Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
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3.7 Schulorganisatorische Änderungen<br />
3.7.1 Kooperative Angebote und Kooperationsklassen nach § 19<br />
VOSB<br />
Kooperationsklassen oder kooperative Angebote sollten grundsätzlich an<br />
allen Schulstandorten möglich sein. Dabei ist aber zu berücksichtigen,<br />
dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ebenso Schwankungen<br />
unterworfen ist wie deren Förderbedarf; auch die Voraussetzungen<br />
räumlicher, sächlicher und personeller Art sind nicht immer gleichbleibend<br />
gegeben. Auch fehlt es an Erfahrungen für das kooperative<br />
Zusammenwirken der Schulen.<br />
In einem ersten Schritt scheint es daher angezeigt, zunächst je<br />
vorhandenem BFZ regional 2 - 3 Kooperationsklassen zu bilden. Eine<br />
Unterscheidung zwischen lernzielgleichen und lernzieldifferenten<br />
Angeboten sollte unterbleiben, um eine weitgehende Offenheit gerade in<br />
der frühen Phase der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten.<br />
Je<strong>des</strong> BFZ kann die Möglichkeit nutzen, mit wenigstens einer Grundschule<br />
und einer weiterführenden Schule ein kooperatives Angebot einzurichten.<br />
Allgemein sollten dabei Standorte bevorzugt werden, die in der Nähe einer<br />
Förderschule liegen.<br />
Da die Anzahl der Kooperationsklassen eng mit der Anzahl der<br />
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf korreliert, die eine<br />
Regelschule besuchen, lässt sich ein Schulstandort dauerhaft nicht<br />
festlegen. Kooperationsklassen sind daher flexibel und bedarfsorientiert<br />
einzurichten.<br />
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