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UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt

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<strong>UNESCO</strong> heute Nr. 1 2005 | 15<br />

konferenz <strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> für die<br />

Verabschiedung des Entwurfes gebraucht<br />

werden. Auch hier ist allerdings<br />

Realismus gefor<strong>der</strong>t: So<br />

berechtigt das Anliegen, die entwicklungspolitischen<br />

Aspekte im<br />

Übereinkommen zu berücksichtigen,<br />

ist, so unrealistisch erschienen<br />

For<strong>der</strong>ungen am Beginn <strong>der</strong><br />

Debatte, das Abkommen, das Standards<br />

setzen soll, um einen breit<br />

angelegten Fond für die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>kulturellen</strong> <strong>Vielfalt</strong> zu ergänzen.<br />

Auch an<strong>der</strong>e Punkte im ersten<br />

Vorentwurf sind in Deutschland<br />

nicht auf uneingeschränkte Zustimmung<br />

gestoßen. So gibt es bei<br />

manchen Delegationen eine Tendenz,<br />

durch das geplante Übereinkommen<br />

nicht nur die <strong>kulturellen</strong><br />

Rechte des Individuums zu betonen,<br />

son<strong>der</strong>n auch so genannte<br />

kulturelle „Gruppenrechte“ zu unterstreichen<br />

- ein sehr zwiespältiger<br />

Ansatz. In Deutschland ist uns<br />

die gedankliche Verbindung von<br />

kultureller <strong>Vielfalt</strong> und Gruppenbezug<br />

nicht fremd, man denke nur<br />

an den fast liebevoll gepflegten<br />

„Gegensatz“ zwischen Preußen<br />

und Bayern. Daraus jedoch gruppenbezogene<br />

Rechtspositionen<br />

herzuleiten, will mehr als gut überlegt<br />

sein: Gerade <strong>der</strong> zuvor genannte<br />

UN-Bericht zur menschlichen<br />

Entwicklung ruft in Erinnerung,<br />

wie schnell das Individuum,<br />

das sich kulturell aus einer Gruppe<br />

heraus definiert, einer Gruppenkonformität,<br />

einem Gruppenzwang<br />

unterworfen wird.<br />

Noch können wir nicht sicher<br />

sein, ob wir bei <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />

<strong>der</strong> <strong>UNESCO</strong> im Herbst 2005<br />

den Grad an Konsens erreichen,<br />

<strong>der</strong> eine Verabschiedung ermöglicht.<br />

Aber wir sind - wie die letzte<br />

zwischenstaatliche Konferenz<br />

<strong>der</strong> Regierungsexperten in Paris<br />

im Mai/Juni 2005 gezeigt hat - auf<br />

einem guten Wege. Die schnelle<br />

Verabschiedung eines wirkungsvollen<br />

Übereinkommens ist im Interesse<br />

<strong>der</strong> deutschen Kultur- und<br />

Medienpolitik, hoffen wir also auf<br />

den Erfolg und arbeiten wir gemeinsam<br />

darauf hin!<br />

Dr. Christina Weiss, Staatsministerin<br />

beim Bundeskanzler, ist Beauftragte <strong>der</strong><br />

Bundesregierung für Kultur und Medien.<br />

Festival in Tan Tan, Marokko<br />

Foto: <strong>UNESCO</strong>

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