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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Allgemeines <strong>zur</strong> Struktur<br />

Im Jahr 1987 verabschiedete das ungarische Parlament eine Reihe von<br />

umfassenden Steuerreformen, die den Übergang <strong>zur</strong> freien Marktwirtschaft<br />

und die Abschaffung <strong>der</strong> zentralen Planwirtschaft in den meisten Bereichen<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft effektiv besiegelten. Inzwischen verfügt Ungarn über ein<br />

komplexes Steuersystem, das auf die Anfor<strong>der</strong>ungen des immer weiter fortgeschrittenen<br />

wirtschaftlichen Umfelds abgestimmt ist. Ungarn hat mit<br />

mehr als 70 Staaten Abkommen <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>der</strong> Doppelbesteuerung<br />

abgeschlossen.<br />

Das ungarische Steuerwesen funktioniert im Rahmen eines Systems <strong>der</strong> Selbstveranlagung.<br />

Die Steuerpflichtigen müssen sich registrieren, ihre Steuerverbindlichkeit<br />

berechnen, Steuervorauszahlungen leisten, im eigenen Namen<br />

Steuererklärungen einreichen, bei Bedarf Korrekturen dieser Steuererklärungen<br />

vornehmen, Aufzeichnungen führen und die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Informationen <strong>zur</strong> Verfügung stellen. Üblicherweise erfolgt die Veranlagung<br />

von Einzelpersonen einmal im Jahr, während Gesellschaften über das ganze<br />

Jahr hinaus <strong>zur</strong> fortlaufenden Veranlagung verpflichtet sind. Um die Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> Selbstveranlagung zu sichern, überprüft das Finanzamt die eingereichten<br />

Steuererklärungen auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben. Die Steuerverbindlichkeiten<br />

verjähren in Ungarn nach fünf Jahren, wobei vom Ende des<br />

Rechnungslegungszeitraums, in dem die Steuererklärung fällig ist, ausgegangen<br />

wird. In 2011 wurden die Finanz- und die Zollbehörde unter dem Namen<br />

Nationales Steuer- und Zollamt (NAV) zusammengeschlossen.<br />

Umsatzsteuer (ÁFA)<br />

Die allgemeine Umsatzsteuer (auf Ungarisch kurz: ÁFA) basiert auf den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> betreffenden Direktiven <strong>der</strong> Europäischen Union. Seit 2008 ist<br />

ein völlig neues Umsatzsteuergesetz in Kraft. Die Umsatzsteuer ist von allen<br />

Einzelpersonen zu entrichten, aber auch von juristischen Personen o<strong>der</strong> ausländischen<br />

Unternehmen, die auf dem <strong>ungarischen</strong> Staatsgebiet auf regelmäßiger<br />

Grundlage Waren liefern o<strong>der</strong> Dienstleistungen erbringen. Der allgemeine<br />

Satz beträgt 27 %, <strong>der</strong> begünstigte Satz 5 %. Neben dem begünstigten<br />

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