Erstsemester-bits 2012 1 - Fachbereich Informatik - Universität ...
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94 <strong>Erstsemester</strong>-<strong>bits</strong> <strong>2012</strong><br />
Es reicht auch, wenn du zunächst nur einen formlosen Antrag einreichst. Der<br />
hat dann ungefähr folgendes Format:<br />
Studierendenwerk Hamburg<br />
· · ·<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit beantrage ich Förderung nach dem BAföG ab Oktober<br />
<strong>2012</strong>. Die erforderlichen Unterlagen werde ich in den nächsten<br />
Wochen nachreichen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
• Von der Summe, die du für eine erste Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer<br />
als BAföG kriegst, sind grundsätzlich 50 % Zuschuss und die<br />
anderen 50 % ein zinsloses Darlehen. Willst du für ein Zweit- bzw. Ergänzungsstudium<br />
oder über die Föerderungshöchstdauer hinaus Geld bekommen,<br />
wirst du es grundsätzlich nur als verzinsliches Bankdarlehen kriegen.<br />
• Um fortlaufend Gelder von Vater Staat zu bekommen, gilt es natürlich, entsprechende<br />
Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel nicht zu lange zu studieren.<br />
Durch besondere Umstände/Tätigkeiten kann jedoch eine Verlängerung der<br />
Förderungsdauer bewilligt werden:<br />
– Auslandsstudium<br />
– Mitarbeit in studentischen oder universitären Gremien. Hierzu kannst<br />
du vom →FSR noch Infos bekommen.<br />
– du bist, wie Atteste belegen können, längere Zeit krank gewesen und<br />
musstest deshalb eine Prüfung verschieben.<br />
– Besonderheiten im familiären Bereich wie zum Beispiel die Geburt oder<br />
Erziehung eines Kindes.<br />
Hierbei ist dann allerdings zu beachten, dass die Förderung über die Förderungshöchstdauer<br />
hinaus meistens nur als verzinsliches Bankdarlehen gewährt<br />
wird.<br />
• Der BAföG-Antrag muss jedes Jahr verlängert werden. Stelle den entsprechenden<br />
Antrag rechtzeitig. Der Erfahrung nach bedeutet dies bis Mitte Juli<br />
(Zettel vom Studierendenwerk mit den genauen Fristen liegen ein paar Monate<br />
vorher aus z. B. in der →Mensa).<br />
• Nach dem vierten Semester muss zusätzlich ein Leistungsnachweis erbracht<br />
werden, damit die Förderung verlängert wird. Der Nachweis besteht aus einem<br />
(zumindestens in diesem Jahr) roten Zettel, den du vom Studierendenwerk<br />
kriegst, wenn du die Unterlagen zur Verlängerung deiner Förderung<br />
abholst. Dadurch, dass der Studiengang gerade reformiert wird, ist momentan<br />
nicht klar, welche Leistungen in Zukunft erbracht werden müssen, um<br />
die Leistungsanforderungen zu erfüllen. Erkundige dich am besten rechtzeitig<br />
über die nachzuweisenden Leistungen.