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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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<strong>Naturschutzverordnungen</strong> <strong>und</strong> -<strong>satzungen</strong> <strong>in</strong> <strong>Kiel</strong><br />

Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Schutz e<strong>in</strong>zelner<br />

Objekte<br />

Schutzzweck<br />

Anders als bei Landschafts- oder auch Naturschutzgebieten steht<br />

hier nicht der Schutz e<strong>in</strong>es Gebietes als Ganzes (= flächenhafter<br />

Schutz), sondern von e<strong>in</strong>zelnen Objekten (= Landschaftsbestandteile)<br />

im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Landschaftsbestandteile können immer dann unter besonderen<br />

Schutz gestellt werden, wenn dies<br />

1. zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von<br />

Biotopverb<strong>und</strong>strukturen <strong>und</strong> saumartigen Schutzstreifen<br />

2. zur Sicherung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

3. zur Entwicklung, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder<br />

Landschaftsbildes<br />

4. zur Abwehr schädlicher E<strong>in</strong>wirkungen auf die Naturgüter<br />

5. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> ihrer Ökosysteme oder<br />

6. als Zeugnis des menschlichen Umgangs mit der Natur erforderlich<br />

ist.<br />

Der Schutz kann sich <strong>in</strong> bestimmten Gebieten auf den gesamten<br />

Bestand von Bäumen, Hecken, Alleen, kle<strong>in</strong>en Wasserflächen, Steilufern,<br />

Rändern bestimmter Gewässer oder anderer Landschaftsbestandteile<br />

erstrecken.<br />

Im Bereich der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wurden zum e<strong>in</strong>en Bäume, die<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllen, generell unter Schutz gestellt,<br />

<strong>und</strong> zwar für den Außenbereich durch die Baumschutzverordnung<br />

bzw. für den Innenbereich durch die Baumschutzsatzung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wurden <strong>in</strong> drei weiteren Bereichen speziell benannte<br />

Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage: § 20 Landesnaturschutzgesetz<br />

Copyright ©2001 Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>. Alle Rechte vorbehalten

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