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Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

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Kooperationsklassen nach § 19 VOSB sind im Altkreis Schlüchtern kaum<br />

realisierbar, da man an einer Schule Schüler in der Höhe der Min<strong>des</strong>tzahl<br />

der Klassenbildung bräuchte. Außerdem ist eine ausreichende Versorgung<br />

im Förderschwerpunkt Lernen kaum sicherzustellen. Da die Schüler an der<br />

Förderschule gezählt werden, fehlen die Ressourcen an der Regelschule.<br />

Allgemeine Kooperationen (Auswahl)<br />

Konzept „ZeitRaum“<br />

Besondere Kooperationen bestehen im Förderschwerpunkt emotionale und<br />

soziale Entwicklung (Erziehungshilfe). Die Schule für Erziehungshilfe<br />

arbeitet seit ihrer Einrichtung sehr erfolgreich und ist wesentlicher<br />

Baustein im Bereich der schulischen Förderung mit emotional-sozialen<br />

Problemlagen im östlichen <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />

In dem kombinierten und verzahnten Modell aus einer Auszeitklasse und<br />

einer Tagesgruppe wirken in einem gut strukturierten Tagesablauf<br />

sozialpädagogische und schulische Kompetenzen zusammen.<br />

Kooperationspartner ist das Jugendamt <strong>des</strong> MKK, das die Finanzierung der<br />

beiden Sozialpädagogen-Stellen trägt. Die sozialpädagogische Leistung<br />

wird von dem Jugendhilfeträger „Projekt Petra GmbH&Co KG“ erbracht.<br />

Das Angebot wird in einem separaten Gebäude, in zentraler Lage, in<br />

Schlüchtern für maximal 10 Schülerinnen und Schüler bereitgestellt.<br />

Als Zielgruppe ist ein Betreuungsalter von 6 bis 16 Jahren vorgesehen. Im<br />

Schulalltag werden die Klassenstufen 1 bis max. 6 beschult. Es besteht<br />

allerdings ein Bedarf die Zielgruppe auf höhere Altersgruppen<br />

auszuweiten.<br />

Vor der Aufnahme muss der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung<br />

im Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung festgestellt und ein<br />

entsprechender Bedarf im Bereich Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt<br />

beschieden worden sein. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung<br />

zwischen Jugendamt und Schule.<br />

Die Verweildauer beträgt maximal 2 Jahre. Primäres Ziel ist die<br />

Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die Regelschule. Die<br />

Rückführung findet ebenfalls in enger Abstimmung zwischen Jugendamt<br />

und Schule statt.<br />

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