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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Mit diesem Rechenbeispiel wollte ich nur die Aufmerksamkeit darauf lenken,<br />

dass die großen Konzerne ganz genau berechnen, wie hoch die tatsächliche<br />

Steuerbelastung ist, bevor sie eine Entscheidung über eine größere Investition<br />

treffen. In <strong>der</strong> Praxis ist eine solche Berechnung noch viel komplizierter.<br />

Die nicht abzugsfähige Vorsteuer, die Zölle und sonstigen Gebühren sowie eine<br />

Reihe sonstiger kleiner Steuerarten werden alle berücksichtigt. Je einfacher<br />

und vor allem zuverlässiger das ungarische Steuersystem ist, desto einfacher<br />

ist die Entscheidung, Ungarn als Produktionsstandort zu wählen.<br />

Sonstige allgemeine Merkmale des <strong>ungarischen</strong> Steuersystems<br />

Bis jetzt ging es zum größten Teil um die steuerliche Situation <strong>der</strong> Produktionsgesellschaften.<br />

Obwohl die langfristige Berechenbarkeit und die Einfachheit<br />

des Steuersystems von jedem Investor gewünscht werden, kommt es vor allem<br />

bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Produktionseinheiten immer wie<strong>der</strong> vor, dass die Standortentscheidung<br />

unter an<strong>der</strong>em wegen steuerlicher Vorteile auf ein bestimmtes<br />

Land fällt.<br />

Handelsunternehmen, Energieversorger, Telekommunikationsfirmen und<br />

sogar Immobilienentwickler kommen demgegenüber in ein Land, weil sie<br />

dort Marktanteile gewinnen wollen. Natürlich spielen auch bei ihnen die<br />

steuerlichen Verhältnisse eine wesentliche Rolle, sie können jedoch ihre Tätigkeit<br />

nur dort ausüben, wo die Nachfrage vorhanden ist.<br />

Infolge <strong>der</strong> Finanzkrise, dem schwierigen Konsumumfeld und <strong>der</strong> lokalen Wettbewerbssituation<br />

ist die Tätigkeit vieler großer Einzelhandelsunternehmen in<br />

Ungarn <strong>der</strong>zeit verlustträchtig. In dieser Situation war die Einhebung von Son<strong>der</strong>steuern<br />

sehr schmerzhaft und führte effektiv zu einer Substanzbesteuerung.<br />

In einer solchen Situation ist auch die Gewerbesteuer eine Substanzsteuer, wenn<br />

trotz Verlustsituation eine positive Bemessungsgrundlage ausgewiesen wird<br />

und daher Gewerbesteuer in nicht unwesentlicher Höhe bezahlt werden muss.<br />

Eine an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong> Investition wäre für große Konzerne in Ungarn ebenfalls zu<br />

überlegen. Die steuerlichen Bedingungen für Finanzierungsgesellschaften und<br />

noch mehr für Gesellschaften, die über weltweite Lizenzen verfügen, sind vorteilhaft.<br />

Der relativ niedrige Körperschaftsteuersatz und die 50%ige Ermäßigung<br />

bei Lizenzeinnahmen machen den Finanzierungsstandort Ungarn eigentlich<br />

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