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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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Stadtverordnung<br />

über das Landschaftsschutzgebiet<br />

"Drachensee, Russee <strong>und</strong> Umgebung"<br />

Vom 14.05.2008<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 18 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 06.03.2007 (GVOBl.<br />

Schl.-H. S. 136 ff.) wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Erklärung zum Schutzgebiet<br />

Der <strong>in</strong> § 2 näher bezeichnete Landschaftsraum auf dem Gebiet der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wird zum<br />

Landschaftsschutzgebiet erklärt.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet wird nach § 15 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes mit der Bezeichnung<br />

"Drachensee, Russee <strong>und</strong> Umgebung" <strong>in</strong> das Naturschutzbuch e<strong>in</strong>getragen, das bei der unteren<br />

Naturschutzbehörde e<strong>in</strong>gesehen werden kann.<br />

§ 2<br />

Schutzgegenstand<br />

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 144,4 ha <strong>und</strong> umfasst die Niederungs- <strong>und</strong><br />

Hangbereiche des Drachensees sowie des Vorderen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>teren Russees.<br />

Die Abgrenzung verläuft entlang der Böschungen <strong>und</strong> des Kle<strong>in</strong>gewässers auf dem Gr<strong>und</strong>stück Hamburger<br />

Chaussee 164, östlich angrenzend am Bummelgang, von dort nach Westen an der südlichen<br />

Grenze der Schulgr<strong>und</strong>stücke der IGS Hassee, der Theodor-Heuss-Schule <strong>und</strong> der Rudolf-Ste<strong>in</strong>er-<br />

Schule <strong>und</strong> der Kle<strong>in</strong>siedlung Rendsburger Landstraße, an der östlichen Grenze <strong>und</strong> südlichen Grenze<br />

der Kle<strong>in</strong>gartenkoppel bzw. am Drachenseewanderweg, an der südlichen Grenze des Gewerbegebietes<br />

Speckenbeker Weg, an der westlichen Grenze der Sportanlagen, südlich der bebauten Gr<strong>und</strong>stücke<br />

an der Rendsburger Landstraße, Russeer Au, Russeer Forst, Vorder <strong>und</strong> H<strong>in</strong>ter Bramberg, entlang<br />

der westlichen Stadtgrenze, am Wanderweg am Waldrand, am Wanderweg Speckenbeker Wiese,<br />

auf der Höhe des Sportplatzes am Hammerbusch bis zur Hamburger Chaussee, von dort an der<br />

Hamburger Chaussee bis zum Drachenseewanderweg <strong>und</strong> an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes<br />

Töpfergrube.<br />

(2) Ausgenommen von dem Schutz s<strong>in</strong>d sämtliche begrenzenden Straßen, Wege <strong>und</strong> die Bahntrasse.<br />

(3) In der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 15.000 ist das<br />

Landschaftsschutzgebiet schwarz umrandet mit grauer Schattierung dargestellt. Die genaue Grenze<br />

des Landschaftsschutzgebietes ist <strong>in</strong> der Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 5.000 schwarz umrandet<br />

dargestellt. Sie verläuft an der Außenkante der Abgrenzungsl<strong>in</strong>ie. Die Karten s<strong>in</strong>d Bestandteil dieser<br />

Verordnung.<br />

Die Ausfertigungen der Übersichts- <strong>und</strong> der Abgrenzungskarte s<strong>in</strong>d bei der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>,<br />

untere Naturschutzbehörde, <strong>in</strong> <strong>Kiel</strong> verwahrt.<br />

Die Verordnung <strong>und</strong> die Karten können während der Dienstst<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

§ 3<br />

Schutzzweck<br />

(1) Das Schutzgebiet umfasst <strong>in</strong>sbesondere den Drachensee, den Vorderen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>teren Russee, die<br />

Niederungsbereiche <strong>und</strong> Bruchwaldbereiche der Seen, der Speckenbeker Au <strong>und</strong> Kuhfurtsau, die <strong>in</strong><br />

Sukzession bef<strong>in</strong>dlichen ehemaligen Kiesabbaugebiete Töpfergrube, Vorder <strong>und</strong> H<strong>in</strong>ter Bramberg<br />

sowie die bewaldeten Hangbereiche. Dieser während der Weichseleiszeit entstandene Naturraum ist<br />

Bestandteil des geologisch-geomorphologisch schützenswerten Objektes „Das Eidertal im <strong>Kiel</strong>er Gebiet<br />

<strong>und</strong> se<strong>in</strong>e nähere Umgebung“.<br />

(2) Bestimmend für das Gebiet s<strong>in</strong>d neben den Seen das hügelige Relief, ausgedehnte, zum Teil artenreiche<br />

Feuchtwiesen <strong>und</strong> Seggenriede im Bereich der Speckenbeker Au <strong>und</strong> der Kuhfurtsau, Röh-

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