nachgewiesen werden. Die Waldschnepfe verfrühte<br />

sich im Mittel um 15, die Mönchgrasmücke sogar um 17 Tage. Der errechnete<br />

Mittelwert von 24 Arten zeigt für Helgoland eine Verfrühung von 8,6 Tagen in 47<br />

Jahren bzw. 1,8 Tagen pro Jahrzehnt (BAIRLEIN et al. 2008, S. 295).<br />

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