Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel
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Stadtverordnung<br />
über das Landschaftsschutzgebiet<br />
"Drachensee, Russee <strong>und</strong> Umgebung"<br />
Vom 14.05.2008<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 18 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 06.03.2007 (GVOBl.<br />
Schl.-H. S. 136 ff.) wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Erklärung zum Schutzgebiet<br />
Der <strong>in</strong> § 2 näher bezeichnete Landschaftsraum auf dem Gebiet der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wird zum<br />
Landschaftsschutzgebiet erklärt.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet wird nach § 15 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes mit der Bezeichnung<br />
"Drachensee, Russee <strong>und</strong> Umgebung" <strong>in</strong> das Naturschutzbuch e<strong>in</strong>getragen, das bei der unteren<br />
Naturschutzbehörde e<strong>in</strong>gesehen werden kann.<br />
§ 2<br />
Schutzgegenstand<br />
(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 144,4 ha <strong>und</strong> umfasst die Niederungs- <strong>und</strong><br />
Hangbereiche des Drachensees sowie des Vorderen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>teren Russees.<br />
Die Abgrenzung verläuft entlang der Böschungen <strong>und</strong> des Kle<strong>in</strong>gewässers auf dem Gr<strong>und</strong>stück Hamburger<br />
Chaussee 164, östlich angrenzend am Bummelgang, von dort nach Westen an der südlichen<br />
Grenze der Schulgr<strong>und</strong>stücke der IGS Hassee, der Theodor-Heuss-Schule <strong>und</strong> der Rudolf-Ste<strong>in</strong>er-<br />
Schule <strong>und</strong> der Kle<strong>in</strong>siedlung Rendsburger Landstraße, an der östlichen Grenze <strong>und</strong> südlichen Grenze<br />
der Kle<strong>in</strong>gartenkoppel bzw. am Drachenseewanderweg, an der südlichen Grenze des Gewerbegebietes<br />
Speckenbeker Weg, an der westlichen Grenze der Sportanlagen, südlich der bebauten Gr<strong>und</strong>stücke<br />
an der Rendsburger Landstraße, Russeer Au, Russeer Forst, Vorder <strong>und</strong> H<strong>in</strong>ter Bramberg, entlang<br />
der westlichen Stadtgrenze, am Wanderweg am Waldrand, am Wanderweg Speckenbeker Wiese,<br />
auf der Höhe des Sportplatzes am Hammerbusch bis zur Hamburger Chaussee, von dort an der<br />
Hamburger Chaussee bis zum Drachenseewanderweg <strong>und</strong> an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes<br />
Töpfergrube.<br />
(2) Ausgenommen von dem Schutz s<strong>in</strong>d sämtliche begrenzenden Straßen, Wege <strong>und</strong> die Bahntrasse.<br />
(3) In der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 15.000 ist das<br />
Landschaftsschutzgebiet schwarz umrandet mit grauer Schattierung dargestellt. Die genaue Grenze<br />
des Landschaftsschutzgebietes ist <strong>in</strong> der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 5.000 schwarz umrandet<br />
dargestellt. Sie verläuft an der Außenkante der Abgrenzungsl<strong>in</strong>ie. Die Karten s<strong>in</strong>d Bestandteil dieser<br />
Verordnung.<br />
Die Ausfertigungen der Übersichts- <strong>und</strong> der Abgrenzungskarte s<strong>in</strong>d bei der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>,<br />
untere Naturschutzbehörde, <strong>in</strong> <strong>Kiel</strong> verwahrt.<br />
Die Verordnung <strong>und</strong> die Karten können während der Dienstst<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
§ 3<br />
Schutzzweck<br />
(1) Das Schutzgebiet umfasst <strong>in</strong>sbesondere den Drachensee, den Vorderen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>teren Russee, die<br />
Niederungsbereiche <strong>und</strong> Bruchwaldbereiche der Seen, der Speckenbeker Au <strong>und</strong> Kuhfurtsau, die <strong>in</strong><br />
Sukzession bef<strong>in</strong>dlichen ehemaligen Kiesabbaugebiete Töpfergrube, Vorder <strong>und</strong> H<strong>in</strong>ter Bramberg<br />
sowie die bewaldeten Hangbereiche. Dieser während der Weichseleiszeit entstandene Naturraum ist<br />
Bestandteil des geologisch-geomorphologisch schützenswerten Objektes „Das Eidertal im <strong>Kiel</strong>er Gebiet<br />
<strong>und</strong> se<strong>in</strong>e nähere Umgebung“.<br />
(2) Bestimmend für das Gebiet s<strong>in</strong>d neben den Seen das hügelige Relief, ausgedehnte, zum Teil artenreiche<br />
Feuchtwiesen <strong>und</strong> Seggenriede im Bereich der Speckenbeker Au <strong>und</strong> der Kuhfurtsau, Röh-