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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Angenommene Daten für die Berechnung des effektiven Steuersatzes<br />

(Daten in EUR):<br />

Investitionsvolumen: 15.000.000<br />

Durch Eigenkapital finanziert: 5.000.000<br />

Fremdfinanziert: 10.000.000<br />

Zinsen p/a: 4 %<br />

Abschreibung p/a: 10 %<br />

Folgende Ergebniszahlen werden nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> Investition<br />

(Investitionszeit: 1 Jahr) geplant (einfachheitshalber jährlich konstant):<br />

Nettoumsatzerlöse: 40.000.000<br />

Materialaufwand: 25.000.000<br />

Personalaufwand: 5.000.000<br />

Sonstige Aufwendungen: 5.000.000<br />

Wir nehmen außerdem an, dass die Fremdfinanzierung ab dem 3. Geschäftsjahr<br />

jeweils mit 2.000.000 EUR getilgt werden kann (Tilgung am 1. Tag des<br />

Geschäftsjahres). Eine weitere Vereinfachung ist, dass die Bemessungsgrundlage<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer dem Differenzbetrag Nettoumsatzerlöse – Materialaufwand<br />

entspricht. Im Jahr <strong>der</strong> Investition werden Anlaufverluste von<br />

1.000.000 EUR (inkl. Zinsaufwand) erwirtschaftet. Die 80 %ige Körperschaftsteuerermäßigung<br />

kann in Anspruch genommen werden. Direktför<strong>der</strong>ungen<br />

konnten nicht beantragt werden.<br />

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