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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Die Ergebnisrechnung <strong>der</strong> Gesellschaft zeigt nach <strong>der</strong> Krise folgendes Bild:<br />

Nettoumsatzerlöse: 600.000.000<br />

Materialaufwand: 480.000.000<br />

Personalkosten: 100.000.000<br />

Abschreibungen: 30.000.000<br />

Sonstige Aufwendungen: 40.000.000<br />

Betriebsergebnis: - 50.000.000<br />

Die von <strong>der</strong> Gesellschaft vor <strong>der</strong> Krise zu zahlende Gewerbesteuer (vereinfacht<br />

gerechnet) belief sich auf 4,5 Millionen EUR. Vom Betriebsergebnis gerechnet<br />

ist das 15 %, was zwar hoch ist, sich aber doch noch gerade tragen lässt. Nach<br />

<strong>der</strong> Krise erwirtschaftet die Gesellschaft einen Betriebsverlust in Höhe von<br />

50.000.000 EUR. Trotzdem ist die Gesellschaft verpflichtet, Gewerbesteuer in<br />

Höhe von 2,4 Millionen EUR zu entrichten. Das ist letztendlich eine Substanzbesteuerung,<br />

die zu zusätzlichem Vermögensverlust führt. Durch die begrenzte<br />

Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> Aufwendungen für bezogene Waren und bezogene<br />

Leistungen bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

wäre die Belastung ab 2013 eventuell noch höher.<br />

Falls unsere Gesellschaft im Beispiel in den Jahren 2010-2012 als Einzelhandelsgesellschaft<br />

tätig war, hat sie auch noch die Son<strong>der</strong>steuer für Retailer betroffen.<br />

In diesen drei Jahren haben Einzelhandelsfirmen anhand ihrer Umsatze Son<strong>der</strong>steuer<br />

nach <strong>der</strong> folgenden Tabelle bezahlen müssen:<br />

Nettoumsatz (HUF) Son<strong>der</strong>steuer (%)<br />

bis 500.000.000 0 %<br />

500.000.001 - 30.000.000.000 0,1 %<br />

30.000.000.001 – 100.000.000.000 0,4 %<br />

ab 100.000.000.001 2,5 %<br />

Die Steuer war progressiv gestaffelt und für die Firmen in <strong>der</strong> „obersten<br />

Kategorie“ unvorstellbar hoch.<br />

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