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Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

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Die personelle Versorgung der inklusiven Beschulung findet im<br />

Einverständnis mit dem Staatlichen Schulamt aus dem Kontingent <strong>des</strong><br />

zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrums statt.<br />

Einer Schule steht für jeweils 7 Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche<br />

Förderschullehrkraft im Umfang von einer Stelle zu. Im<br />

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ können weitere<br />

schülerbezogene Stellenzuweisungen von bis zu sieben<br />

Förderschullehrerstunden oder sowie die im Einzelfall erforderliche<br />

Unterstützung durch sozialpädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter<br />

gewährt werden.<br />

Die Klassengröße kann im Ermessen <strong>des</strong> Förderausschusses reduziert<br />

werden.<br />

Die regionalen BFZs erstellen jeweils einen Plan für die Verteilung der<br />

Förderstunden für die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule.<br />

Inklusiver Unterricht kann nur stattfinden, wenn die Schule räumlich und<br />

sächlich, insbesondere mit apparativen Hilfsmitteln und besonderen Lehrund<br />

Lernmitteln, so ausgestattet ist, dass der Anspruch auf<br />

sonderpädagogische Förderung der einzelnen Schülerin oder <strong>des</strong> einzelnen<br />

Schülers angemessen umgesetzt werden kann und die allgemeine Schule<br />

damit den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler nach § 49 Abs. 2<br />

<strong>des</strong> Schulgesetzes in gleicher Weise gerecht werden kann.<br />

Beim schrittweisen Ausbau der räumlichen und sächlichen Ausstattung der<br />

Schulen ist darauf zu achten, dass an ausgewählten allgemeinen Schulen<br />

Angebote für einzelne Förderschwerpunkte nach § 7 regional vorgehalten<br />

werden. Baumaßnahmen und Sachleistungen liegen in der Zuständigkeit<br />

<strong>des</strong> Schulträgers und bedürfen seiner Zustimmung.<br />

2.4.4 Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule<br />

Förderschulen werden nach den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten<br />

eingerichtet.<br />

Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden<br />

Zielsetzung sind:<br />

1. Sprachheilförderung,<br />

2. emotionale und soziale Entwicklung,<br />

3. körperliche und motorische Entwicklung,<br />

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