Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
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4. Sehen,<br />
5. Hören,<br />
6. kranke Schülerinnen und Schüler.<br />
Förderschwerpunkte mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden<br />
Zielsetzung sind:<br />
1. Lernen,<br />
2. geistige Entwicklung.<br />
Förderschulen mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden<br />
Zielsetzung gliedern sich in<br />
1. Vorklasse<br />
2. Grundstufe (1-4)<br />
3. Mittelstufe (5 und 6)<br />
4. Hauptstufe (7-9/10)<br />
Die Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ist eine<br />
Durchgangsschule. Sie hat ihren Schwerpunkt in der Vorklasse und in den<br />
ersten beiden Jahrgängen der Grundstufe.<br />
Bestehende Förderschulangebote der Mittel-und Hauptstufe sind<br />
im Einzelnen bei der Fortschreibung der Schulentwicklungspläne<br />
an allgemeinen Schulen zu entwickeln.<br />
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gliedert sich in Grundstufe,<br />
Mittelstufe und Berufsorientierungsstufe.<br />
Die Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gliedert sich in<br />
Grundstufe, Mittelstufe, Hauptstufe und Berufsorientierungsstufe.<br />
Bei einem Wechsel von einer Förderschule in eine allgemeine Schule muss<br />
an der allgemeinen Schule ein Förderausschuss eingerichtet werden.<br />
Förderschulen können als eigenständige Schulen errichtet oder als<br />
Zweige, Abteilungen oder Klassen mit allgemeinen Schulen nach § 53<br />
Abs. 1 <strong>des</strong> Schulgesetzes verbunden sein.<br />
Bei der Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen nach § 145<br />
<strong>des</strong> Schulgesetzes ist Schulstandorten der Vorzug zu geben, die<br />
eine örtliche Nähe zu einer allgemeinen Schule berücksichtigen.<br />
Allgemeine Schulen und Förderschulen unter einem Dach<br />
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