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UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt

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56 | <strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005<br />

Auswirkungen des GATS auf<br />

Instrumente <strong>der</strong> Kulturpolitik und<br />

Kulturför<strong>der</strong>ung in Deutschland<br />

Rechtsgutachten – erstellt im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-<br />

Kommission von Prof. Dr. Markus Krajewski, Universität Potsdam,<br />

unter Mitwirkung von Sarah Bormann und Christina Deckwirth<br />

Das von <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-Kommission in Auftrag gegebene Gutachten untersucht die möglichen<br />

Auswirkungen des GATS (General Agreement on Trade in Services) auf die Kulturpolitik in<br />

Deutschland. Es behandelt auch das Verhältnis <strong>der</strong> GATS- und WTO-Verhandlungen <strong>zum</strong> geplanten<br />

<strong>UNESCO</strong>-Übereinkommen zur <strong>kulturellen</strong> <strong>Vielfalt</strong>, das im Oktober 2005 von <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />

<strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> verabschiedet werden soll. Das Gutachten wurde vom Auswärtigen Amt und <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Kommission für Europäische und Internationale Angelegenheiten<br />

initiiert und von Prof. Dr. Markus Krajewski von <strong>der</strong> Universität Potsdam ausgearbeitet. Die Deutsche<br />

<strong>UNESCO</strong>-Kommission hat das Rechtsgutachten im Februar 2005 veröffentlicht. Im folgenden gibt <strong>der</strong><br />

Autor des Rechtsgutachtens eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse.<br />

Der vollständige Text des Rechtsgutachtens ist auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Deutschen <strong>UNESCO</strong>-Kommission<br />

veröffentlicht: www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kkv_gutachten.pdf<br />

1. Grenzüberschreitende Angebote<br />

von und Nachfragen nach<br />

Kulturdienstleistungen sind unter<br />

welthandelsrechtlichen Gesichtspunkten<br />

als Handel mit<br />

Dienstleistungen einzuordnen.<br />

Maßnahmen, die diesen Handel<br />

för<strong>der</strong>n, einschränken, regulieren<br />

o<strong>der</strong> in sonstiger Weise berühren,<br />

fallen in den Anwendungsbereich<br />

des GATS. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Weite des Begriffs<br />

„Handel mit Dienstleistungen“,<br />

durch die vier Erbringungsarten<br />

des GATS sind potentiell auch<br />

Maßnahmen betroffen, die<br />

nicht in erster Linie den Handel<br />

betreffen, son<strong>der</strong>n innerstaatliche<br />

Regulierungen sind. Das<br />

Spannungsverhältnis <strong>der</strong> Prinzipien<br />

<strong>der</strong> Handelsliberalisierung<br />

durch das GATS und <strong>der</strong><br />

legitimen Regulierung <strong>der</strong> Erbringung<br />

und des Konsums von<br />

Dienstleistungen zählt zu den<br />

zentralen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

des gegenwärtigen Welthandelssystems.<br />

2. Vom Geltungsbereich des<br />

GATS ausgenommen ist nur<br />

<strong>der</strong> Kernbereich hoheitlicher<br />

Dienstleistungen, die ohne<br />

kommerzielle Grundlage und<br />

nicht im Wettbewerb mit ande-

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