Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Anlage - des Main-Kinzig-Kreises
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.2 Inklusive Beschulung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Mit Schuljahr 2012/2013 wird der gemeinsame Unterricht an hessischen<br />
Schulen durch die inklusive Beschulung abgelöst. In den Jahrgängen 1<br />
und 5 der allgemein bildenden allgemeinen Schulen sind erstmals Kinder<br />
in den inklusiven Unterricht aufgenommen worden. In den Jahrgängen 2-4<br />
an Grundschulen und den Jahrgängen 6-10 an weiterführenden Schulen<br />
wird der gemeinsame Unterricht fortgeführt. Somit läuft der gemeinsame<br />
Unterricht sukzessive aus, die inklusive Beschulung wird mit den<br />
Jahrgängen 1 und 5 nach und nach aufgebaut.<br />
Je nach Entscheidung der Förderausschüsse (siehe Kapitel 1.2.2 und<br />
1.2.3) werden Kinder in die inklusive Beschulung aufgenommen oder an<br />
einer Förderschule eingeschult. Die Ressourcenverteilung für den<br />
inklusiven Unterricht an den allgemein bildenden allgemeinen Schulen<br />
übernimmt das zuständige Beratungs- und Förderzentrum.<br />
Grundsätzlich kann an allen einem Beratungs- und Förderzentrum<br />
zugeteilten Schulen inklusive Beschulung stattfinden, sofern die räumlichsächlichen<br />
und die personellen Voraussetzungen vorhanden sind.<br />
3.2.1 Inklusive Beschulung im Schuljahr 2012/2013<br />
Die folgende Tabelle zeigt, an welchen Standorten im Schuljahr<br />
2012/2013 inklusive Beschulung bzw. gemeinsamer Unterricht angeboten<br />
wird.<br />
27