Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...
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Angenommene Daten für die Berechnung des effektiven Steuersatzes<br />
(Daten in EUR):<br />
Investitionsvolumen: 15.000.000<br />
Durch Eigenkapital finanziert: 5.000.000<br />
Fremdfinanziert: 10.000.000<br />
Zinsen p/a: 4 %<br />
Abschreibung p/a: 10 %<br />
Folgende Ergebniszahlen werden nach <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> Investition<br />
(Investitionszeit: 1 Jahr) geplant (einfachheitshalber jährlich konstant):<br />
Nettoumsatzerlöse: 40.000.000<br />
Materialaufwand: 25.000.000<br />
Personalaufwand: 5.000.000<br />
Sonstige Aufwendungen: 5.000.000<br />
Wir nehmen außerdem an, dass die Fremdfinanzierung ab dem 3. Geschäftsjahr<br />
jeweils mit 2.000.000 EUR getilgt werden kann (Tilgung am 1. Tag des<br />
Geschäftsjahres). Eine weitere Vereinfachung ist, dass die Bemessungsgrundlage<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer dem Differenzbetrag Nettoumsatzerlöse – Materialaufwand<br />
entspricht. Im Jahr <strong>der</strong> Investition werden Anlaufverluste von<br />
1.000.000 EUR (inkl. Zinsaufwand) erwirtschaftet. Die 80 %ige Körperschaftsteuerermäßigung<br />
kann in Anspruch genommen werden. Direktför<strong>der</strong>ungen<br />
konnten nicht beantragt werden.<br />
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