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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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Stadtverordnung zur Änderung der<br />

Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen<br />

<strong>in</strong> der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong><br />

vom 2. Januar 1992<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 des Landesnaturschutzgesetzes <strong>in</strong> der Fassung vom 16. Juni 1993<br />

(GVOBl. Schl.-H. S. 215 ff.) wird verordnet:<br />

Artikel I<br />

Die Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen <strong>in</strong> der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> vom<br />

2. Januar 1992 - <strong>Kiel</strong>er Nachrichten vom 02.01.1992 - wird wie folgt geändert:<br />

In § 1 Abs. 2 wird die Zahl 152 durch 145, die Zahl 136 durch 128 sowie die Zahl 16 durch<br />

17 ersetzt.<br />

Artikel II<br />

Die Anlage zur Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen <strong>in</strong> der Landeshauptstadt<br />

<strong>Kiel</strong> vom 2. Januar 1992 wird wie folgt geändert:<br />

1. Unter der Nr. 7 wird die bisherige Zahl „3“ Eschen durch die Zahl „2“ ersetzt.<br />

2. Unter der Nr. 8 wird die bisherige Zahl „2“ Knickeichen durch die Zahl „1“ <strong>und</strong> das Wort<br />

„Knickeichen“ durch „Knickeiche„ ersetzt.<br />

3. Unter der Nr. 26 wird die bisherige Zahl „7“ Kopfweiden durch die Zahl „4“ ersetzt.<br />

4. Unter der Nr. 27 wird die bisherige Zahl „29“ Eichen durch die Zahl „28“ ersetzt.<br />

5. Unter der Nr. 73 wird die bisherige Zahl „3“ Pappeln durch die Zahl „2“ ersetzt.<br />

6. Unter der Nr. 98 wird die bisherige Zahl „11“ Buchen durch die Zahl „10 “ ersetzt.<br />

7. Unter der Nr. 107 wird die bisherige Zahl „90“ L<strong>in</strong>den durch die Zahl „87“ ersetzt.<br />

8. Unter der Nr. 117 wird die bisherige Zahl „51“ Eichen durch die Zahl „44“ ersetzt <strong>und</strong> die<br />

Worte „Eichenallee aus“ ersatzlos gestrichen.<br />

9. Die lfd. Nummern 67, 69, 71, 87, 92, 93 <strong>und</strong> 97 werden ersatzlos gestrichen.<br />

10.Die Anlage wird um die Nummern 118 <strong>und</strong> 119 mit folgendem Wortlaut ergänzt:<br />

Nr. Bezeichnung Lage Gemarkung Flur Flurstück Schutzzweck<br />

118 Blutbuche Hauptstr./ Werner- Friedrichsort 1 79/2 Eigenart, Schönheit<br />

Siemens-Str.<br />

119 F<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>g Grot Steenbusch Moorsee 1 410/56 Seltenheit, naturge-<br />

„Karl-Gripp-Ste<strong>in</strong>“<br />

schichtliche Gründe<br />

Artikel III<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

<strong>Kiel</strong>, den 13.6.2003<br />

Der Oberbürgermeister<br />

gez. Gansel

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