UNESCO-Ãbereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt
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12 | <strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005<br />
Christina Weiss<br />
Das deutsche Interesse am<br />
<strong>UNESCO</strong>-Übereinkommen<br />
<strong>zum</strong> <strong>Schutz</strong> kultureller <strong>Vielfalt</strong><br />
Foto: <strong>UNESCO</strong><br />
Straßenkünstler auf dem Djema el Fna in Marrakesch, Marokko<br />
Deutschland hat sich entschieden<br />
für die Erarbeitung einer Konvention<br />
<strong>zum</strong> <strong>Schutz</strong> <strong>der</strong> <strong>kulturellen</strong><br />
<strong>Vielfalt</strong> in <strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> eingesetzt.<br />
Die deutsche Bundesregierung<br />
gehörte insbeson<strong>der</strong>e mit unseren<br />
französischen Partnern zu<br />
denjenigen, die das Projekt in die<br />
letzte Generalkonferenz im Herbst<br />
2003 eingebracht haben – und das<br />
mit sehr guten Gründen!<br />
Die deutsche Kultur- und Medienpolitik<br />
braucht ein Rechtsinstrument<br />
auf internationaler Ebene,<br />
das den Doppelcharakter kultureller<br />
Waren und Dienstleistungen<br />
mit hinreichen<strong>der</strong> Deutlichkeit<br />
<strong>zum</strong> Ausdruck bringt und <strong>der</strong> Gefahr<br />
vorbeugt, dass man diese Waren<br />
und Dienstleistungen allein<br />
durch die Brille des Handelsrechts<br />
betrachtet.