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Erstsemester-bits 2012 1 - Fachbereich Informatik - Universität ...

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94 <strong>Erstsemester</strong>-<strong>bits</strong> <strong>2012</strong><br />

Es reicht auch, wenn du zunächst nur einen formlosen Antrag einreichst. Der<br />

hat dann ungefähr folgendes Format:<br />

Studierendenwerk Hamburg<br />

· · ·<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit beantrage ich Förderung nach dem BAföG ab Oktober<br />

<strong>2012</strong>. Die erforderlichen Unterlagen werde ich in den nächsten<br />

Wochen nachreichen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

• Von der Summe, die du für eine erste Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer<br />

als BAföG kriegst, sind grundsätzlich 50 % Zuschuss und die<br />

anderen 50 % ein zinsloses Darlehen. Willst du für ein Zweit- bzw. Ergänzungsstudium<br />

oder über die Föerderungshöchstdauer hinaus Geld bekommen,<br />

wirst du es grundsätzlich nur als verzinsliches Bankdarlehen kriegen.<br />

• Um fortlaufend Gelder von Vater Staat zu bekommen, gilt es natürlich, entsprechende<br />

Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel nicht zu lange zu studieren.<br />

Durch besondere Umstände/Tätigkeiten kann jedoch eine Verlängerung der<br />

Förderungsdauer bewilligt werden:<br />

– Auslandsstudium<br />

– Mitarbeit in studentischen oder universitären Gremien. Hierzu kannst<br />

du vom →FSR noch Infos bekommen.<br />

– du bist, wie Atteste belegen können, längere Zeit krank gewesen und<br />

musstest deshalb eine Prüfung verschieben.<br />

– Besonderheiten im familiären Bereich wie zum Beispiel die Geburt oder<br />

Erziehung eines Kindes.<br />

Hierbei ist dann allerdings zu beachten, dass die Förderung über die Förderungshöchstdauer<br />

hinaus meistens nur als verzinsliches Bankdarlehen gewährt<br />

wird.<br />

• Der BAföG-Antrag muss jedes Jahr verlängert werden. Stelle den entsprechenden<br />

Antrag rechtzeitig. Der Erfahrung nach bedeutet dies bis Mitte Juli<br />

(Zettel vom Studierendenwerk mit den genauen Fristen liegen ein paar Monate<br />

vorher aus z. B. in der →Mensa).<br />

• Nach dem vierten Semester muss zusätzlich ein Leistungsnachweis erbracht<br />

werden, damit die Förderung verlängert wird. Der Nachweis besteht aus einem<br />

(zumindestens in diesem Jahr) roten Zettel, den du vom Studierendenwerk<br />

kriegst, wenn du die Unterlagen zur Verlängerung deiner Förderung<br />

abholst. Dadurch, dass der Studiengang gerade reformiert wird, ist momentan<br />

nicht klar, welche Leistungen in Zukunft erbracht werden müssen, um<br />

die Leistungsanforderungen zu erfüllen. Erkundige dich am besten rechtzeitig<br />

über die nachzuweisenden Leistungen.

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