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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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Landesverordnung<br />

über das Naturschutzgebiet "Schulensee <strong>und</strong> Umgebung",<br />

vom 31. Juli 1986<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 16 Abs. 1 des Landschaftspflegegesetzes <strong>und</strong> des § 39 Abs. 1 Nr.<br />

8 des Landesjagdgesetzes wird verordnet:<br />

§ 1<br />

(1) Der Schulensee mit den angrenzenden Landschaftsteilen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Molfsee, Kreis<br />

Rendsburger-Eckernförde <strong>und</strong> der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wird zum Naturschutzgebiet erklärt.<br />

(2) Das Naturschutzgebiet wird mit der Bezeichnung "Schulensee <strong>und</strong> Umgebung" unter<br />

Nummer 120 <strong>in</strong> das beim M<strong>in</strong>ister für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten als oberster<br />

Landschaftspflegebehörde geführte Verzeichnis der Naturschutzgebiete e<strong>in</strong>getragen.<br />

§ 2<br />

(1) Das Naturschutzgebiet ist rd. 69 ha groß <strong>und</strong> umfaßt Teile der Gemarkung Gaarden,<br />

Hammer, Meimersdorf <strong>und</strong> Molfsee.<br />

In der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Übersichskarte, e<strong>in</strong>em verkle<strong>in</strong>erten Auszug<br />

aus der Deutschen Gr<strong>und</strong>karte, ist die Grenze des Naturschutzgebietes schwarz punktiert<br />

dargestellt.<br />

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist <strong>in</strong> der Deutschen Gr<strong>und</strong>karte im Maßstab 1 : 5.000<br />

rot e<strong>in</strong>getragen. Die maßgebende Ausfertigung der Karte ist beim M<strong>in</strong>ister für Ernährung,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten als oberster Landschaftspflegebehörde verwahrt.<br />

Weitere Ausfertigungen s<strong>in</strong>d beim<br />

1. Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde<br />

- Untere Landschaftspflegebehörde<br />

2370 Rendsburg,<br />

2. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong><br />

- Untere Landschaftspflegebehörde<br />

2300 <strong>Kiel</strong> 1,<br />

3. Bürgermeister der Geme<strong>in</strong>de Molfsee<br />

2300 Molfsee<br />

niedergelegt. Die Karte kann bei diesen Behörden während der Dienstst<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>gesehen<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Der Naturschutz für den Schulensee <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Umgebung soll sicherstellen, daß e<strong>in</strong><br />

stadtnahes, zusammenhängendes Feuchtgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eiszeitlichen Becken des oberen<br />

Eidertales erhalten bleibt. Es beherbergt Wasserflächen mit Schwimmblattgesellschaften,<br />

ausgedehnte Röhrichte verschiedener Zusammensetzung, artenreiche Hochstaudenfluren,<br />

Weidengebüsch, Erlenbrüche, Waldbereiche <strong>und</strong> Grünländereien. Aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er großen<br />

Vielfalt ist der Schulensee mit se<strong>in</strong>er Umgebung Lebensraum <strong>und</strong> Lebensstätte e<strong>in</strong>er<br />

besonders bedrohten zahl- <strong>und</strong> artenreichen Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt. Die Natur ist hier <strong>in</strong> ihrer<br />

Ganzheit zu erhalten <strong>und</strong> soweit es zur Erhaltung bestimmter, bedrohter Pflanzen- <strong>und</strong><br />

Tierarten erforderlich ist, durch planvolle Maßnahmen zu entwickeln <strong>und</strong> wiederherzustellen.

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