Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kooperationsklassen nach § 19 VOSB sind im Altkreis Schlüchtern kaum<br />
realisierbar, da man an einer Schule Schüler in der Höhe der Min<strong>des</strong>tzahl<br />
der Klassenbildung bräuchte. Außerdem ist eine ausreichende Versorgung<br />
im Förderschwerpunkt Lernen kaum sicherzustellen. Da die Schüler an der<br />
Förderschule gezählt werden, fehlen die Ressourcen an der Regelschule.<br />
Allgemeine Kooperationen (Auswahl)<br />
Konzept „ZeitRaum“<br />
Besondere Kooperationen bestehen im Förderschwerpunkt emotionale und<br />
soziale Entwicklung (Erziehungshilfe). Die Schule für Erziehungshilfe<br />
arbeitet seit ihrer Einrichtung sehr erfolgreich und ist wesentlicher<br />
Baustein im Bereich der schulischen Förderung mit emotional-sozialen<br />
Problemlagen im östlichen <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />
In dem kombinierten und verzahnten Modell aus einer Auszeitklasse und<br />
einer Tagesgruppe wirken in einem gut strukturierten Tagesablauf<br />
sozialpädagogische und schulische Kompetenzen zusammen.<br />
Kooperationspartner ist das Jugendamt <strong>des</strong> MKK, das die Finanzierung der<br />
beiden Sozialpädagogen-Stellen trägt. Die sozialpädagogische Leistung<br />
wird von dem Jugendhilfeträger „Projekt Petra GmbH&Co KG“ erbracht.<br />
Das Angebot wird in einem separaten Gebäude, in zentraler Lage, in<br />
Schlüchtern für maximal 10 Schülerinnen und Schüler bereitgestellt.<br />
Als Zielgruppe ist ein Betreuungsalter von 6 bis 16 Jahren vorgesehen. Im<br />
Schulalltag werden die Klassenstufen 1 bis max. 6 beschult. Es besteht<br />
allerdings ein Bedarf die Zielgruppe auf höhere Altersgruppen<br />
auszuweiten.<br />
Vor der Aufnahme muss der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung<br />
im Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung festgestellt und ein<br />
entsprechender Bedarf im Bereich Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt<br />
beschieden worden sein. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung<br />
zwischen Jugendamt und Schule.<br />
Die Verweildauer beträgt maximal 2 Jahre. Primäres Ziel ist die<br />
Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die Regelschule. Die<br />
Rückführung findet ebenfalls in enger Abstimmung zwischen Jugendamt<br />
und Schule statt.<br />
39