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Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

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zu rechnen, dass die Schulen immer weniger Schüler in ihren eigenen<br />

stationären Förderschulen haben und mehr und mehr in den zugeordneten<br />

allgemeinbildenden allgemeinen Schulen tätig sind. Für die Schulen,<br />

insbesondere mit Förderschwerpunkt Lernen, ist auch dadurch von einem<br />

weiteren Rückgang der Schülerzahlen auszugehen. Für die Schule<br />

verändert sich jedoch die Arbeitsweise. Koordination und Kooperation mit<br />

dem allgemein bildenden System werden weiter zunehmen, dadurch steigt<br />

auch der Verwaltungsaufwand, was wiederum auch Konsequenzen für die<br />

Verwaltungskräfte vor Ort hat. Diese Entwicklung muss auch seitens <strong>des</strong><br />

Schulträgers beobachtet werden.<br />

Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren haben mit den<br />

ihnen zugeordneten allgemeinbildenden allgemeinen Schulen<br />

Kooperationsvereinbarungen geschlossen, in denen die Leistungen <strong>des</strong><br />

BFZ und der jeweiligen Schule im Bereich der präventiven Maßnahmen,<br />

der inklusiven Beschulung, der personellen Beratung und Unterstützung<br />

definiert sind.<br />

1.3 Ausbau von Kooperationen<br />

Auf der Grundlage der vorgelegten Analysen wird auch seitens <strong>des</strong><br />

Schulträgers künftig eine stärkere Zusammenarbeit von<br />

allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen angestrebt. Hierzu bietet<br />

das Modell der kooperativen Angebote bzw. der Kooperationsklassen nach<br />

§ 19 VOSB eine gute Grundlage.<br />

Kooperationsklassen und kooperative Angebote (siehe auch Kapitel 1.4.5)<br />

haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler die Lehrer-<br />

Ressource aus der Förderschule in die allgemeinbildende allgemeine<br />

Schule mitnehmen, da sie weiterhin als Schüler „formal“ bei der<br />

Förderschule verbleiben.<br />

Insbesondere dort, wo allgemeinbildende allgemeine Schulen und<br />

Förderschulen in räumlicher Nähe sind, sollten in nächster Zeit solche<br />

Kooperationen entwickelt werden. Hier kann der Schulträger allerdings nur<br />

unterstützend wirken, kommt es doch auf die Kollegien vor Ort an, wie sie<br />

ihre Zusammenarbeit im Sinne der Schülerinnen und Schüler mit oder<br />

ohne Beeinträchtigungen gestalten.<br />

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