Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige<br />
sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und das Staatliche<br />
Schulamt.<br />
(2) Formen der inklusiven Beschulung für Schülerinnen und Schüler der<br />
allgemeinen Schule sind die umfassende Teilnahme am Unterricht der<br />
allgemeinen Schule und die teilweise Teilnahme mit zusätzlichen<br />
Förderangeboten an der allgemeinen Schule. Die Schulen sind im Rahmen<br />
der beim Schulträger vorhandenen Mittel von diesem räumlich und<br />
sächlich auszustatten.“<br />
Damit wird dem Anspruch aller – also auch explizit der Menschen mit einer<br />
körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung - auf inklusive Beschulung<br />
Rechnung getragen. Die inhaltliche Konkretisierung der inklusiven<br />
Beschulung und der zukünftigen sonderpädagogischen Förderung an<br />
hessischen Schulen erfolgt in der nachfolgend dargestellten VOSB, in der<br />
den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (nachfolgend<br />
BFZ genannt) eine besondere Bedeutung zukommt.<br />
2.4 Verordnung über Unterricht, Erziehung und<br />
sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und<br />
Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen<br />
(VOSB) von 15. Mai 2012<br />
2.4.1 Grundlagen der Sonderpädagogischen Förderung<br />
Die sonderpädagogische Förderung gliedert sich in folgende<br />
Förderschwerpunkte:<br />
1. Sprachheilförderung<br />
2. emotionale und soziale Entwicklung (früher EH)<br />
3. körperliche und motorische Entwicklung (früher KB)<br />
4. Sehen<br />
5. Hören<br />
6. Kranke<br />
7. Lernen (früher LH)<br />
8. Geistige Entwicklung (früher PB)<br />
19