Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel
Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel
Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Naturschutzverordnungen</strong> <strong>und</strong> -<strong>satzungen</strong> <strong>in</strong> <strong>Kiel</strong><br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Schutz der Landschaft<br />
Bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten steht, wie der<br />
Begriff bereits aussagt, der Schutz der Landschaft im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Der Schutz soll immer dann ausgesprochen werden, wenn er<br />
Schutzzweck<br />
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit oder der<br />
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes<br />
oder wegen e<strong>in</strong>er besonderen kulturhistorischen Bedeutung oder<br />
3. wegen der besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung<br />
erforderlich ist.<br />
Die Schutzverordnungen schreiben <strong>in</strong> der Regel den „Status quo“<br />
fest, d.h. dass mit ihrem Inkrafttreten e<strong>in</strong>e Verschlechterung der örtlichen<br />
Situation verboten ist. Darüber h<strong>in</strong>aus werden regelmäßig auch<br />
Situationsverbesserungen angestrebt, z.B. durch Schließung von<br />
Lücken im Knicknetz, Wiedervernässung dra<strong>in</strong>ierter Grünlandflächen,<br />
Umstellung von <strong>in</strong>tensiven auf extensive Bewirtschaftungen,<br />
naturnahe Pflege von Gewässern <strong>und</strong> Wald usw.<br />
Im Bereich der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> gibt es zurzeit sieben Landschaftsschutzgebiete.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
§ 18 Landesnaturschutzgesetz<br />
Copyright ©2001 Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>. Alle Rechte vorbehalten