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Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

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Abschaffung des Systems<br />

„Vorhersage des Körperschaftsteuerbetrages“<br />

Steuerpflichtige Gesellschaften müssen, wenn ihre Nettoumsätze im Vorjahr<br />

mehr als 100 Millionen HUF betragen, bis zum 20. Tag des letzten Monats eines<br />

gegebenen Wirtschaftsjahres ihre Jahressteuerpflicht schätzen und die Differenz<br />

zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen abführen.<br />

Wie funktioniert dieses System?<br />

Der Grundgedanke, dass Firmen, die bereits im Vorjahr Gewinn erwirtschaftet<br />

haben, Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Wirtschaftsjahr<br />

leisten müssen, ist an sich in Ordnung. Auch das System, wonach die Firmen<br />

diese Zahlungspflicht – abhängig vom Gewinn – quartalsweise o<strong>der</strong> monatlich<br />

erfüllen müssen, kann als berechtigt beurteilt werden. Umso unverständlicher<br />

ist die Ergänzung, dass die Körperschaftsteuer zum 20. Dezember (für Firmen<br />

mit abweichendem Wirtschaftsjahr zum 20. des letzten Monats des Wirtschaftsjahres)<br />

im Voraus geschätzt und die Differenz zum Betrag <strong>der</strong> kumulierten<br />

Vorauszahlungen bezahlt werden muss. Diejenigen, die diese Zusatzzahlung<br />

erfunden haben, können noch nie bei einer Gesellschaft als für das Jahresergebnis<br />

zuständiger Mitarbeiter gearbeitet haben!<br />

Nehmen wir ein einfaches Beispiel, auf welcher Zeitschiene eine Gesellschaft<br />

im Durchschnitt ihr Jahresergebnis ermittelt (Wirtschaftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr):<br />

→<br />

→<br />

→<br />

am 15. des auf das Quartal folgenden Monates - Feststellung des<br />

Quartalsergebnisses;<br />

am 30. Januar des Folgejahres – Feststellung des endgültigen<br />

Jahresergebnisses;<br />

am 15. Februar des Folgejahres – Fertigstellung des vom Wirtschaftsprüfer<br />

geprüften Jahresabschlusses.<br />

Es ist ersichtlich, dass die Ergebniszahlen am 20. Dezember bei Weitem noch<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Die Gesellschaft kann nur die Zahlen <strong>der</strong> ersten drei<br />

Quartale nehmen und dann das Ergebnis des vierten Quartals schätzen.<br />

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