UNESCO-Ãbereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt
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56 | <strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005<br />
Auswirkungen des GATS auf<br />
Instrumente <strong>der</strong> Kulturpolitik und<br />
Kulturför<strong>der</strong>ung in Deutschland<br />
Rechtsgutachten – erstellt im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-<br />
Kommission von Prof. Dr. Markus Krajewski, Universität Potsdam,<br />
unter Mitwirkung von Sarah Bormann und Christina Deckwirth<br />
Das von <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-Kommission in Auftrag gegebene Gutachten untersucht die möglichen<br />
Auswirkungen des GATS (General Agreement on Trade in Services) auf die Kulturpolitik in<br />
Deutschland. Es behandelt auch das Verhältnis <strong>der</strong> GATS- und WTO-Verhandlungen <strong>zum</strong> geplanten<br />
<strong>UNESCO</strong>-Übereinkommen zur <strong>kulturellen</strong> <strong>Vielfalt</strong>, das im Oktober 2005 von <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />
<strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> verabschiedet werden soll. Das Gutachten wurde vom Auswärtigen Amt und <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Kommission für Europäische und Internationale Angelegenheiten<br />
initiiert und von Prof. Dr. Markus Krajewski von <strong>der</strong> Universität Potsdam ausgearbeitet. Die Deutsche<br />
<strong>UNESCO</strong>-Kommission hat das Rechtsgutachten im Februar 2005 veröffentlicht. Im folgenden gibt <strong>der</strong><br />
Autor des Rechtsgutachtens eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />
Der vollständige Text des Rechtsgutachtens ist auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-Kommission<br />
veröffentlicht: www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kkv_gutachten.pdf<br />
1. Grenzüberschreitende Angebote<br />
von und Nachfragen nach<br />
Kulturdienstleistungen sind unter<br />
welthandelsrechtlichen Gesichtspunkten<br />
als Handel mit<br />
Dienstleistungen einzuordnen.<br />
Maßnahmen, die diesen Handel<br />
för<strong>der</strong>n, einschränken, regulieren<br />
o<strong>der</strong> in sonstiger Weise berühren,<br />
fallen in den Anwendungsbereich<br />
des GATS. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Weite des Begriffs<br />
„Handel mit Dienstleistungen“,<br />
durch die vier Erbringungsarten<br />
des GATS sind potentiell auch<br />
Maßnahmen betroffen, die<br />
nicht in erster Linie den Handel<br />
betreffen, son<strong>der</strong>n innerstaatliche<br />
Regulierungen sind. Das<br />
Spannungsverhältnis <strong>der</strong> Prinzipien<br />
<strong>der</strong> Handelsliberalisierung<br />
durch das GATS und <strong>der</strong><br />
legitimen Regulierung <strong>der</strong> Erbringung<br />
und des Konsums von<br />
Dienstleistungen zählt zu den<br />
zentralen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
des gegenwärtigen Welthandelssystems.<br />
2. Vom Geltungsbereich des<br />
GATS ausgenommen ist nur<br />
<strong>der</strong> Kernbereich hoheitlicher<br />
Dienstleistungen, die ohne<br />
kommerzielle Grundlage und<br />
nicht im Wettbewerb mit ande-