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Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

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3.7 Schulorganisatorische Änderungen<br />

3.7.1 Kooperative Angebote und Kooperationsklassen nach § 19<br />

VOSB<br />

Kooperationsklassen oder kooperative Angebote sollten grundsätzlich an<br />

allen Schulstandorten möglich sein. Dabei ist aber zu berücksichtigen,<br />

dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ebenso Schwankungen<br />

unterworfen ist wie deren Förderbedarf; auch die Voraussetzungen<br />

räumlicher, sächlicher und personeller Art sind nicht immer gleichbleibend<br />

gegeben. Auch fehlt es an Erfahrungen für das kooperative<br />

Zusammenwirken der Schulen.<br />

In einem ersten Schritt scheint es daher angezeigt, zunächst je<br />

vorhandenem BFZ regional 2 - 3 Kooperationsklassen zu bilden. Eine<br />

Unterscheidung zwischen lernzielgleichen und lernzieldifferenten<br />

Angeboten sollte unterbleiben, um eine weitgehende Offenheit gerade in<br />

der frühen Phase der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten.<br />

Je<strong>des</strong> BFZ kann die Möglichkeit nutzen, mit wenigstens einer Grundschule<br />

und einer weiterführenden Schule ein kooperatives Angebot einzurichten.<br />

Allgemein sollten dabei Standorte bevorzugt werden, die in der Nähe einer<br />

Förderschule liegen.<br />

Da die Anzahl der Kooperationsklassen eng mit der Anzahl der<br />

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf korreliert, die eine<br />

Regelschule besuchen, lässt sich ein Schulstandort dauerhaft nicht<br />

festlegen. Kooperationsklassen sind daher flexibel und bedarfsorientiert<br />

einzurichten.<br />

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