27.02.2014 Aufrufe

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

Anregungen zur Optimierung der ungarischen Steuergesetzgebung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steuerarten einzuführen. Bei diesen Steuerarten ist nicht die Höhe maßgebend,<br />

son<strong>der</strong>n die Tatsache, dass sie plötzlich auch noch eingeführt werden. Dadurch<br />

geht die Transparenz völlig verloren. Die Unsicherheit wächst gleichzeitig, ob<br />

die zukünftigen Pläne, auf denen eine Investitionsentscheidung aufgebaut<br />

wurde, durch eine neue Steuer nicht wie<strong>der</strong> umgeworfen werden müssen.<br />

Wirkung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>steuern<br />

auf die an<strong>der</strong>en Steuereinnahmen<br />

Die Son<strong>der</strong>steuern haben lei<strong>der</strong> noch eine an<strong>der</strong>e negative Wirkung. Die von<br />

2010 bis 2012 gültigen Steuern wollen wir uns jetzt, da sie endlich abgeschafft<br />

wurden, lieber gar nicht mehr in Erinnerung rufen. Die Telekommunikationssteuer,<br />

die aber auch heute existiert, ist ein gutes Beispiel, welche Wirkung sie<br />

auf die Höhe <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Steuern haben kann.<br />

Nehmen wir doch einen Fall – diesmal ohne tabellarische Darstellung.<br />

Nehmen wir an, dass einer <strong>der</strong> in Ungarn tätigen Telekommunikationsfirmen<br />

die am 1. Juli 2012 eingeführte Telekommunikationssteuer für das Geschäftsjahr<br />

2013 einen Zusatzaufwand von rund 3.000.000 EUR bedeutet. Die Firma<br />

belastet ihren Kunden diese Steuer nicht weiter, auch deswegen nicht, weil<br />

sie dann am Markt nicht mehr konkurrenzfähig bleiben würde.<br />

Da die Eigentümer kein zusätzliches Kapital <strong>zur</strong> Verfügung stellen wollen,<br />

muss die Gesellschaft diesen Zusatzaufwand aus ihrem eigenen Cash-Flow<br />

finanzieren. Daher entscheidet die Gesellschaft, ihre diesjährigen Investitionen<br />

<strong>zur</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung ihrer Leitungen um 2.400.000 EUR zu kürzen. 580.000 EUR<br />

spart sie an Körperschaftsteuer (19 %), 20.000 EUR über an<strong>der</strong>e Wege.<br />

Eine an<strong>der</strong>e Gesellschaft, die diese Leitungen baut, muss also mit einem Umsatzeinbruch<br />

von 2.400.000 EUR rechnen (in <strong>der</strong> Praxis sind das wahrscheinlich<br />

mehrere Gesellschaften, aber unser Beispiel soll ja einfach sein). Auf dieses<br />

Geschäft hätte sie 12,5 % Gewinn erwirtschaftet und darauf 19% Körperschaftsteuer<br />

(57.000 EUR) und etwa 10 % Gewerbesteuer (30.000 EUR) bezahlt (wäre<br />

die Bemessungsgrundlage gleich, könnten wir genau rechnen). Darüber hinaus<br />

kann diese Gesellschaft die Mitarbeiter, die die Arbeit gemacht hätten,<br />

83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!