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UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt

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<strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005 | 49<br />

Sabine Von Schorlemer<br />

Die Harmonisierung von GATS und dem<br />

<strong>UNESCO</strong>-Übereinkommen zur <strong>kulturellen</strong><br />

<strong>Vielfalt</strong> als völkerrechtliche Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

Völkerrecht kann modellhaft<br />

als „Textur“ für geregeltes Verhalten<br />

bzw. als Verhaltensmuster auf<br />

internationaler Ebene angesehen<br />

werden. Erst durch seinen universellen<br />

Geltungsanspruch jedoch<br />

entstehen zwischen den Beteiligten<br />

veritable Rechtsbeziehungen.<br />

Das ausgehende 20. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

hat dabei nicht nur zu einer beträchtlichen<br />

Erweiterung des Kreises<br />

<strong>der</strong> an den völkerrechtlichen<br />

Beziehungen Beteiligten, son<strong>der</strong>n<br />

auch zu einer Erweiterung <strong>der</strong> Regelungsgegenstände<br />

geführt. Dieser<br />

Prozess dauert noch an, wie an <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> 32. <strong>UNESCO</strong>-Generalkonferenz<br />

im Herbst 2003 beschlossenen<br />

Kodifikation eines völlig neuen<br />

Völkerrechtsgebietes – desjenigen<br />

<strong>der</strong> „<strong>kulturellen</strong> <strong>Vielfalt</strong>“ – exemplarisch<br />

abzulesen ist.<br />

Akte neuer Rechtsschöpfung<br />

bringen es naturgemäß mit sich,<br />

dass entstehende neue Normen<br />

mit bereits geltenden Normen<br />

konfligieren können. Im vorliegenden<br />

Fall steht das im Entstehen<br />

begriffene „<strong>UNESCO</strong>-<br />

Übereinkommen <strong>zum</strong> <strong>Schutz</strong> und<br />

zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>kulturellen</strong><br />

<strong>Vielfalt</strong>“ bzw. <strong>der</strong> „<strong>kulturellen</strong><br />

Ausdrucksformen“ in einem of-<br />

Foto: <strong>UNESCO</strong>/Michel Ravassard<br />

Auf <strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong>-Liste des immateriellen Kulturerbes verzeichnet: die Riten <strong>der</strong> königlichen Vorfahren <strong>der</strong><br />

Choson-Dynastie und die rituelle Musik im Jongmyo-Schrein in Seoul

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