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UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt

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12 | <strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005<br />

Christina Weiss<br />

Das deutsche Interesse am<br />

<strong>UNESCO</strong>-Übereinkommen<br />

<strong>zum</strong> <strong>Schutz</strong> kultureller <strong>Vielfalt</strong><br />

Foto: <strong>UNESCO</strong><br />

Straßenkünstler auf dem Djema el Fna in Marrakesch, Marokko<br />

Deutschland hat sich entschieden<br />

für die Erarbeitung einer Konvention<br />

<strong>zum</strong> <strong>Schutz</strong> <strong>der</strong> <strong>kulturellen</strong><br />

<strong>Vielfalt</strong> in <strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> eingesetzt.<br />

Die deutsche Bundesregierung<br />

gehörte insbeson<strong>der</strong>e mit unseren<br />

französischen Partnern zu<br />

denjenigen, die das Projekt in die<br />

letzte Generalkonferenz im Herbst<br />

2003 eingebracht haben – und das<br />

mit sehr guten Gründen!<br />

Die deutsche Kultur- und Medienpolitik<br />

braucht ein Rechtsinstrument<br />

auf internationaler Ebene,<br />

das den Doppelcharakter kultureller<br />

Waren und Dienstleistungen<br />

mit hinreichen<strong>der</strong> Deutlichkeit<br />

<strong>zum</strong> Ausdruck bringt und <strong>der</strong> Gefahr<br />

vorbeugt, dass man diese Waren<br />

und Dienstleistungen allein<br />

durch die Brille des Handelsrechts<br />

betrachtet.

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