27.02.2014 Aufrufe

Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.2 Inklusive Beschulung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Mit Schuljahr 2012/2013 wird der gemeinsame Unterricht an hessischen<br />

Schulen durch die inklusive Beschulung abgelöst. In den Jahrgängen 1<br />

und 5 der allgemein bildenden allgemeinen Schulen sind erstmals Kinder<br />

in den inklusiven Unterricht aufgenommen worden. In den Jahrgängen 2-4<br />

an Grundschulen und den Jahrgängen 6-10 an weiterführenden Schulen<br />

wird der gemeinsame Unterricht fortgeführt. Somit läuft der gemeinsame<br />

Unterricht sukzessive aus, die inklusive Beschulung wird mit den<br />

Jahrgängen 1 und 5 nach und nach aufgebaut.<br />

Je nach Entscheidung der Förderausschüsse (siehe Kapitel 1.2.2 und<br />

1.2.3) werden Kinder in die inklusive Beschulung aufgenommen oder an<br />

einer Förderschule eingeschult. Die Ressourcenverteilung für den<br />

inklusiven Unterricht an den allgemein bildenden allgemeinen Schulen<br />

übernimmt das zuständige Beratungs- und Förderzentrum.<br />

Grundsätzlich kann an allen einem Beratungs- und Förderzentrum<br />

zugeteilten Schulen inklusive Beschulung stattfinden, sofern die räumlichsächlichen<br />

und die personellen Voraussetzungen vorhanden sind.<br />

3.2.1 Inklusive Beschulung im Schuljahr 2012/2013<br />

Die folgende Tabelle zeigt, an welchen Standorten im Schuljahr<br />

2012/2013 inklusive Beschulung bzw. gemeinsamer Unterricht angeboten<br />

wird.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!