27.02.2014 Aufrufe

Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 6 -<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten nach<br />

1. Abs. 1 Nr. 1 können gemäß § 57 a Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis zu 50.000 EUR,<br />

2. Abs. 1 Nr. 2 können gemäß § 57 a Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis zu 5.000 EUR<br />

geahndet werden.<br />

(3) Gegenstände, die zur Begehung e<strong>in</strong>er Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 gebraucht worden oder<br />

bestimmt gewesen s<strong>in</strong>d, können e<strong>in</strong>gezogen werden.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum<br />

Schutze e<strong>in</strong>es Landschaftsteiles im Stadtkreis <strong>Kiel</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Landkreisen Plön <strong>und</strong> Rendsburg vom<br />

27.07.1953 (GVOBl. Schl.-H. S. 91) außer Kraft, soweit sie das <strong>in</strong> § 2 Abs.1 dieser Verordnung beschriebene<br />

Gebiet betrifft.<br />

<strong>Kiel</strong>,<br />

Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong><br />

Die Oberbürgermeister<strong>in</strong><br />

Umweltschutzamt<br />

- Untere Naturschutzbehörde -<br />

.................................................<br />

Angelika Volquartz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!