Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
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Die personelle Versorgung der inklusiven Beschulung findet im<br />
Einverständnis mit dem Staatlichen Schulamt aus dem Kontingent <strong>des</strong><br />
zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrums statt.<br />
Einer Schule steht für jeweils 7 Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche<br />
Förderschullehrkraft im Umfang von einer Stelle zu. Im<br />
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ können weitere<br />
schülerbezogene Stellenzuweisungen von bis zu sieben<br />
Förderschullehrerstunden oder sowie die im Einzelfall erforderliche<br />
Unterstützung durch sozialpädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter<br />
gewährt werden.<br />
Die Klassengröße kann im Ermessen <strong>des</strong> Förderausschusses reduziert<br />
werden.<br />
Die regionalen BFZs erstellen jeweils einen Plan für die Verteilung der<br />
Förderstunden für die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule.<br />
Inklusiver Unterricht kann nur stattfinden, wenn die Schule räumlich und<br />
sächlich, insbesondere mit apparativen Hilfsmitteln und besonderen Lehrund<br />
Lernmitteln, so ausgestattet ist, dass der Anspruch auf<br />
sonderpädagogische Förderung der einzelnen Schülerin oder <strong>des</strong> einzelnen<br />
Schülers angemessen umgesetzt werden kann und die allgemeine Schule<br />
damit den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler nach § 49 Abs. 2<br />
<strong>des</strong> Schulgesetzes in gleicher Weise gerecht werden kann.<br />
Beim schrittweisen Ausbau der räumlichen und sächlichen Ausstattung der<br />
Schulen ist darauf zu achten, dass an ausgewählten allgemeinen Schulen<br />
Angebote für einzelne Förderschwerpunkte nach § 7 regional vorgehalten<br />
werden. Baumaßnahmen und Sachleistungen liegen in der Zuständigkeit<br />
<strong>des</strong> Schulträgers und bedürfen seiner Zustimmung.<br />
2.4.4 Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule<br />
Förderschulen werden nach den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten<br />
eingerichtet.<br />
Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden<br />
Zielsetzung sind:<br />
1. Sprachheilförderung,<br />
2. emotionale und soziale Entwicklung,<br />
3. körperliche und motorische Entwicklung,<br />
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