27.02.2014 Aufrufe

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Satz von 5 % (für Arzneimittel, Bücher usw.) wurde am 1. Juli 2009 ein neuer<br />

begünstigter Satz (18 %) eingeführt, <strong>der</strong> für Milchprodukte und Brotwaren gilt.<br />

Der allgemeine Satz mit 27 % ist <strong>der</strong> höchste Mehrwertsteuersatz innerhalb<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union. Im Vergleich zu Deutschland, wo <strong>der</strong> allgemeine Satz<br />

19 % ist, muss man also davon ausgehen, dass die Endkunden bei einem Nettopreis<br />

von 100 EUR anstatt 119 EUR einen Bruttopreis von 127 EUR bezahlen<br />

müssen. Alternativ können die Gesellschaften bei <strong>der</strong> Kalkulation ihrer Nettopreise<br />

um rund 6,30 EUR (immer noch ausgehend von einem ursprünglichen<br />

Nettopreis von 100 EUR) weniger Aufschlag rechnen, um den Kunden schließlich<br />

den gleichen Bruttopreis anbieten zu können. Diese Differenz ist nicht<br />

unwesentlich!<br />

Bemessungsgrundlage ist <strong>der</strong> Nettoverkaufspreis. Auch Importe (nicht aber<br />

Beschaffungen aus den EU-Staaten) unterliegen <strong>der</strong> Umsatzsteuer, wobei die<br />

Summe aus Zollwert, Zöllen und an<strong>der</strong>en Gebühren als Steuergrundlage dient.<br />

Steuerfrei hinsichtlich <strong>der</strong> Umsatzsteuer sind Finanzdienstleistungen, die Versicherungstätigkeit<br />

und die Übertragung von Aktien o<strong>der</strong> Darlehen. Mit gewissen<br />

Ausnahmen sind auch <strong>der</strong> Verkauf und die Vermietung von Immobilien<br />

von <strong>der</strong> Umsatzsteuer befreit. Die Gesellschaften haben jedoch die Möglichkeit,<br />

die steuerpflichtige Behandlung solcher Geschäfte zu wählen. Eine umsatzsteuerpflichtige<br />

Ausnahme ist <strong>der</strong> Verkauf von Immobilien, die im Sinne des<br />

<strong>ungarischen</strong> Umsatzsteuergesetzes als „neu“ gelten.<br />

Das Verfahren für das Einreichen <strong>der</strong> Umsatzsteuererklärungen hängt von <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> Einkünfte ab, die als Grundlage für die Umsatzsteuerberechnung<br />

dienen. Die allgemeine Regel ist, dass die zu Umsatzsteuerzwecken registrierten<br />

Steuerpflichtigen ihre Umsatzsteuererklärungen vierteljährlich abgeben<br />

müssen. Umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige (außer jene mit EU-<br />

Steuernummer) mit einem Steuersaldo von jährlich weniger als 250.000 HUF<br />

müssen ihre Steuererklärungen jährlich einreichen. Wenn aber die Nettoumsatzsteuerverbindlichkeit<br />

im Basisjahr über 1 Million HUF war o<strong>der</strong> die aktuelle<br />

kumulierte Nettoumsatzsteuerverbindlichkeit 1 Million HUF übersteigt, muss<br />

<strong>der</strong> Steuerpflichtige monatliche Steuererklärungen abliefern.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!