Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel
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<strong>Naturschutzverordnungen</strong> <strong>und</strong> -<strong>satzungen</strong> <strong>in</strong> <strong>Kiel</strong><br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Schutz e<strong>in</strong>zelner<br />
Objekte<br />
Schutzzweck<br />
Anders als bei Landschafts- oder auch Naturschutzgebieten steht<br />
hier nicht der Schutz e<strong>in</strong>es Gebietes als Ganzes (= flächenhafter<br />
Schutz), sondern von e<strong>in</strong>zelnen Objekten (= Landschaftsbestandteile)<br />
im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Landschaftsbestandteile können immer dann unter besonderen<br />
Schutz gestellt werden, wenn dies<br />
1. zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von<br />
Biotopverb<strong>und</strong>strukturen <strong>und</strong> saumartigen Schutzstreifen<br />
2. zur Sicherung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
3. zur Entwicklung, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder<br />
Landschaftsbildes<br />
4. zur Abwehr schädlicher E<strong>in</strong>wirkungen auf die Naturgüter<br />
5. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> ihrer Ökosysteme oder<br />
6. als Zeugnis des menschlichen Umgangs mit der Natur erforderlich<br />
ist.<br />
Der Schutz kann sich <strong>in</strong> bestimmten Gebieten auf den gesamten<br />
Bestand von Bäumen, Hecken, Alleen, kle<strong>in</strong>en Wasserflächen, Steilufern,<br />
Rändern bestimmter Gewässer oder anderer Landschaftsbestandteile<br />
erstrecken.<br />
Im Bereich der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wurden zum e<strong>in</strong>en Bäume, die<br />
bestimmte Voraussetzungen erfüllen, generell unter Schutz gestellt,<br />
<strong>und</strong> zwar für den Außenbereich durch die Baumschutzverordnung<br />
bzw. für den Innenbereich durch die Baumschutzsatzung.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wurden <strong>in</strong> drei weiteren Bereichen speziell benannte<br />
Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage: § 20 Landesnaturschutzgesetz<br />
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